🌟 Energieaudits: Der Schlüssel zu mehr Energieeffizienz! 🌟 Energieaudits und Energie- sowie Umweltmanagementsysteme sind essenziell, um energieeffizienzsteigernde Maßnahmen zu identifizieren und umzusetzen. Sie helfen Unternehmen, ihren Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten zu senken. Der wirtschaftliche Nutzen ist daher enorm! Verpflichtungen für Unternehmen 🔹 Kontinuierliche Überwachung: Besonders energieintensive Unternehmen (mit mehr als 7,5 GWh Energieverbrauch in den letzten drei Jahren) müssen gemäß § 8 EnEfG ein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben. 🔹 Energieaudit-Pflicht für Nicht-KMUs: Unternehmen, die nicht als KMU gelten und weniger als 7,5 GWh Energie pro Jahr verbrauchen, sind gemäß § 8 EDL-G verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Dies muss von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren erfolgen. 🔹 Bagatellschwellenregelung: Nicht-KMUs mit einem Gesamtenergieverbrauch bis 500.000 kWh/a unterliegen ebenfalls der Energieauditpflicht. Sie können jedoch die Bagatellschwellenregelung nutzen und ihren Energieverbrauch melden, anstatt ein detailliertes Audit durchzuführen. 🔹 Umsetzungspläne: Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 2,5 GWh müssen wirtschaftliche Endenergieeinsparmaßnahmen in überprüften Umsetzungsplänen zusammenfassen und veröffentlichen. Überwachung durch das BAFA Das BAFA überprüft stichprobenartig die Erfüllung der Energieauditpflicht, den Betrieb von Managementsystemen und die Veröffentlichung von Umsetzungsplänen. Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, um aktiv zu werden und von den Vorteilen eines Energieaudits sowie eines Energie- oder Umweltmanagementsystems zu profitieren! 💡 Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch: 📧 Info@ludwig-energieberatung.de 📞 05651 3337040 Bleiben Sie dran für weitere Updates und Informationen! #Energieeffizienz #Energieaudit #Managementsysteme #Nachhaltigkeit #EnEfG #EDL-G #BAFA #Klimaschutz #Unternehmensberatung
Beitrag von Ludwig Ingenieurbüro für Energieberatung
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LEISTUNGEN & SERVICES 💯 ✅ Energieaudit nach 16247-1 ❓Was ist das überhaupt? Ein Energieaudit zielt darauf ab, das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Unternehmens möglichst genau zu erfassen, um Energieeinsparpotentiale von Gebäuden, Anlagen und bei Prozessen identifizieren zu können. Dabei betrachten wir, wie viel Energie verwendet wird und wo mögliche Einsparungen oder Verbesserungen möglich sind. Die Ergebnisse werden in einem Bericht zusammengefasst. 🔍📊 Die Norm ISO 16247-1 legt die Anforderungen an ein Energieaudit fest, z.B. dass dieser von einem zertifizierten Auditor durchgeführt wird. ❓Wen betrifft das? ☝️Pflicht für Nicht-KMU: Größere Unternehmen müssen in Deutschland alle 4 Jahre verpflichtend ein Energieaudit durchführen. Es sei denn, sie haben ein Energie- oder Umweltmanagementsystem oder richten eines ein. 💸 Attraktive Förderungen für KMU: Hier sind Audits freiwillig, aber es lohnt sich, da die Beratung bis zu 80 % bezuschusst wird. Auch Nicht-KMU, deren Gesamtenergieverbrauch im Jahr unter 500.000 kWh liegt, können davon profitieren. ❓Und was bringt das? Ein Energieaudit liefert einen umfassenden Einblick in die Energieverbräuche im Unternehmen und zeigt auf, wo die größten Einsparpotentiale liegen. Daraus können Maßnahmen entwickelt werden, um langfristig Energie und Kosten zu sparen – in Zahlen ausgedrückt, sind das jedes Jahr 9.600 t CO2, 13.200.000 kWh Strom und 825.000 kWh thermische Wärme, die im Schnitt durch unsere Projekte eingespart werden. 🙌🏼 ❗️Weitere Infos zur Beratung gibt's auf unserer Webseite: https://ow.ly/Kxpc50Qx5UH #energieweltinfo #energiewelt #energieberatung #audit #energiesparen #energieeffizienz #guteenergie #kosteneffizient #fördermittelberatung #wirtschaftlich #nachhaltig #energieberater #energieexperten #energiemanagement #stromkostenreduzieren #energiewende #klimaschutz #bauphysik #architektur #energiekosten #sanierung #badmergentheim #wirstellenein #verstärkunggesucht #jetztbewerben
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energiewendewissen _2/2024 𝗪𝗮𝘀 𝗶𝘀𝘁 𝗲𝗶𝗴𝗲𝗻𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵 𝗲𝗶𝗻 𝗘𝗻𝗲𝗿𝗴𝗶𝗲𝗮𝘂𝗱𝗶𝘁? Ein Energieaudit analysiert den Energieverbrauch Ihres Unternehmens und leitet daraus Einsparmaßnahmen ab. Die definierten Maßnahmen werden dabei technisch und wirtschaftlich bewertet und in einem Auditbericht dokumentiert. Das Audit darf nur von qualifizierten und akkreditierten Auditoren durchgeführt werden. Das Energieaudit muss alle vier Jahre wiederholt werden. Unternehmen, deren Jahresenergieverbrauch mehr als 2,5 GWh beträgt, müssen zudem Umsetzungspläne für bestimmte Maßnahmen des Audits erarbeiten. 👉Wichtig: Die BAFA fördert die Erstellung eine Energieaudits mit bis zu 50%. Alle Unternehmen in Deutschland, welche als Nicht-KMU eingestuft werden und mehr als 0,5 GWh Energie pro Jahr verbrauchen, sind zur Durchführung von Energieaudits verpflichtet. Ausgenommen davon sind nur große Unternehmen, welche ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem eingerichtet haben. Falls auch Ihr Unternehmen zum Kreis derer gehört, die Energieaudits durchführen müssen (oder Ihnen nicht klar ist ob Sie dazugehören), machen wir Ihnen folgendes Angebot: In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir nicht nur die Anforderungen für Ihr Unternehmen, sondern lernen insbesondere auch Ihre individuelle Situation, Ihre Erwartungen und Wünsche hinsichtlich des Audits kennen und zu verstehen. Falls Sie danach unserem Angebot zustimmen, führen wir ein Energieaudit zu einem fairen Preis für Sie durch, welches als Ergebnis eines strukturierten Prozesses Maßnahmen identifiziert, bewertet und dokumentiert, welche auf Ihr Unternehmen zugeschnitten und für Ihr Unternehmen optimiert sind. Mit uns wird aus der Pflicht ein Gewinn für Sie: Denn mit Hilfe des Audits verbessern Sie nicht nur Ihre Energieeffizienz und sparen Energiekosten, sondern Sie reduzieren auch Ihren CO2-footprint. Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Sie! www.exergetics.de #energieaudit #energiemanagement #energieeffizienz #energiewende #transformation #dekarbonization
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Information zur Änderung des Energieeffizienzgesetz (EnEfG) Sehr geehrte Kund*innen, mit Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetz (EnEfG) am 18. November 2023 wurden die Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) für Unternehmen erweitert. Unter anderem wurde die Pflicht zur Einrichtung von Energiemanagementsystemen nach ISO 50001- oder Umweltmanagementsystemen nach EMAS (Eco Management and Audit Scheme) für Unternehmen (unabhängig vom KMU-Status), die einen durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr in den letzten drei Kalenderjahren vorweisen, eingeführt. Verpflichtete Unternehmen müssen ab erstmaligem Überscheiten der Energieverbrauchsgrenze von 7,5 GWh/a ein Energiemanagementsystem oder Umweltmanagementsystem innerhalb von 20 Monaten einrichten. Die erfolgreiche Einrichtung schließt mit der ISO 50001 Zertifizierung und dem Eintrag ins EMAS-Register ab. Bei Nichtbeachtung der Pflicht zur Einführung eines Energie- bzw. Umweltmanagementsystems können Bußgelder in Höhe von bis zu 100.000€ verhängt werden. Dies gilt auch, sollte das Managementsystem nicht rechtzeitig oder unvollständig eingeführt worden sein. Die Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits für Nicht-KMUs bleibt weiterhin bestehen. Nur diejenigen Unternehmen, die nach dem ENEfG zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems verpflichtet sind, müssen kein Energieaudit durchführen. Darüber hinaus besteht ab einem Gesamtenergieverbrauch von 2,5 GWh pro Jahr, für alle Unternehmen, bei denen eine Pflicht zur Einführung eines Energie- bzw. Umweltmanagementsystems oder auch zum Energieaudit nach DIN EN 16247-1 besteht, die Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen für wirtschaftlich durchführbareEnergieeinsparmaßnahmen. Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung Ihres Gesamtenergieverbrauchs und der Erfüllung aller damit einhergehenden Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes. Mit Hopp + Flaig haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der Sie bei der Auswahl und Umsetzung des passenden Managementsystems unterstützt und die optimale Lösung für Ihr Unternehmen ermittelt. Für Rückfragen steht Ihnen gerne unser Bereichsleiter für die Themen Umwelt und Nachhaltigkeit Herr Grimm zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ihr Hopp+Flaig Team
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Frist für Einführung Energie-Management-System (EnMS) beachten! Jetzt informieren! Ist ein Energiemanagement Pflicht? Das Energieeffizienzgesetz(EnEfG) verpflichtet Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden (GWh), ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS einzurichten (Quelle: UmweltBundesamt). Frist: Nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) haben betroffene Unternehmen bis zum 18. Juli 2025 Zeit, ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 zu implementieren und zertifizieren zu lassen. Nutzen eines Energiemanagementsystems: Der Einsatz eines Energiemanagementsystems kann den Energieverbrauch um bis zu 30 % senken. Gewerbebetriebe, Kommunen und Wohnungswirtschaft profitieren durch Einführung eines EnMS von reduzierte Energiekosten. Weitere Vorteile eines Energiemanagementsystems: 📈 Steigerung des Unternehmenswert 📈 Erhöhung der Produktivität ✅ Effiziente Prozesse ✅ Optimale Betriebsabläufe ✅ Systematische Steuerung des Energieverbrauchs Fragen zu Energiemanagementsystemen oder zur Einführung nach ISO 50001? Jetzt Informieren #ilsystem #ISO50001, #Energiemanagementsystem, #Energieeffizienzgesetz, #Förderung, #Energieberatung, #UmweltBundesamt
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Setzen Sie auf Querschnittstechnologien – für maximale Energieeffizienz und nachhaltige Einsparungen!
🔋 𝐄𝐧𝐞𝐫𝐠𝐢𝐞𝐨𝐩𝐭𝐢𝐦𝐢𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠 𝐥𝐞𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐠𝐞𝐦𝐚𝐜𝐡𝐭 𝐦𝐢𝐭 𝐕𝐨𝐥𝐳 𝐒𝐲𝐬𝐭𝐞𝐦 𝐆𝐦𝐛𝐇! 🔋 Nach erfolgreicher Optimierung der Prozesse in einer ersten Stufe sind Querschnittstechnologien der nächste logische Schritt für nachhaltige Energieeinsparungen. Ein umfassendes Energieaudit nach DIN 16247 bildet die Grundlage für diese Optimierungen. Ein solcher Audit, durchgeführt von zugelassenen und zertifizierten Energie-Effizienz-Experten wie der Volz System GmbH, ist entscheidend. Er ist die Basis für alle Arten von staatlichen und anderen Förderungen und gewährleistet eine fundierte und systematische Herangehensweise an die Energieoptimierung. Durch die Implementierung der Querschnittstechnologien können signifikante Einsparungen in verschiedenen Bereichen realisiert werden: - 𝑫𝒓𝒖𝒄𝒌𝒍𝒖𝒇𝒕: 50% 𝑬𝒊𝒏𝒔𝒑𝒂𝒓𝒑𝒐𝒕𝒆𝒏𝒛𝒊𝒂𝒍 - 𝑩𝒆𝒍𝒆𝒖𝒄𝒉𝒕𝒖𝒏𝒈: 70% 𝑬𝒊𝒏𝒔𝒑𝒂𝒓𝒑𝒐𝒕𝒆𝒏𝒛𝒊𝒂𝒍 - 𝑲ä𝒍𝒕𝒆- 𝒖𝒏𝒅 𝑲ü𝒉𝒍𝒘𝒂𝒔𝒔𝒆𝒓𝒂𝒏𝒍𝒂𝒈𝒆𝒏: 30% 𝑬𝒊𝒏𝒔𝒑𝒂𝒓𝒑𝒐𝒕𝒆𝒏𝒛𝒊𝒂𝒍 - 𝑷𝒖𝒎𝒑𝒆𝒏𝒔𝒚𝒔𝒕𝒆𝒎𝒆: 30% 𝑬𝒊𝒏𝒔𝒑𝒂𝒓𝒑𝒐𝒕𝒆𝒏𝒛𝒊𝒂𝒍 - 𝑾ä𝒓𝒎𝒆𝒗𝒆𝒓𝒔𝒐𝒓𝒈𝒖𝒏𝒈: 30% 𝑬𝒊𝒏𝒔𝒑𝒂𝒓𝒑𝒐𝒕𝒆𝒏𝒛𝒊𝒂𝒍 - 𝑳ü𝒇𝒕𝒖𝒏𝒈𝒔𝒂𝒏𝒍𝒂𝒈𝒆𝒏: 25% 𝑬𝒊𝒏𝒔𝒑𝒂𝒓𝒑𝒐𝒕𝒆𝒏𝒛𝒊𝒂𝒍 Wenn auch die erste Stufe der Prozessoptimierung (siehe vorhergehenden Post) durchgeführt wurde, können zusätzliche Synergien gehoben werden, die die Effizienz weiter steigern. Wir bei Volz System GmbH sind stolz darauf, Unternehmen auf ihrem Weg zu mehr Energieeffizienz zu unterstützen und nachhaltige Lösungen anzubieten. Kontaktieren Sie uns für mehr Informationen und starten Sie Ihre Reise zu optimalem Energiemanagement! 🌱💡 #Energieeffizienz #Energieaudit #DIN16247 #VolzSystem #Energiesparen #Nachhaltigkeit #Energiewende #Förderungen #Querschnittstechnologien #Prozessoptimierung
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🌍🔋 **Die Sinnhaftigkeit eines Energieaudits nach ISO 16247-1: Ein Schlüssel zur Energieeffizienz** 🔋🌍 Liebe LinkedIn-Community, In einer Welt, die zunehmend auf Nachhaltigkeit und effiziente Ressourcennutzung setzt, stellt sich die Frage: Wie können Unternehmen ihre Energieeffizienz nachhaltig steigern? Die Antwort liegt in einem strukturierten und systematischen Ansatz - dem Energieaudit nach ISO 16247-1. 🔍 **Was ist ein ISO 16247-1 Energieaudit?** Ein Energieaudit nach ISO 16247-1 ist eine detaillierte Untersuchung des Energieverbrauchs eines Unternehmens. Es bietet eine klare Analyse der aktuellen Energienutzung und identifiziert Potenziale zur Verbesserung der Energieeffizienz. Dabei werden alle relevanten Prozesse und Strukturen berücksichtigt. 💼 **Warum ist ein Energieaudit wichtig?** 1. **Kosteneinsparungen:** Durch die Identifikation von Energieeinsparpotenzialen können Unternehmen ihre Betriebskosten erheblich senken. 2. **Nachhaltigkeit:** Eine höhere Energieeffizienz bedeutet weniger CO2-Emissionen und einen geringeren ökologischen Fußabdruck. 3. **Wettbewerbsvorteil:** Unternehmen, die energieeffizient arbeiten, sind zukunftssicherer und attraktiver für Kunden und Investoren. 4. **Rechtliche Anforderungen:** In vielen Ländern sind Energieaudits für bestimmte Unternehmen verpflichtend, um gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. 🔧 **Wie läuft ein Energieaudit ab?** - **Vorbereitung:** Datensammlung und Festlegung des Auditumfangs. - **Durchführung:** Vor-Ort-Inspektionen und detaillierte Analysen der Energieflüsse. - **Auswertung:** Identifikation von Einsparpotenzialen und Erstellung eines Maßnahmenkatalogs. - **Umsetzung:** Implementierung der empfohlenen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. 📈 **Die Ergebnisse:** Erfolgreich durchgeführte Energieaudits führen nicht nur zu unmittelbaren Einsparungen, sondern auch zu langfristigen strategischen Vorteilen. Sie ermöglichen es Unternehmen, ihre Energiekosten zu optimieren, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und einen Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft zu leisten. 🌟 **Ihr nächster Schritt:** Überlegen Sie, wie Ihr Unternehmen von einem Energieaudit nach ISO 16247-1 profitieren könnte. Setzen Sie auf Effizienz und Nachhaltigkeit - es lohnt sich! #Energieaudit #ISO16247 #Energieeffizienz #Nachhaltigkeit #Kosteneinsparung #Führungskräfte #Unternehmen #Energieberatung #Umweltschutz #Industrie40 Bleiben Sie energieeffizient! 😊
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Neue EU-Richtlinie und das Energieeffizienzgesetz: Wichtige Änderungen für Unternehmen in Deutschland Seit dem 18. November 2023 ist in Deutschland aufgrund der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/1791das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft. Die Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) für Unternehmen ist erweitert worden. Wer ist betroffen? Die Richtlinie erweitert die Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) und betrifft speziell Unternehmen mit hohem Energieverbrauch: Unternehmen mit >7,5 GWh Durchschnittsverbrauch über die letzten drei Jahre müssen ein Energiemanagementsystem gemäß §8 EnEfG einführen. Unternehmen mit >2,5 GWh Durchschnittsverbrauch sind verpflichtet, Umsetzungs-/Aktionspläne für identifizierte und wirtschaftlich bewertete Energieeinsparmaßnahmen zu entwickeln und zu veröffentlichen (§9 EnEfG). Was bedeutet das für Ihr Unternehmen? Diese Änderungen erfordern eine strategische Planung und Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen. Es geht nicht nur um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch um die Chance, Energiekosten zu senken. Wie können wir unterstützen? Zertifizierung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 sowie Testierung der Umsetzungspläne und deren Veröffentlichung für Unternehmen, die unter § 9 EnEfG fallen. Unser Team aus erfahrenen Experten ist darauf spezialisiert, Ihr Unternehmen nahtlos und effizient durch diesen Prozess zu führen. 📞 Kontaktieren Sie uns! Haben Sie Fragen oder benötigen Unterstützung? Sprechen Sie uns an, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihrem Unternehmen helfen können, diese neuen Herausforderungen erfolgreich zu meistern. #Kiwa #EURichtlinie #EnEfG #ISO50001 #Energiemanagement https://lnkd.in/e-X-gT7e
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🌐 Energieeffizienzgesetz 2023 (EEffG): Unternehmensverantwortung und Maßnahmen 🏢 Betroffene Unternehmen: Das EEffG 2023 betrifft Unternehmen, deren kumulierte Werte mit verbundenen Unternehmen die Beschäftigungs- oder Wirtschaftsleistungsschwellen überschreiten (mehr als 249 MA, über 50 Mio. Umsatz, über 43 Mio. Bilanzsumme). 📉 Maßnahmen für große Unternehmen: Große Unternehmen müssen entweder alle 4 Jahre ein Energieaudit durchführen oder ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem nach internationalen Normen einführen. 🌐 Maßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen: Kleine und mittlere Unternehmen sind von direkten Verpflichtungen befreit. Die Möglichkeit besteht, Energiedienstleistungen zu nutzen und Erkenntnisse an die E-Control zu melden. 📋 Standardisiertes Berichtswesen: Die Ergebnisse von Managementsystemen und Energieaudits müssen alle vier Jahre in standardisierten Kurzberichten dokumentiert werden. Diese Berichte umfassen Informationen zu Unternehmensdaten, Energieverbrauch, Effizienzmaßnahmen und mehr. Energieaudits und Managementsysteme haben für die wesentlichen Energieverbrauchsbereiche zusätzlich folgende Informationen zu enthalten: 🏢 Gebäude: Der Bericht im Gebäudebereich beinhaltet Eigentumsverhältnisse, Nutzungsvereinbarungen, Gebäudenutzung und den Zustand der Gebäudedämmung sowie der technischen Ausstattung. Auch Analysen des Nutzerinnen- und Nutzerverhaltens sind Teil der relevanten Informationen. 🛠️ Produktionsprozesse: Im Bereich Produktionsprozesse analysiert der Managementbericht alle wesentlichen, energierelevanten Betriebsmittel und Produktionsprozesse. Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Instandhaltungsoptimierungen sind zu prüfen. 🚚 Transport: Transportinformationen sollten eine Übersicht aller genutzten Fahrzeugklassen mit Energieverbrauch, Energieträger, technischen Merkmalen und Fahrleistung enthalten. Eine Prüfung von Optimierungsmöglichkeiten, Routenplanung, effizienteren Betriebsweisen und alternative Mobilitätsmanagementformen sind ebenfalls erforderlich. 👥 E-Control / Monitoringstelle: Die E-Control übernimmt die Rolle der Monitoringstelle ab Inkrafttreten des Gesetzes, reguliert Energieaudits, führt ein Register der Energiedienstleister und betreibt eine elektronische Meldeplattform. 🗓 Meldefrist: Die Meldefrist für Energieaudits und standardisierte Kurzberichte nach dem alten Gesetz endet am 30. November 2024. Die Meldung erfolgt über Formulare in der elektronischen Meldeplattform, die derzeit eingerichtet wird. Die Meldung zum standardisierten Kurzbericht ist aktuell noch nicht möglich. Infos unter https://lnkd.in/dSzPzaDb 🚀 Energieeffizienz als Erfolgsfaktor für Ihr Unternehmen! Nutzen Sie die Chance, Ihr Unternehmen energieeffizienter zu gestalten und Kosten zu sparen. Ich freue mich darauf, Sie zu unterstützen! #EEffG2023 #Energieeffizienzgesetz #Energieeffizienz #Energiemanagement #Nachhaltigkeit #Energieaudit #EControl #KEEConsulting
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📢 Verpflichtung aus dem neuen Energieeffizienzgesetz (EnEfG) 🌱⚡ Das EnEfG bringt erhebliche Einsparpotenziale für Unternehmen: 🔹 Gesamtenergieverbrauch < 2,5 GWh: Keine direkte Verpflichtung. Nutzen Sie geförderte Energieaudits, um bis zu 30% Energiekosten zu sparen und Ihre CO2-Bilanz zu erstellen. Wir helfen Ihnen, geeignete Fördermittel zu finden. 🔹 Gesamtenergieverbrauch 2,5 - 7,5 GWh: Verpflichtend ab 30.06.2024: jährliche Wärmemeldung und Führung eines Energieeffizienz-Maßnahmenkatalogs. Unsere Monitoring-Software "Enytos" automatisiert diese Aufgaben und identifiziert Einsparpotenziale, um interne Ressourcen zu entlasten. 🔹 Gesamtenergieverbrauch > 7,5 GWh: Verpflichtend ab 30.06.2024: zusätzlich Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001. "Enytos" unterstützt bei der Erfüllung aller Anforderungen und spart Energiekosten durch kontinuierliche Verbrauchsanalyse. Unser Produkt "Enytos" bietet Echtzeit-Daten zur Überwachung und Optimierung Ihres Energieverbrauchs. Steigern Sie Ihre Energieeffizienz und profitieren Sie von den wirtschaftlichen Vorteilen des EnEfG! Neugierig? Besuchen Sie jetzt unsere Homepage: www.enytos.com #Energieeffizienz #EnEfG #Nachhaltigkeit #Energiewende #Deutschland #Unternehmen #Klimaschutz #Wettbewerbsfähigkeit #EchtzeitDaten #Technologie
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𝗘𝗻𝗲𝗿𝗴𝗶𝗲𝗲𝗳𝗳𝗶𝘇𝗶𝗲𝗻𝘇 𝗶𝘀𝘁 𝗣𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁 Das Energieeffizienz-Gesetz (EnEfG) ist im November 2023 in Kraft getreten und verpflichtet neben öffentlichen Behörden und Rechenzentren auch Unternehmen zu mehr Energieeffizienz. Es enthält zahlreiche neue Berichts- und Offenlegungspflichten und schreibt energieintensiven Unternehmen vor, ein Energie- bzw. Umweltmanagement-System einzuführen. 𝗞𝘂𝗿𝘇 𝘂𝗻𝗱 𝗸𝗻𝗮𝗽𝗽: 𝗘𝗻𝗘𝗳𝗚 §𝟴-𝟭𝟬 - 𝗱𝗮𝘀 𝗸𝗼𝗺𝗺𝘁 𝗮𝘂𝗳 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻 𝘇𝘂 ➡️ Alle Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh müssen Energiemanagementsysteme (EMS) nach DIN EN ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem gemäß EMAS einführen. ⏰ Zeitrahmen: Unternehmen, die bereits vor dem 18.11.2023 einen Jahresenergieverbrauch von 7,5 GWh verzeichnen, müssen die Software bis zum 18.07.2025 eingerichtet haben. Sollte der Schwellenwert erst nach dem 18.11.2023 überschritten werden, hat das Unternehmen ab dem Zeitpunkt 20 Monate für die Einrichtung Zeit. ➡️ Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh sind verpflichtet, konkrete Pläne zu wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen zu erstellen und zu veröffentlichen (entweder durch Energieaudits nach DIN EN 16247-1 oder in Aktionsplänen von EMS). ⏰ Fristen: Drei Jahre zur Erstellung/Veröffentlichung, beginnend mit Zertifizierung des EMS bzw. dem Abschluss des Energieaudits. Die Überprüfung der Maßnahmen findet stichprobenartig durch die BAFA statt. Für die Implementierung einer zertifizierten Energiemanagement-Software wie dem energy monitor kann die 𝗕𝗔𝗙𝗔-𝗙ö𝗿𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 (𝗠𝗼𝗱𝘂𝗹 𝟯) in Anspruch genommen werden. Fragen zum EnEfG oder zur Förderung? Wir freuen uns auf eure Anfragen. Weiterführende Informationen: https://lnkd.in/eaYvDWWk und https://lnkd.in/e8vAWDi7 #energielenker #fürklimaundzukunft #enefg #energieeffizienzgesetz #energiemanagementsystem #förderung #energieaudit #bafa #energiewende #wärmewende
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