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❌ Irrtümer rund um das VerpackG 📦 #Irrtum 7: Das Verpackungsgesetz gilt ja nur in Deutschland. Das heißt, Verpackungen außerhalb von Deutschland unterliegen keinen Verpflichtungen. ✅ Es ist richtig, dass das deutsche Verpackungsgesetz nur rechtliche Vorgaben für Verpackungen formuliert, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden. ❌ Das bedeutet jedoch nicht, dass Verpackungen in anderen Staaten keinen Verpflichtungen unterliegen! ➡️ In allen EU-Ländern gibt es äquivalente lokale Umsetzungen der europäischen Verpackungsverordnung. ➡️ Rechtliche Vorgaben in puncto Verpackung gibt es nicht nur in Europa. Weltweit folgen immer mehr Länder dem europäischen Beispiel und formulieren entsprechende gesetzliche Verpflichtungen. Dies macht es besonders herausfordernd für Unternehmen, die international tätig sind und beispielsweise in verschiedenen Ländern innerhalb und außerhalb der EU Verpackungen in Verkehr bringen. Im ersten Schritt müssen sie die lokal geltenden Vorgaben erst einmal kennen, und diese können je nach Land anders gestaltet sein. Im zweiten Schritt müssen sie ihre Verpflichtungen natürlich einhalten. 🎯 Mit unserem EU-Service unterstützen wir Unternehmen dabei, diese Herausforderung zu meistern. Als Teil der Reconomy bieten wir auch für Märkte außerhalb der EU entsprechende Services an. Schreiben Sie uns gerne unverbindlich eine Nachricht. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören 📬 #Environmentalcompliance #Verpackungsgesetz #teamNoventiz

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