Das KWKG wurde im Jahr 2020 auf eine Förderdauer bis zum Ende der Dekade auslegt. Allerdings steht die Anwendung dieses Gesetzes ab dem Jahr 2027 unter einem beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalt. Diese Genehmigung ist derzeit nicht in Sicht, die Anwendung des KWKG über das Jahr 2026 hinaus also ungewiss. Doch im Januar 2024 hat das EuG bekanntlich entschieden, dass das KWKG gar keine Beihilferelevanz hat. Wie geht es nun weiter? Müssen wir warten, bis der EuGH in zweiter Instanz entschieden hat? Sollte der nationale Gesetzgeber einfach den beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalt streichen? Lesen Sie dazu meinen Beitrag in stadt+werk, der seit heute im Internet freizugänglich ist: https://lnkd.in/eC8nWv4A und bereits im Mai in der Printausgabe veröffentlicht wurde.
Beitrag von Norman Fricke
Relevantere Beiträge
-
Mai-Spendenverdopplungsaktion Bis Ende Mai wird jede Spende und jede neue (Förder-) Mitgliedschaft von großzügigen Förderern bis zum Erreichen des Budgets verdoppelt! Der Erlös aus der Verdopplungsaktion soll insbesondere dazu verwendet werden, unsere juristische Arbeit zu intensivieren. Denn um Tierversuche abzuschaffen, braucht es u.a. juristische Urteile und Entscheidungen. Nur gemeinsam können wir Tierversuche beenden und eine leidfreie Forschung zum Wohle von Mensch und Tier durchsetzen. https://lnkd.in/eDs5ahem
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Mit dem europäischen Beihilferecht soll als Bestandteil des europäischen Wettbewerbsrechts der Binnenmarkt vor wettbewerbsverzerrenden Subventionen der öffentlichen Hand geschützt werden. 🛡️ Im Grundsatz ist das EU-Beihilferecht sehr streng: Zuwendungen aus öffentlichen Haushalten zur Begünstigung einzelner Unternehmen, die den Wettbewerb verfälschen können, sind grundsätzlich verboten. Dies gilt auch für Zuschüsse und Ausgleichszahlungen, mit denen Kommunen die regelmäßig defizitäre Daseinsvorsorge vor Ort unterstützen möchten. Ohne eine tiefergehende Befassung mit dem anspruchsvollen Beihilferecht können diese nicht rechtssicher geleistet werden. Dann eröffnen sich allerdings vielfache Möglichkeiten, die gewünschten Ziele beihilfekonform zu erreichen. Unser Experte Dr. Christian Teuber nennt alle Details ▶️ https://bit.ly/3TY7pSr #BakerTilly #Beihilferecht #Wettbewerbsrecht
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Wir machen uns in Politik und Öffentlichkeit stark 🏋️♂️ für die Interessen der grabenlosen Kanalsanierung in Deutschland 🇩🇪– Mitglieder des RSV wissen das. Jetzt haben wir einen mutigen Schritt getan, weil wir die Interessen aller Qualitäts-Sanierungsfirmen vertreten möchten. Wir haben den Rotstift 🖍️bei den Beiträgen angesetzt. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren von der neuen Beitragsordnung, die die RSV-Mitgliederversammlung jetzt beschlossen hat. Damit kommt der Verband den vielen Hinweisen von Firmen entgegen, die unsere Arbeit unterstützen möchten – und entsprechend ihrer eigenen Unternehmensgröße gerechter denn je eingestuft werden. Sie möchten an der Zukunft der Sanierung mitwirken? Von Netzbetreibern und gewerblichen Auftraggebern gefunden werden? Infos gibt’s hier. https://lnkd.in/ewC-b-dN
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
https://chng.it/xhfFdPpspr Sind sie auch gegen die Abschiebung wertvoller Ressourcen? Dann wäre eine Unterschrift unter die nachfolgenden Petition ein wertvollerBaustein !
Petition unterschreiben
change.org
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Gute OGS darf keine Glückssache sein! Das wurde beim gestrigen Werkstattgespräch der FDP-Landtagsfraktion NRW zum Thema "Wie machen wir den Offenen Ganztag in NRW zum Erfolgsmodell?" klar. In der Diskussion wurde auch deutlich, dass die Qualität der Ganztagsschulen stark von den freiwilligen Leistungen der einzelnen Kommunen abhängt. Damit guter Offener Ganztag in NRW keine reine Glückssache bleibt, braucht es aus unserer Sicht: • Ein eigenständiges Ausführungsgesetz auf der Grundlage des SGB VIII, um landesweit einheitlich geltende Standards zu ermöglichen. • Verbindliche Vorgaben hinsichtlich Räume, Personalschlüssel, Gruppengrößen und der fachlichen Qualifizierung der Mitarbeiter*innen. • Eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung der Offenen Ganztagsangebote, die eine am Wohl des Kindes orientierte Qualität ermöglicht. Nur so können wir eine qualitativ hochwertige Bildung und Betreuung ermöglichen und sicherstellen, dass alle Schüler*innen die Unterstützung erhalten, die sie verdienen 👧📚 Der Erlass zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung der Landesregierung aus diesem Juli lässt vieles im Unklaren und wird die vielfältigen Problemlagen im Bereich OGS nicht lösen. 💪 Wir werden uns weiter für bessere Rahmenbedingungen für die Offenen Ganztagsschulen einsetzen und bleiben dazu mit allen demokratischen Fraktionen im Gespräch.
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Gemeinnützigkeitsrecht. Zeitnahe Mittelverwendung bei Ausschüttung aus Beteiligungen. Ende letzten Jahres hat das FG Niedersachsen einen Sachverhalt entscheiden müssen, wo es um die Ausschüttung zu Gunsten einer Stiftung aus einer GmbH zum Inhalt hatte. Entscheidend für eine gemeinnützigkeitkonforme Mittelverwendung ist nicht nur das, sondern auch das wann. Das Gebot der zeitlichen Mittelverwendung verpflichtet steuerbegünstigte Körperschaften, ihre Mittel grundsätzlich im Laufe, der auf den Zufluss folgenden, zwei Kalenderjahre zu verwenden. Das Urteil verdeutlicht damit einmal mehr, dass die zeitnahe Mittelverwendung auch die Bildung zulässiger Rücklagen in jedem Veranlagungszeitraum beinhaltet und damit vorgenommen werden sollte.
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Die Befürchtungen der kommunalen Seite haben sich leider bestätigt: Das Investitionsprogramm #Ganztag ist hoffnungslos überzeichnet – und jetzt soll das Los entscheiden. Damit werden etliche kommunale Schulträger leer ausgehen und nicht in der Lage sein, die erforderlichen Baumaßnahmen rechtzeitig vor dem Start des Rechtsanspruchs auf #Ganztagsbetreuung zum Schuljahr 2026/2027 auf den Weg zu bringen. Dies macht zum wiederholten Male deutlich, was auch die Landkreise von Beginn an kritisiert hatten: Die Art und Weise, wie Bund und Länder den #Rechtsanspruch aufgegleist haben, ignoriert schlicht die aktuelle Ressourcenlage. Mit dem jetzt vorgesehenen Losentscheid wird auch die Erfüllbarkeit des Rechtsanspruchs dem Zufall preisgegeben. So kann und wird die den Eltern versprochene Ganztagsbetreuung weder umfassend noch flächendeckend gelingen. Daher muss jetzt das Land seine Verantwortung wahrnehmen und für die fehlenden Fördermittel einspringen. Es darf nicht sein, dass die Kommunen in allen Bereichen, von den Krankenhäusern über die Geflüchtetenaufnahme bis hin zur Ganztagsbetreuung, zu Ausfallbürgen des Landes werden.
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
💪 Hammer - mehr zivilgesellschaftliche Relevanz über das zweite Jahressteuergesetz 2024?! ✅ über Änderungen an den Gemeinnützigkeitsregelungen: die zeitnahe Mittelverwendung steht vor der Abschaffung, in der Folge sollen Rücklagen- und Vermögensbildung gestrichen werden und gemeinnützige Organisationen dürfen sich gelegentlich zu tagespolitischen Themen äußern - auch außerhalb des eigenen Satzungszweckes. 👍 Das BMF hat den Referentenentwurf JStG 2024 II u. a. an Verbände versendet. Ende Juli soll es dem Bundeskabinett vorgelegt werden. Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis Ende 2024 - Inkrafttreten 1.1.25. Widerstand der Länder zu anderen Teilen erwartbar - Ende September über Bundesratsstellungnahme. ✅ Das neue Gesetz vereinfacht und reduziert Verwaltungsaufwand. Gemeinnützige Organisationen gewinnen Zeit für ihre relevante Tätigkeit für die Zivilgesellschaft. Klasse! ✍️ Referentenentwurf finden Sie in den Kommentaren.
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Bereits im Frühjahr 2024 hat der Berliner Senat beschlossen, die Sondernutzungsgebühren für die Nutzung des öffentlichen Straßenlandes zu erlassen. Da Sondernutzung jedoch Sache der Bezirke ist, muss der Erlass dort umgesetzt werden, was teils sehr zögerlich passiert. Nun hat Spandau nachgezogen und setzt endlich den Beschluss um. Zu einer echten Verwaltungsreform in Berlin gehört, dass solche Beschlüsse zukünftig durch die Senatsebene selbst exekutiert werden dürfen. Bis dahin sollte das Land gegenüber den Bezirken seine Rechte nutzen, um für eine stadtweite Umsetzung zu sorgen. Einstweilen bleibt Berlin, was es seit 1920 nun einmal ist, ein Verbund aus sieben Städten, 27 Gutsbezirken und 59 Landgemeinden, der verwaltungsrechtlich irgendwie zusammengehalten werden muss. Da kann man nur die Daumen drücken, dass die geplante Verwaltungsreform nicht scheitert. https://lnkd.in/dCGxwAm2
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen