Beitrag von Norman Fricke

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Bereichsleiter "Recht und Europa" bei AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e. V.

Das KWKG wurde im Jahr 2020 auf eine Förderdauer bis zum Ende der Dekade auslegt. Allerdings steht die Anwendung dieses Gesetzes ab dem Jahr 2027 unter einem beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalt. Diese Genehmigung ist derzeit nicht in Sicht, die Anwendung des KWKG über das Jahr 2026 hinaus also ungewiss. Doch im Januar 2024 hat das EuG bekanntlich entschieden, dass das KWKG gar keine Beihilferelevanz hat. Wie geht es nun weiter? Müssen wir warten, bis der EuGH in zweiter Instanz entschieden hat? Sollte der nationale Gesetzgeber einfach den beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalt streichen? Lesen Sie dazu meinen Beitrag in stadt+werk, der seit heute im Internet freizugänglich ist: https://lnkd.in/eC8nWv4A und bereits im Mai in der Printausgabe veröffentlicht wurde.

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