Der Nominierungsausschuss muss raus aus seinem Mauerblümchen-Dasein! Das war eines der wichtigen Themen gestern auf dem 13. Frankfurter Aufsichtsratstag – mit FidAR-Präsidentin Prof. Dr. Anja Seng auf dem Panel und vielen FidAR-Mitgliedern vor Ort.
Im Aktiengesetz ist der Nominierungsausschuss nicht explizit geregelt. Allerdings sind laut Deutschem Corporate Governance Kodex alle börsennotierten Gesellschaften verpflichtet, einen Nominierungsausschuss zu bilden.
Seine Aufgabe: Er schlägt neue Aufsichtsratsmitglieder vor, die schließlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Das ist selten nötig, daher tritt der Ausschuss nicht regelmäßig zusammen. Die Arbeit ist in der Regel auch nicht zusätzlich vergütet.
Doch die Anforderungen an Aufsichtsräte wachsen durch zunehmende Krisen, Regulatorik und Transformation. Umso wichtiger wird ein belastbarer Nominierungsprozess.
Prof. Peter Henning, Vorstand von AdAR, fordert daher in seinem einleitenden Impuls: Der Nominierungsausschuss sollte ein vollwertiger Ausschuss sein und seine Arbeit muss entsprechend vergütet werden.
In der anschließenden Diskussion haben Prof. Dr. Peter Henning, Dr. Margarete Haase (u.a. Aufsichtsratsvorsitzende bei Osram), Ulrich Bellgardt (Aufsichtsratsvorsitzender bei WashTec) und FidAR-Präsidentin Prof. Dr. Anja Seng diese Aspekte vertieft:
💡 Es braucht einen konkreten Aufgabenkatalog für den Nominierungsausschuss. Seine Aufgabe muss u.a. sein, fachliche Anforderungen an Aufsichtsräte zu stellen und eine Kompetenzmatrix der Mitglieder zu erstellen. An dieser Matrix sollen sich künftige Besetzungen des Aufsichtsrats orientieren.
💡 Diese stringente Kompetenzorientierung bietet den nötigen Rahmen für mehr Diversität im Aufsichtsrat.
💡 Lange Kandidat:innen-Listen sind besser als kurze, denn so weitet sich der Blick bei der Suche. Auch das ermöglicht wiederum mehr Diversität und vielfältigere Perspektiven im Gremium. Mithilfe von Personalberatungen sollten interne Listen erweitert und auf den Prüfstand gestellt werden.
💡 Eine Zusammenlegung mit dem Personalausschuss, der Vorschläge für die Besetzung des Vorstands macht, ist sinnvoll, da ähnliche Aufgaben und Kompetenzen gefragt sind.
💡 Durch die Einbindung von Arbeitnehmervertreter:innen, die bisher nicht Teil des Nominierungsausschusses sind, kann frühzeitig auch unternehmensintern Vertrauen in der Gremienarbeit aufgebaut werden.
Es war ein starkes Plädoyer für einen starken Nominierungsausschuss!
Unser herzlicher Dank geht an AdAR - Arbeitskreis deutscher Aufsichtsrat e.V. für diesen sehr inspirierenden Tag und den unermüdlichen Einsatz, die Qualität der Aufsichtsratsarbeit durch Wissen und Austausch zu stärken – und an Marc Tüngler, den Geschäftsführenden Vorstand von AdAR, für die Moderation des Panels.
#Aufsichtsrat