Beitrag von MÜLLER & POLZ Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB

KINDER IN DER STEUERERKLÄRUNG 👩👦👦 Kinder bzw. kindbedingte Aufwendungen können steuermindernd angesetzt werden – auch über die Grenze der Volljährigkeit hinaus. Die Möglichkeiten im Überblick: - Sonderausgabenabzug für Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes,  Kinderbetreuungskosten sowie Schulgeld, - Ausbildungsfreibetrag, - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, - Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags und des Pflege- Pauschbetrags, - Unterhaltszahlungen an Kinder

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