❌ Irrtümer rund um das VerpackG 📦 #Irrtum 7: Das Verpackungsgesetz gilt ja nur in Deutschland. Das heißt, Verpackungen außerhalb von Deutschland unterliegen keinen Verpflichtungen. ✅ Es ist richtig, dass das deutsche Verpackungsgesetz nur rechtliche Vorgaben für Verpackungen formuliert, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden. ❌ Das bedeutet jedoch nicht, dass Verpackungen in anderen Staaten keinen Verpflichtungen unterliegen! ➡️ In allen EU-Ländern gibt es äquivalente lokale Umsetzungen der europäischen Verpackungsverordnung. ➡️ Rechtliche Vorgaben in puncto Verpackung gibt es nicht nur in Europa. Weltweit folgen immer mehr Länder dem europäischen Beispiel und formulieren entsprechende gesetzliche Verpflichtungen. Dies macht es besonders herausfordernd für Unternehmen, die international tätig sind und beispielsweise in verschiedenen Ländern innerhalb und außerhalb der EU Verpackungen in Verkehr bringen. Im ersten Schritt müssen sie die lokal geltenden Vorgaben erst einmal kennen, und diese können je nach Land anders gestaltet sein. Im zweiten Schritt müssen sie ihre Verpflichtungen natürlich einhalten. 🎯 Mit unserem EU-Service unterstützen wir Unternehmen dabei, diese Herausforderung zu meistern. Als Teil der Reconomy bieten wir auch für Märkte außerhalb der EU entsprechende Services an. Schreiben Sie uns gerne unverbindlich eine Nachricht. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören 📬 #Environmentalcompliance #Verpackungsgesetz #teamNoventiz
Beitrag von Noventiz GmbH
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❌ Missverständnisse zum Verpackungsgesetz 📦 #Irr: Das Verpackungsgesetz gilt nur für Deutschland. Das bedeutet, dass Verpackungen außerhalb Deutschlands keine Verpflichtungen haben. ✅ Tatsächlich legt das deutsche Verpackungsgesetz rechtliche Anforderungen nur für Verpackungen fest, die in Deutschland vertrieben werden. ❌ Dies bedeutet jedoch nicht, dass in anderen Ländern keine Verpflichtungen für Verpackungen bestehen! ➡️ In sämtlichen EU-Staaten gibt es vergleichbare nationale Umsetzungen der europäischen Verpackungsverordnung. ➡️ Darüber hinaus existieren auch außerhalb Europas rechtliche Vorgaben zur Verpackung, da immer mehr Länder dem europäischen Vorbild folgen und entsprechende Gesetze verabschieden. Das stellt eine besondere Herausforderung für international tätige Unternehmen dar, die in verschiedenen Staaten sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU Verpackungen vertreiben. Zunächst müssen diese Unternehmen die lokalen Vorschriften kennen, die je nach Land variieren können. Anschließend müssen sie sicherstellen, dass sie ihren Verpflichtungen nachkommen. 🎯 Mit unserem EU-Service helfen wir Unternehmen, diese Herausforderungen zu bewältigen. Im Rahmen der Reconomy bieten wir auch Services für Märkte außerhalb der EU an. Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht 📬 #Environmentalcompliance #Verpackungsgesetz #teamNoventiz
Irrtümer rund um das VerpackG - Nummer 7
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VerpackG und seine Irrtümer – wir klären auf! 👍 Das Verpackungsgesetz gilt nur in Deutschland und für Verpackungen außerhalb gibt es keine Verpflichtung ? ✅ Stimmt, das deutsche Gesetz regelt nur Verpackungen, die hierzulande im Umlauf sind. ❌ Aber das heißt nicht, dass andere Länder keine Regeln haben! ➡️ In jedem EU-Land gibt es ähnliche, lokale Umsetzungen. ➡️ Auch außerhalb Europas entsteht mehr und mehr gesetzlicher Druck, den Richtlinien zu folgen. Das stellt internationale Unternehmen vor spannende Herausforderungen! Sie müssen nicht nur die lokalen Gesetze in verschiedenen Ländern kennen, sondern auch sicherstellen, dass sie alle anderen Verpflichtungen einhalten. 🎯 Unser EU-Service kann dabei helfen und unterstützen! Als Teil der Reconomy bieten wir auch Lösungen für Märkte außerhalb der EU an. Fordern Sie unsere Unterstützung an und bleiben aktuell informiert - wir freuen uns auf Ihre Nachricht! #Environmentalcompliance #Verpackungsgesetz #teamNoventiz
Irrtümer rund um das VerpackG - Nummer 7
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Mit der neuen Verpackungsverordnung kommt einiges auf die Branche zu. Viele neue Regelungen und Anforderungen. Es wird nicht unbedingt einfacher für die Akteure. #PPWR #EPR #Kreislaufwirtschaft
In seiner Plenarsitzung hat das EU-Parlament heute der Europäischen Verpackungsverordnung mehrheitlich zugestimmt. Die Verordnung wurde mit 476 zu 129 Stimmen bei 24 Enthaltungen angenommen. #ppwr #packaging
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Am gestrigen Mittwoch, den 24.04.2024, hat das Europäische Parlament die neue Verordnung über #Verpackungen und #Verpackungsabfälle verabschiedet. Dabei wird vermehrt auf das Instrument delegierter Rechtsakte zurückgegriffen, die erhebliche Auswirkungen auf den zeitlichen Geltungsbeginn der betroffenen Regelungsinhalte und deren inhaltliche Reichweite haben werden. Es muss also für jede Regelung im Einzelfall geprüft werden, ob und inwieweit sie bereits gilt. Auch inhaltlich enthält die Verordnung zahlreiche neue oder weitergehende Vorschriften als der bisherige Rechtsrahmen der #Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, welche in Deutschland im Wesentlichen durch das #Verpackungsgesetz umgesetzt wurde, vorgesehen hatte. Lesen Sie mehr im Beitrag von Christian A. Mayer, Joachim Rung und Dr. Florian Rast unter https://lnkd.in/eZimQvu8 #TeamNoerr #EU #Verpackungsverordnung #Verpackungen
Einheitlicher Rechtsrahmen für Verpackungen – neue Herausforderungen für Marktteilnehmer
noerr.com
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Am gestrigen Mittwoch, den 24.04.2024, hat das Europäische Parlament die neue Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle verabschiedet. Dabei wird vermehrt auf das Instrument delegierter Rechtsakte zurückgegriffen, die erhebliche Auswirkungen auf den zeitlichen Geltungsbeginn der betroffenen Regelungsinhalte und deren inhaltliche Reichweite haben werden. Es muss also für jede Regelung im Einzelfall geprüft werden, ob und inwieweit sie bereits gilt. Auch inhaltlich enthält die Verordnung zahlreiche neue oder weitergehende Vorschriften als der bisherige Rechtsrahmen der Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, welche in Deutschland im Wesentlichen durch das Verpackungsgesetz umgesetzt wurde, vorgesehen hatte. Lesen Sie mehr im Beitrag von Christian Alexander Mayer, Joachim Rung und Florian Rast unter https://lnkd.in/eZjv9zaA #TeamNoerr #EU #Verpackungsverordnung #Verpackungen
Einheitlicher Rechtsrahmen für Verpackungen – neue Herausforderungen für Marktteilnehmer
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Die EU-Verpackungsverordnung wurde heute im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie tritt am 11. Februar in Kraft. Alle Unternehmen, die Ware verpacken, müssen künftig strenge Vorgaben beachten. Das Ziel der EU: Verpackungsabfall soll deutlich reduziert werden. Worauf Unternehmen sich einstellen sollten, lesen Sie im Beitrag von Dr. Simon Meyer und Dr. Sandro Köpper. https://lnkd.in/dWGZQi4M
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𝗘𝗣𝗥 𝗖𝗼𝗺𝗽𝗹𝗶𝗮𝗻𝗰𝗲 𝗶𝗻 𝗗𝗲𝘂𝘁𝘀𝗰𝗵𝗹𝗮𝗻𝗱? 𝗪𝗶𝗿 𝗸𝗹ä𝗿𝗲𝗻 𝗮𝘂𝗳! In Deutschland wird das #Verpackungsgesetz (#VerpackG) angewendet und regelt hier seit Januar 2019 die Pflichten von Inverkehrbringern von Verpackungen. Das Kernprinzip dieses Gesetzes ist die erweiterte Herstellerverantwortung. Mit diesem Gesetz werden die Hersteller für die Entsorgung und das Recycling der Verpackungen ihrer Produkte verantwortlich gemacht. Der Begriff “Hersteller” umfasst dabei auch Importeure und Händler. Die “Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID)” gewährleistet dabei Transparenz und sorgt für strenge Überwachung und Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften zur Produktverantwortung. 𝗘𝗣𝗥-𝗣𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁𝗲𝗻 𝗶𝗻 𝗗𝗲𝘂𝘁𝘀𝗰𝗵𝗹𝗮𝗻𝗱 • 𝗥𝗲𝗴𝗶𝘀𝘁𝗿𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗽𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁: Seit dem 1. Januar 2019 ist jedes Unternehmen verpflichtet, sich bei einer Zentralen Stelle zu registrieren. • 𝗠𝗲𝗻𝗴𝗲𝗻𝗺𝗲𝗹𝗱𝘂𝗻𝗴: Die voraussichtlich im Folgejahr in Verkehr gebrachte systembeteiligungspflichtige Verpackung muss bis zum 31.12. des Vorjahres an das Rücknahmesystem und an „LUCID“ gemeldet werden. • 𝗞𝗲𝗻𝗻𝘇𝗲𝗶𝗰𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴𝘀𝗽𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁: In Deutschland gibt es 𝗸𝗲𝗶𝗻𝗲 #Kennzeichnungspflicht auf Verpackungen. Sollten Sie jedoch den „Grünen Punkt“ auf Ihrer Verpackung angebracht haben oder die Aufbringung planen, benötigen Sie hierfür eine Lizenz, die von einem Rücknahmesystem bereitgestellt werden kann. • 𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀𝗳𝗼𝗹𝗴𝗲𝗻: Verstöße können Geldbußen von bis zu 200.000€ oder Verkaufsverbote nach sich ziehen. 𝗨𝗻𝘀𝗲𝗿 𝗘𝗣𝗥-𝗙𝘂𝗹𝗹-𝗦𝗲𝗿𝘃𝗶𝗰𝗲 𝗔𝗻𝗴𝗲𝗯𝗼𝘁 𝘂𝗺𝗳𝗮𝘀𝘀𝘁: 🔎 𝗚𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇𝗲𝘀𝗱𝘀𝗰𝗵𝘂𝗻𝗴𝗲𝗹? 𝗪𝗶𝗿 𝗵𝗮𝗯𝗲𝗻 𝗱𝗲𝗻 𝗗𝘂𝗿𝗰𝗵𝗯𝗹𝗶𝗰𝗸: Unser Experten-Team ist immer up-to-date was die neusten Gesetzesänderungen angeht. ⏳ 𝗦𝗽𝗮𝗿𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲 𝘄𝗲𝗿𝘁𝘃𝗼𝗹𝗹𝗲 𝗭𝗲𝗶𝘁: Wir übernehmen die #Lizenzierung, das dazugehörige Vertragsmanagement sowie jede dazu anfallende Korrespondenz für Sie. ⚖️ 𝗥𝗶𝘀𝗶𝗸𝗼𝗺𝗶𝗻𝗶𝗺𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴: Wir haben alle Bestimmungen in den EU-Ländern im Blick. Vermeiden Sie Bußgelder dank unserer jahrelangen Erfahrung und unserem Expertenwissen. 𝗞𝗼𝘀𝘁𝗲𝗻𝗹𝗼𝘀𝗲 & 𝘂𝗻𝘃𝗲𝗿𝗯𝗶𝗻𝗱𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗘𝗿𝘀𝘁𝗯𝗲𝗿𝗮𝘁𝘂𝗻𝗴: Wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen, wie Sie unsere Services optimal nutzen können. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch und lassen Sie sich von unseren Experten beraten. https://lnkd.in/eNZVD5kZ #Mengenmeldung #EPRCompliance #Verpackungslizenzierung
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Rat stimmt EU-Verpackungsverordnung zu: Einheitlicher Rechtsrahmen für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen – neue Herausforderungen für Marktteilnehmer Nachdem das Europäische Parlament die neue Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle am 24.04.2024 verabschiedet hatte, stimmte gestern, am Montag, den 16.12.2024, der Rat der Europäischen Union der Verordnung zu. Die Verpackungsverordnung wird nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, zwanzig Tage später in Kraft treten und 18 Monate nach Inkrafttreten – also voraussichtlich Mitte des Jahres 2026 – EU-weit gelten. Wie bereits bei der Batterieverordnung greift der EU-Gesetzgeber auch bei der neuen Verpackungsverordnung vermehrt auf das Instrument delegierter Rechtsakte zurück, die erhebliche Auswirkungen auf den zeitlichen Geltungsbeginn der betroffenen Regelungsinhalte und deren inhaltliche Reichweite haben werden. Daher muss für jede Regelung im Einzelfall geprüft werden, ob und inwieweit sie bereits gilt. Mehr dazu im Beitrag von Christian A. Mayer, Dr. Joachim Rung und Dr. Florian Rast unter: https://lnkd.in/ejFefTdQ #Verpackungsverordnung #Verpackungen #Lebenszyklus #Verpackungsabfälle #Nachhaltigkeit
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Die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR, Fluch und Segen zugleich?🇪🇺 📦 Die neue gesetzliche Regelung ist zweifellos eine Herausforderung und eine Chance zugleich. Neue Gesetze erfordern neue Prozesse, und diese wiederum erfordern neue Maßnahmen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir Verpackungen neu denken, um vermeidbare Verschwendung zu reduzieren und den Produktkreislauf nachhaltig aufrechtzuerhalten. ♻ Sowohl mittelständische Unternehmen als auch große Konzerne werden viele ihrer Prozesse überdenken und anpassen müssen. Dies stellt zweifellos eine Herausforderung dar, aber es ist auch eine Gelegenheit, innovativ zu sein und nachhaltige Lösungen zu finden. Die bevorstehenden Veränderungen sind unumgänglich, und die nächsten Jahre werden spannend. Es ist längst überfällig, dass diese Anforderungen nun gesetzlich geregelt werden. Aber was genau regelt das Gesetz, und welche Punkte werden darin aufgeführt? Hier sind die wichtigsten Aspekte: ✅ Verpackungen müssen ein Minimum an Schadstoffen enthalten. ✅ Die Gestaltung der Verpackungen muss so erfolgen, dass sie wiederverwertbar sind. ✅ Das Gewicht und Volumen der Verpackungen sollten so gering wie möglich gehalten werden. ✅ Wiederverwendbare Verpackungen müssen möglichst viele Zyklen durchlaufen können. ✅ Die Verpackungen sollten deutlich gekennzeichnet sein, damit Menschen sie leichter wiederverwerten können. Was denken Sie über diese Gesetze, und sind Sie bereits darauf vorbereitet? #PackPart #WirFürIhrProjekt #Verpackungsverordnung #Europa #PPWR #law #packaging
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Die EU-Verpackungsverordnung wurde heute im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie tritt am 11. Februar in Kraft. Alle Unternehmen, die Ware verpacken, müssen künftig strenge Vorgaben beachten. Das Ziel der EU: Verpackungsabfall soll deutlich reduziert werden. Worauf Unternehmen sich einstellen sollten, lesen Sie im Beitrag von Dr. Simon Meyer und Dr. Sandro Köpper: https://hubs.la/Q033xt6M0
Die EU-Verpackungsverordnung macht strenge Vorgaben für Verpackungen
kpmg-law.de
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