Beitrag von Olaf Jastrob

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Gerichtsurteil zur Nutzung als Versammlungsstätte ohne Nutzungsgenehmigung AZ - 5 L 228/24.NW - Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass vorerst keine Musikveranstaltungen in der Weinlounge in Herxheim am Berg stattfinden dürfen. Der Landkreis Bad Dürkheim hat die Musikdarbietungen, darunter Live-Musik und DJ-Auftritte, zu Recht untersagt. Die Entscheidung beruht auf einer Reihe von Faktoren, darunter die Änderung der Nutzungsweise (Versammlungsstätte), die Nähe des Betriebs zur Bundesstraße und einem Vogelschutzgebiet sowie Beschwerden von Nachbarn. Der Antragsteller argumentierte zwar, dass es sich um eine bereits genehmigte Schank- und Speisegaststätte handele und die Musikveranstaltungen nur einmal wöchentlich stattfänden. Jedoch sah das Gericht eine relevante Änderung der Nutzungsweise und somit eine genehmigungspflichtige Nutzung. Wichtig ist auch die Berücksichtigung des Rücksichtnahmegebots. Trotz vorliegendem schalltechnischen Gutachten wurden mögliche Auswirkungen auf die Umgebung, insbesondere Lärmschutzaspekte und artenschutzrechtliche Belange, als bedeutsam erachtet. Das Gericht stellte fest, dass eine erneute Prüfung der Genehmigungsfrage erforderlich sei. Insgesamt zeigt dieser Beschluss die komplexe Balance zwischen wirtschaftlichen Interessen, den Bauordnungsrecht und dem Schutz der Umwelt und Nachbarschaft. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt und welche Konsequenzen sie für ähnliche Betriebe haben wird. Lösung: Informieren, ggfs. schulen lassen (www.avb-akademie.de) Prüfen Sie zuerst die Baugenehmigung (Nutzungszweck) Prüfen sie das Brandschutzkonzept (Genehmigung, Technik, Auflagen) Sprechen Sie mit der zuständigen Behörde (Bauaufsicht/Ordnungsamt) Rufen Sie Olaf Jastrob und sein Team an, wenn sie sich unsicher sind oder nicht weiter kommen. (www.bpg-jastrob.de) Konflikte vermeiden, frühzeitig sprechen mit Behörden, Nachbarn, Betroffenen. #Sicherheitsexperte #OlafJastrob #Versammlungsstätte #VStätt #Nutzungsänderung #Baugenehmigung #Brandschutzkonzept #Bauaufsicht #Ordnungsamt #Gerichtsurteil

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Christian Wallacher

Projektleiter, IT & Marketing

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