Beitrag von MVZ Labor Krone GbR

Seit dem 22.08.2024 gilt nach §24a (1a) StVG der neue Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum für das Führen eines Kraftfahrzeuges. Testen Sie daher nach dem Cannabiskonsum, wenn Sie sich wieder in der Lage fühlen ein Fahrzeug zu führen, den THC-Wert im Blut bei Labor Krone. Nähere Informationen auf unserer Homepage: laborkrone.de #pkw #gesetz #grenzwert #cannabis #thc #thc #spiegelbestimmung #toxikologie #straßenverkehr #straßenverkehrsordnung #blutanalyse

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