Über Jahrhunderte waren Publikationen mit hohen Aufwendungen für das Trägermaterial, die Herstellung und den Vertrieb der Neuigkeiten verbunden. Die wichtigsten Wertschöpfer waren dabei in den Hintergrund getreten - die Erzeuger der Information. #Abonnement #Freemium #FreiwilligeBezahlung #Information #Meteredmodel #Payperview #SpendenModell #SponsoringModell
Beitrag von Michael H. Lapp
Relevantere Beiträge
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Über Jahrhunderte waren Publikationen mit hohen Aufwendungen für das Trägermaterial, die Herstellung und den Vertrieb der Neuigkeiten verbunden. Die wichtigsten Wertschöpfer waren dabei in den Hintergrund getreten - die Erzeuger der Information. #Abonnement #Freemium #FreiwilligeBezahlung #Information #Meteredmodel #Payperview #SpendenModell #SponsoringModell
Information braucht eine angemessene Vergütung
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Im Vorfeld der neuen Ausgabe von Druck & Medien habe ich Sie zum Thema „Rückzahlung von Corona-Hilfen“ befragt. Kaum jemals hat ein Thema die Gemüter so erhitzt wie dieses. Deshalb haben wir uns entschieden, das Thema in größerem Umfang in das aktuelle Heft zu nehmen. Dort kommen auch die Anwältin Dr. Elske Fehl-Weileder und Stefan Schwindl zu Wort. Sie sagen, ob es sich lohnt, gegen Rückzahlungen von Hilfsgeldern zu klagen, und welche Möglichkeiten Druckerinnen und Drucker noch haben, wenn sie mit den berechneten Rückzahlungen nicht einverstanden sind. Die Nachwirkungen der Coronapandemie sind aber nicht das einzige Thema, das die Druckbranche 2024 beschäftigt hat. Unser Autor Klaus-Peter Nicolay schaut auch dieses Jahr wieder auf die zurückliegenden zwölf Monate und fasst zusammen, was wichtig war. Außerdem gibt er einen Ausblick auf das kommende Jahr. Auf bewegte Monate in der Firmengeschichte blickt auch die Schweizer Druckerei Läser zurück. Mehr als 70 Jahre lang war sie in Familienbesitz, seit knapp anderthalb Jahren gehört das Unternehmen zum österreichischen Konzern Schwarzach Packaging. Was hinter dieser Partnerschaft steckt und wie sich Läser strategisch aufstellt, damit hat sich Jürg Marti intensiv beschäftigt. Um strategische Entscheidungen zu treffen, bedarf es Führungsqualität. Aber wie macht man überhaupt Karriere und welche Karrierestufen sollte man in welchem Alter erreicht haben? Gibt es Charaktereigenschaften, die einer Karriere als Führungskraft besonders dienlich sind? Das hat sich Attila Albert in unserem Führungskräfte-Special näher angeschaut. Auch Janneke Klasen, Chefin von Schmidt Werbeverpackungen, hat Führungsstärke und Innovationskraft gezeigt. Und zwar so viel, dass sie dafür ausgezeichnet wurde. Warum sie in ihrem Unternehmen die Vier-Tage-Woche eingeführt hat und wie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei strategischen Entscheidungen Einfluss nehmen dürfen, darüber hat Janneke Klasen für unser Titelinterview mit Gabriele Eisenbarth gesprochen. Unsere Autorin hat auch das Dossier „Verkaufsgespräche souverän führen“ mit Leben gefüllt. Preisverhandlungen sind in der Druckbranche nach wie vor ein heikles Thema, aber ganz entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg einer Druckerei. Das Dossier zeigt, wie man sich gut verkauft, seine Preise begründet und sie bei den Kundinnen und Kunden durchsetzt. Es beschreibt aber auch, wie Druckereien vorgehen sollten, wenn sie mit Lieferanten sprechen und auf der anderen Seite des Verhandlungstisches sitzen. Das Thema Vertrauen macht auch die Debatte um die Corona-Rückzahlungen so emotional. Viele Druckereien fühlen sich ungerecht behandelt, weil sie in der Coronazeit alles gegeben haben, um Aufträge ins Haus zu holen, und jetzt mit Rückzahlungen dafür „bestraft“ werden. Wenn Sie etwas zu dieser Diskussion beitragen möchten, schreiben Sie mir gerne. https://lnkd.in/e6_dyttq
Druck & Medien 2024#06
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Die Konsolidierung des Barsortiments durch Zeitfracht könnte die Vielfalt des Buchangebots stark einschränken. Kleine und mittlere Verlage stehen vor großen Herausforderungen. Bei booxboo.de bieten wir Lösungen, um diesen Verlagen eine faire Chance im Buchhandel zu geben. Lesen Sie mehr in unserem aktuellen Blogbeitrag: https://lnkd.in/e9E8g4B4 #KleineVerlage #Buchhandel #Distribution #Literatur #booxboo
Verzwergt Zeitfracht die Verlagslandschaft?
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Die Universal Edition AG hat knkVerlag zur Unterstützung ihres Verleihgeschäftes erfolgreich eingeführt und in Betrieb genommen. Stefan Ragg, Vorstand der Universal Edition AG, erklärt: „Der weltweite Verleih von Notenmaterial und die Vergaben von Lizenzen für Aufführungen von Werken unserer Komponisten sind wesentliche Bestandteile unseres Geschäfts. Insgesamt wurden durch die Einführung von knkVerlag fünf Systeme abgelöst, in denen Kunden- und Produktdaten zum Teil redundant gepflegt werden mussten. Heute haben wir ein einheitliches System, mit dem wir Arbeitsabläufe beschleunigen, auch wenn wir hier in einigen Teilbereichen noch in der Umsetzung sind. Gleichzeitig konnten wir die Datenkonsistenz in einem gemeinsamen System steigern. Durch die Integration zusätzlicher Datenanbindungen von Vertretern und Verwertungsgesellschaften planen wir in den nächsten 2 Quartalen auch eine Verbesserung im Controlling der Aufführungen zu realisieren. Wir planen, knkVerlag für weitere Mandanten, für die Finanzbuchhaltung und die Honorarabrechnung einzuführen, um Prozesse weiter zu standardisieren und automatisieren.“ Zur Pressemitteilung: https://lnkd.in/ewbu_v7z
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Während die USA heute entschieden hat, wer das Land führen wird und wir von außen nur zuschauen konnten, haben #Verlage die Möglichkeit, ihre Unternehmensergebnisse direkt zu beeinflussen. Die richtige Sichtbarkeit Ihrer Buchtitel und Zeitschriften ist entscheidend für den Erfolg. Durch die Einbindung Ihrer Titel in unsere #Katalog-Datenbanken heben Sie sie aus der Vielzahl der Angebote hervor und machen sie gezielt für den Erwerb sichtbar. Unser Service unterstützt Vertriebs- und Marketingabteilungen dabei, ihre Zielgruppen direkt anzusprechen und den Arbeitsalltag zu entlasten. Lassen Sie sich von uns beraten, wie Sie Ihre Prozesse im Verlag effizienter gestalten und Ihre Titel optimal positionieren können. https://lnkd.in/dtTJ37be
Die NEWBOOKS Kataloge
newbooks-solutions.com
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Ein gesundes, glückliches und erfolgreiches 2025! 🎉 Das wünschen wir Ihnen und haben mit der Januar-Ausgabe des GewerbeArchivs wieder 44 Seiten voller spannender Einblicke und Erkenntnisse aus der Vielfalt des Wirtschaftsverwaltungsrechts in Ihrem Briefkasten. Im Editorial lotet RA Christian A. Mayer aus, wie eine wettbewerbs- und marktgerechte Flächenverteilung auch durch das Straßenrecht gelingen kann. Mit dem Abstandsgebot bei Spielhallen befassen sich Prof. Dr. Stefan Korte und RA Patrick Schaefer unter dem Gesichtspunkt des unionsrechtlichen Kohärenzgebots. Wolfram Dürr beschreibt das „Innungsleben“ in Auseinandersetzung mit Prof. Dr. Thomas Günther und Andreas Fabri, die sich bereits im GewerbeArchiv mit unterschiedlichen Aspekten auseinandergesetzt hatten. So zeigt sich die Vielfalt auch der Ansichten zu einem Thema. Kritisch setzen sich Maximilian Gerhold und Jytte Lauenstein mit einer Entscheidung des 8. Senats des Bundesverwaltungsgericht auseinander. Sie blicken dabei hinter den konkreten Sachverhalt, unter welchen Voraussetzungen Steuerberater weitere „Filialen“ errichten dürfen und untersuchen die Anforderungen an einen Genehmigungsanspruch (Dr. Johannes Meister). Der Aufsatz leitet zum Rechtsprechungsteil über. Dort findet sich das Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Umverteilung von Überschusserlösen bei Stromerzeugern während der Strompreisbremse. Das OVG Münster ist mit der Entscheidung zur Anfechtung von Nebenbestimmungen bei Corona-Soforthilfen vertreten, während das Urteil des VG Bremen zu Kriterien bei der Zulassung zum letzten Bremer Weihnachtsmarkt 🎄allen empfohlen sei, die die verschiedenen Möglichkeiten zum Besuch der Weihnachtsmärkte auch im neuen Jahr nutzen wollen. Weitere Entscheidungen des LG Stuttgart und des OLG Stuttgart zum Handwerksrecht und Medienrecht im wettbewerbsrechtlichen Gewand runden das Angebot ab, das mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht zu Ersatzmaßnahmen für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen schließt. Wir wünschen allen Lesern und solchen die sich die Lektüre des GewArch im neuen Jahr zum Vorsatz genommen haben 😉 eine gewinnbringende Lektüre und einen guten Start in das neue Jahr. Verlag C.H.Beck oHG #Wirtschaftsverwaltungsrecht
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Ein wichtiges «Abzocker»-Urteil! - Allzuoft wird die hohe inländische Kaufkraft von den ausländischen Buch-, Zeitschriften- und Musikverlagen als unverdienter Schweiz-Bonus in die eigene Tasche expotiert. Noch ... Verlagserzeugnisse sind in der Schweiz nominal häufig ein gutes Stück teurer als im €-Ausland. Das Delta ist durch die aufgdruckte Preise oft direkt ersichtlich. Grundsätzlich ist ein Aufschlag akzeptabel, solange die ja deutlich höhere Kaufkraft in der Schweiz zur Deckung der markant höheren Personal- und Raumkosten des hiesigen Fachhandels eingesetzt werden kann. Bisher wurden mit dem Aufschlag aber vor allem die überhöhten «Schweizer-Preise» der ausländischen Verlage berappt. Ein Urteil der Wettbewerbskommission nimmt sich dieser Unwucht nun an.
Weko entscheidet: Französische Bücher ohne Schweizer Preisaufschlag
nzz.ch
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Wie viel ist eine Kreativleistung wert?! 💰❓ Wir haben für euch einen Vergabeleitfaden für den Bereich Werbung und Marktkommunikation zum Download bereitgestellt. Dieser soll ein Ratgeber für Agentur-Partner sein und diese dabei unterstützen, Geschichten von übertroffenen Erwartungen, Erfolgen und spannenden Erlebnissen für gemeinsame Kommunikationsprojekte umzusetzen. Hier geht's zum Download ⤵️😊 #werbungsalzburg #wkö #wirtschaftskammer #wirtschaftskammersalzburg #kreativleistung
Wert von Kreativleistungen
wko.at
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Das neue Preisrecht und seine Auswirkungen auf Vergaben 🌟 Auf dem 22. Forum vergabe Gespräche in Fulda gab es eine Podiumsdiskussion zum neuen Preisrecht. Unter Moderation von Katharina Bartetzky-Olbermann (BWI) diskutierten · Dr. Marijke Dück-Rath, Bundesverband der Preisprüfer und Wirtschaftssachverständigen e.V. · Christian Zorn, Rheinmetall Waffe Munition GmbH Unterlüß und · Prof. Dr. Andreas Hoffjan, TU Dortmund 💡 Schwerpunkt der Gespräche in Fulda ist das Vergaberecht, in diesem Jahr vor allem das Vergabetransformationspaket. Traditionell sind Preis- und Vergaberecht nur wenig aufeinander abgestimmt. Umso erfreulicher, dass die Vergaberechtsexperten einen Workshop zum Preisrecht machten. Die Podiumsdiskussion zeigte einmal mehr, dass die Aufgaben des Preisrechts weniger klar sind und daher seine Potentiale bei der öffentlichen Beschaffung nicht ausgeschöpft werden. 📍 Die Diskussion dazu wird sicherlich auf den beiden nächsten Preisrechts-Konferenzen, dem Anwendertreffen Preisrecht vom 12-13.J uni in Dortmund bzw. dem Deutschen Preisrechtstag am 4.9.24 in Köln fortgesetzt. Hier geht es direkt zum nächsten Austauschformat: https://lnkd.in/gvWUcwdv #ForumVergabe #Preisrecht #ÖffentlicheAufträge #Vergaberecht #Vergaben #Anwendertreffen
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Die 7 Gedankenschritte würden mich jetzt aber schon interessieren! Aus einer aktuellen Entscheidung des OLG Wien (CEOS FOR future nicht unterscheidungskräftig für diverse Dienstleistungen in den Klassen 35 und 41): "3.2.4 Zur Herstellung dieser gedanklichen Verbindung bedarf es aber nicht der im Rekurs aufgezählten sieben Gedankenschritte. Die beteiligten Verkehrskreise, ..., werden in der Begriffsfolge „CEOS FOR FUTURE“ einen klaren Hinweis auf die Qualität der vom Antragsteller angebotenen Leistungen sehen, wodurch es beim rein beschreibenden Inhalt der gesamten angemeldeten Wortfolge bleibt. Die Gesamtheit des Zeichens führt somit auch nicht zu einem Bedeutungsgehalt, der über die Summe der Einzelelemente der Wortfolge hinausgeht (...). Dessen ungeachtet folgt allein schon aus der Anführung „CEOS“ als Adressaten der Dienstleistungen ein Grund für den Ausschluss der Schützbarkeit; Wörter, die Personen oder Persönlichkeitsmerkmale beschreiben, sind in der Regel nicht registrierbar (v...). Der beschreibende Charakter der Wortfolge in Bezug auf Dienstleistungen der Klassen 35 und 41, die auch andere Wirtschaftsteilnehmer für „zukunftsorientierte CEOs“ erbringen wollen, begründet außerdem ein gewisses Bedürfnis an der Freihaltung der Wortbestandteile – wenngleich dies allein hier nicht ausschlaggebend für die Schutzausschließung ist (...). Soweit sich der Antragsteller auf die Mehrdeutigkeit der Wortfolge beruft, ist ihm abschließend noch entgegenzuhalten, dass allein die Mehrdeutigkeit der Wortelemente eines Zeichens noch nicht zu dessen Schutzwürdigkeit führt. So ist ein Wortzeichen von der Eintragung auszuschließen, wenn es – wie hier (...) – zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Dienstleistungen bezeichnet (...)." #marke #markenrecht #trademark #trademarklaw #ip https://lnkd.in/dx4aPq_5
Entscheidungsdatum
ris.bka.gv.at
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