Welche Heizung darf man 2024 noch einbauen? ♨
Ab 2024 soll möglichst jede neu verbaute Heizung klimafreundlich sein und zu mindesten 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Eine Vielzahl von verschiedenen Heizungen erfüllen diese Vorgabe. ✅
Es geht zunächst nur um neu verbaute Heizungen.
Bestehende Heizungen können in der Regel weiterbetrieben und repariert werden.
Die neuen Vorgaben sind also vor allem nach einem Totalschaden relevant. In einzelnen Fällen muss aber die bereits geltende Austauschpflicht nach 30 Jahren beachtet werden.
In Bestandsgebäuden können noch bis voraussichtlich 2026 bzw. 2028 klassische Gas- oder Ölheizungen verbaut werden.
Auch wenn der Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung erlaubt ist, kann das für Verbraucher wirtschaftlich riskant sein. 📉
Das gleiche gilt für Biogas- oder H2-ready-Heizungen. Denn ob diese Energieträger in Zukunft zu einem bezahlbaren Preis verfügbar sind, ist offen.
Bevor die Vorgaben in bereits bestehenden Gebäuden gelten, muss Ihre Kommune einen Plan über die zukünftige Versorgung mit klimaneutraler Energie erstellt haben. 🌐
Diese Wärmepläne sollen Verbraucher bei der Entscheidung zum Heizungswechsel Orientierung und Planungssicherheit geben.
Ab 2024 gibt es für selbstnutzende Wohneigentümer 30 bis 70 Prozent Förderung beim Einbau einer neuen Heizungen nach GEG-Vorgaben.
Langfristig: Bis 2045 müssen Gebäude in Deutschland CO²-neutral beheizt werden. 🌍
Das heißt: Ab 2045 dürfen klassische Gasheizungen, die herkömmliches Erdgas oder Heizöl verfeuern, nicht mehr betrieben werden.
#heizung #wärmewende #geg #gesetze #klima #zukunft #wärme #nachhaltig