KINDER IN DER STEUERERKLÄRUNG 👩👦👦 Kinder bzw. kindbedingte Aufwendungen können steuermindernd angesetzt werden – auch über die Grenze der Volljährigkeit hinaus. Die Möglichkeiten im Überblick: - Sonderausgabenabzug für Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes, Kinderbetreuungskosten sowie Schulgeld, - Ausbildungsfreibetrag, - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, - Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags und des Pflege- Pauschbetrags, - Unterhaltszahlungen an Kinder