Wichtige Mitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) Die Deutsche Krankenhausgesellschaft weist darauf hin, dass vor der bevorstehenden Verabschiedung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) durch das Bundeskabinett noch erhebliche Bedenken bestehen. Der aktuelle Gesetzentwurf könnte, so die DKG, die Gesundheitsversorgung in Deutschland verschlechtern, wenn er ohne vorherige umfassende Auswirkungsanalyse umgesetzt wird. Die DKG betont die Notwendigkeit dieser Reform, warnt jedoch vor einem "Blindflug" in der Umgestaltung der Krankenhausstrukturen, welcher die Patientenversorgung in vielen Regionen beeinträchtigen könnte. Sie fordert, dass vor einem endgültigen Kabinettsbeschluss eine gründliche Analyse der Reformpläne stattfinden muss. Die vollständige Stellungnahme und weitere Details können auf der Website der Deutschen Krankenhausgesellschaft eingesehen werden. https://lnkd.in/eSWQMDEm #KHVVG #Gesundheitspolitik #Patientenversorgung #DeutscheKrankenhausgesellschaft
Beitrag von Dr. med. Oliver Charles Schemanski M.Sc. PH
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#Krankenhausreform #Hamburg Heute beraten Bund und Länder erneut über das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (#KHVVG). Im aktuellen #Interview „Zur Sache“ spricht Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg, über die Reform und beleuchtet die Fragen: ❓ Wo sollte noch gefeilt werden? ❓ Wie lässt sich – trotz demografischem Wandel – eine bessere Behandlungsqualität erreichen? ❓ Welche Auswirkungen sind in Hamburg zu erwarten? Maren Puttfarcken: "Die guten Entwürfe zum KHVVG wurden im Prozess einer möglichen Einigung der Positionen zwischen Bund und Ländern leider inhaltlich ausgehöhlt und stattdessen durch zahlreiche finanzielle Lasten für die Beitragszahlenden in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ergänzt. (...) Statt – wie bisher – gezielt auffällige und unplausible Rechnungen der Kliniken zu überprüfen, soll in Zukunft eine zufällig erhobene Stichprobe an Krankenhausrechnungen überprüft werden. Wie das zu weniger Bürokratie führen soll, ist dabei völlig rätselhaft." Hier geht es zum Interview: https://lnkd.in/e8E3ZW29
Zur Sache: Krankenhausreform | Die Techniker - Presse & Politik
tk.de
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🚨 Resolution der Vertreterversammlung zur Krankenhausreform Die Vertreterversammlung der KV Sachsen hat gestern auf ihrer 88. Sitzung eine klare Botschaft an die Politik und die neue Bundesregierung gerichtet: Die Krankenhausreform darf nicht zu Lasten der Praxen gehen! 🔍 Hintergrund: Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) in seiner aktuellen Form birgt die Gefahr, das ambulante Versorgungssystem in Sachsen massiv zu schwächen. Unbefristete Institutsermächtigungen, ineffiziente Doppelstrukturen und eine fehlende Berücksichtigung der Bedarfsplanung gefährden das Gleichgewicht zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Die Folge könnten langfristig nicht nur finanzielle Schieflagen, sondern auch eine Absenkung der Versorgungsqualität sein. 💡 Die Forderung: Wir erwarten ein klares und nachhaltiges Bekenntnis zum Erhalt der ambulanten Versorgung durch: ✅ Einbindung der Gemeinsamen Selbstverwaltung ✅ Sicherung des Facharztstandards ✅ Vermeidung von wettbewerbswidrigen Subventionen 👉 Die Botschaft: Qualität und Effizienz in der Patientenversorgung müssen Priorität haben – ambulant wie stationär! Ausführliche Resolution: https://lnkd.in/e3m-3bWg #Krankenhausreform #AmbulanteVersorgung #Gesundheitspolitik
Resolution der Vertreterversammlung: Krankenhausreform darf nicht zu Lasten der ambulanten Versorgung erfolgen – Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
kvsachsen.de
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Geplantes Notfallreformgesetz: Knappe Ressource Arztzeit wird weiter ausgedünnt ⏳ Morgen ist die Anhörung zur geplanten Notfallreform im Gesundheitsausschuss des Deutscher Bundestages. Generell gibt einige gute Ansätze im Gesetzesentwurf, aber das Ziel wird verfehlt. 🙁 Der gute Ansatz besteht in der Weiterentwicklung der Strukturen rund um die Nummer 116117 in eine Akutleitstelle und eine Terminservicestelle. Sein Ziel, die Notaufnahmen zu entlasten und die Patienten in die für sie passende Versorgungsebene zu steuern, verfehlt er völlig. Durch die im aktuellen Entwurf vorgesehene Öffnung von Notaufnahmen an den sogenannten Integrierten Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern während der Praxisöffnungszeiten entsteht ein ungeordnetes Nebeneinander mehrerer Anlaufstellen. Vor allem aber: Die ohnehin knappe Ressource Arztzeit wird durch solche Parallelstrukturen weiter ausgedünnt. Ein Blick ins europäische Ausland zeigt, wie es eigentlich geht: Dort wird die Aufnahmerate der Notaufnahmen vielerorts mit einer vorgeschalteten telefonischen Ersteinschätzung begrenzt. In Deutschland droht mit der Notfallreform dagegen eine undurchsichtige Parallelstruktur. Die Kassenärztlichen Vereinigungen – und damit letztlich die Niedergelassenen – werden darüber hinaus durch die Ausweitung des Notdienstes auf eine 24/7-Akutversorgung zusätzlich belastet. Es ist weiterhin völlig unklar, woher die dafür notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen kommen sollen. 😲 Unsere Position und Vorschläge wird Dr. Andreas Gassen morgen in der Anhörung einbringen. Weitere Details in unserer Stellungnahme: https://lnkd.in/ejvBgKb5 Bundesministerium für Gesundheit Tino Sorge Andrew Ullmann
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Die hier gesammelten Zahlen und Fakten zur kontinuierlichen Ausdünnung der deutschen Krankenhauslandschaft und zu den Auswirkungen dieses Prozesses sollen dazu beitragen, ein realistisches Bild der Zustände im deutschen Krankenhauswesen zu zeichnen. Die Schließungsbilanz wird dem Bundesrat übermittelt, um eine informierte Entscheidungsfindung zum KHVVG zu ermöglichen...
Bündnis Klinikrettung: Schließungsbilanz 2024 – Krankenhauskahlschlag in Zahlen
medinfoweb.de
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Die Debatte um das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) spaltet die Akteure im Gesundheitswesen. Während die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) eine Überweisung in den Vermittlungsausschuss fordert, um Nachbesserungen zu ermöglichen, warnt der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) davor. Der VUD sieht darin das Scheitern der gesamten Krankenhausreform und appelliert an die Bundesländer, das Gesetz im Bundesrat zu dulden und damit zu verabschieden. Ein Verweis an den Vermittlungsausschuss wäre der Tod der Krankenhausreform, wie auch das BMG geäußert hat. "Uns würde dann eine erneute zweijährige Diskussion erwarten, eine Zeit, in der die kalte Liquidation etliche Krankenhäuser erfasst hätte." meint der Generalsekretär der DGCH und schließt sich, wie bereits am 8.11.24 geäußert, der Meinung des VUD und auch der AWMF (11.11.24) an. Der VUD betont, dass ein Strukturwandel dringend erforderlich sei und warnt vor fatalen Folgen, sollte die Reform blockiert werden. Die DKG hingegen kritisiert die Reform als unzureichend und fordert substanzielle Änderungen, um negative Auswirkungen auf die Versorgung zu vermeiden. Genau dies läßt sich durch Verwendung eines den Ländern inzwischen zur Verfügung stehenden Tools zur Auswirkungsanalyse vermeiden. Die Entscheidung im Bundesrat ist entscheidend für die Zukunft einer Vielzahl von Krankenhäusern.
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Die Bundestagsabgeordneten der Ampelfraktionen haben sich auf finale Änderungsanträge zur Krankenhausreform geeinigt, wobei große Änderungen am Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ausbleiben. Stattdessen wurden kleinere Anpassungen beschlossen, wie die Beteiligung von Krankenhäusern an der fachärztlichen ambulanten Versorgung. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bestätigte, dass die Vorhaltefinanzierung von 60 Prozent der stationären Betriebskosten sowie die Einführung von 65 Leistungsgruppen wie geplant umgesetzt werden. Ein wichtiger Punkt ist auch die Ermächtigung von Kliniken zur ambulanten Versorgung in unterversorgten Regionen, besonders in der Kinder- und Jugendmedizin. Kritik gab es an der fehlenden Rückwirkung bei den Landesbasisfallwerten und der Ablehnung von mehr finanzieller Unterstützung für die Krankenhausinfrastruktur. Die Bundesregierung plant jedoch ein ärztliches Personalbemessungssystem, um die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern. Die endgültigen Beratungen im Gesundheitsausschuss des Bundestages sind für den 16. Oktober angesetzt, gefolgt von der parlamentarischen Verabschiedung des Gesetzes. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 22. November über die Krankenhausreform diskutieren. (Quelle: aerzteblatt.de, 08.10.2024) #news #healthnews #krankenhausreform #bundesregierung #info
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Die verbleibenden Spielräume für eine sinnvolle Reform der Krankenhausversorgung in Hessen nutzen Klinikverbund Hessen zur Entscheidung des Bundesrates über das KHVVG Trotz der eindeutigen fachlichen Positionierung des hessischen Gesundheitsministeriums für ein Vermittlungsverfahren hat das Land Hessen sich heute aus koalitionspolitischen Gründen bei der entsprechenden Bundesratsabstimmung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) enthalten und damit den Weg für das Inkrafttreten zum 1. Januar 2025 frei gemacht. „Unabhängig von der Bewertung dieser Entscheidung müssen wir jetzt die Regelungen des KHVVG hinnehmen und ihre Umsetzung hier in Hessen sinnvoll gestalten, damit die Patientinnen und Patienten auch in Zukunft eine gute, zuverlässige und flächendeckende Krankenhausversorgung in Hessen behalten“, stellt Achim Neyer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen fest. Es sei allerdings wichtig, dass die zukünftige Bundesregierung die weiter bestehende Kritik aufgreife und einige Regelungen nachbessere, wie es auch in einem Entschließungsantrag des Bundesrats gefordert werde. „Insbesondere müssen die unbedingt notwendigen Veränderungen zur Vorhaltevergütung und zu den neuen bürokratischen Auswüchsen dieses Gesetzes rasch vorgenommen und die Übergangsfinanzierung sinnvoll sichergestellt werden“ betont Neyer. In der aktuellen Form sorge das Gesetz bestenfalls für einen kurzen Aufschub der Insolvenzwelle, die nun nicht im Januar, aber im Laufe des nächsten Jahres die Kliniken erfassen werde. Die Mehrkosten der Inflation würden auch im dritten Jahr noch immer von den Kliniken allein geschultert. #Hessen #KHVVG #Krankenhausplanung #Krankenhausreform #Leistungsgruppen #Versorgungsauftrag #Vorhaltefinanzierung
Die verbleibenden Spielräume für eine sinnvolle Reform der Krankenhausversorgung in Hessen nutzen » medconweb.de - Fachportal Medizincontrolling 2024
medconweb.de
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Im Rahmen der Biersdorfer Krankenhausgespräche 2024 habe ich zum Thema Krankenhausreformen in NRW und im Bund die Perspektive der katholischen Krankenhäuser in Deutschland in die Diskussion eingebracht. Diese Grafik bringt zum Ausdruck, dass die katholischen Krankenhäuser durch ihre große Präsenz in NRW über umfangreiche Erfahrungen in der NRW-Reform verfügen. Diese bringen sie vielerorts in die Diskussion um die Bundesreform ein. Aus meinem gestrigen Beitrag will ich hier nur 2 Punkte, die mir besonders wichtig erscheinen, hervorheben. 1) Die NRW-Reform wird zu erheblichen, wichtigen, nachhaltigen und für alle Beteiligten herausfordernden Veränderungen in der Gesundheitsversorgung der Bürger NRW's führen. Die Reform wird hochwirksam sein. Die Betreiber der Bundesreform sollten diesen Prozess respektieren und unterstützen. Das kann z.B. dadurch geschehen, dass die Bundesreform das Leistungsgruppensystem NRW vollumfänglich übernimmt. 2) Die vom Bund zusätzlich geplante Leistungsgruppe Notfallmedizin benötigt mehr Aufmerksamkeit in der fachlichen Diskussion der Reform. Diese Leistungsgruppe hat meines Erachtens gerade für kleinere Standorte mit GBA-Notfallstufe 1 ein hohes Potenzial, den Standort zu gefährden. Die Bedeutung dieser Leistungsgruppe wird sich erst dann komplett erschließen, wenn eine Auswirkungsanalyse unter Einbeziehung der geplanten Notfallreform durchgeführt wurde. Dies wird nicht mehr vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens gelingen. Auch deshalb sollte das Leistungsgruppensystem NRW vom Bund aufgegriffen werden.
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Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Referentenentwurf zum KHVVG kürzlich offiziell vorgelegt, der BDPK hat jetzt die Stellungnahme dazu veröffentlicht. Der Referentenentwurf ist gegenüber der bereits bekannten Fassung von Mitte März leider unverändert. Dabei hätte man jetzt die Chance nutzen können, die Versorgung über die Sektorengrenzen hinaus am Bedarf der Patient*innen zu orientieren und nicht an den Sektorengrenzen des Systems. Der Blick NUR auf die #Krankenhausplanung greift zu kurz. Es ist notwendig, ein umfassendes System der regionalen Versorgungsplanung zu entwickeln, das auf relevante Versorgungsbereiche ausgerichtet ist. Dieses muss sämtliche Leistungsbereiche umfassen, die haus- und fachärztliche Versorgung ebenso wie den Rettungsdienst und gerade auch die medizinische #Rehabilitation. Überhaupt sind die Auswirkungen der Reform auf den Reha-Markt noch überhaupt nicht absehbar - vor allem außerhalb von Ballungszentren. Dabei könnte die Rehabilitation mit ihrer Expertise grundlegend dazu beitragen, die Gesundheitsversorgung in Deutschland flächendeckend aufrechtzuerhalten. #khvvg #krankenhausreform https://lnkd.in/dkFqGy4M
BDPK-Stellungnahme zum KHVVG
bdpk.de
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Gesundheitsministerin von der Decken: Bundesregierung ignoriert weiterhin die Forderungen der Länder zur Krankenhausreform und gefährdet damit die Gesundheitsversorgung Medien-Information des Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein vom 23.09.2024: KIEL/BERLIN. Am Mittwoch findet die Anhörung des Deutschen Bundestags zur Krankenhausreform (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) statt. Jetzt (23.9.) hat das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme der Länder zur Reform ausgewertet. Dazu betont Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken: „Die Bundesregierung gefährdet die Gesundheitsversorgung im stationären Bereich. Die fachlich begründeten Forderungen aller Länder werden von der Bundesregierung nahezu vollständig ignoriert oder mit vagen Prüfzusagen versehen. Ein ähnliches Vorgehen wiederholt sich seit fast eineinhalb Jahren im Zuge des Reformprozesses. Kliniken gehen jedoch jetzt unkontrolliert in die Insolvenz und brauchen jetzt konkrete Hilfe und eine klare Perspektive. Es scheint, als habe die Bundesregierung nichts aus ihrem Handeln beim sogenannten Transparenzgesetz gelernt.“ Auch zum Transparenzgesetz hatte der Bundesgesundheitsminister die fachliche Stellungnahme von Ländern und Fachleuten weitgehend ignoriert und musste dann nachträglich umfangreich ein fehlerhaftes Ergebnis heilen. „Ein solches Vorgehen kann sich die Bundesregierung kein zweites Mal erlauben. Besonders dann nicht, wenn es um die Existenz von Kliniken und damit die Versorgung von Menschen geht“, so von der Decken. „Es liegt jetzt in den Händen der Bundestagsabgeordneten, unserer gemeinsamen Verantwortung für eine funktionierende Krankenhausversorgung gerecht zu werden.“ (…) Wofür setzen sich die Länder im Verfahren zur Krankenhausreform ein? • eine Überbrückungsfinanzierung für die Krankenhäuser bis zum Wirken der Reform • eine echte, d.h. fallzahlenunabhängige Vorhaltevergütung für die Sicherung der Grund- und Notfallversorgung • Gestaltungsspielräume für die Krankenhausplanung der Länder, also die Möglichkeit von Kooperationen und Netzwerken, vor allem zu Sicherstellung der Versorgung im ländlichen Raum • keine Mindestvorhaltezahlen (zusätzlich zu den Mindestmengen des GBA) • Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben nicht nur durch Universitätsklinika, sondern auch durch andere große Krankenhäuser • eine Aufnahme und praxistaugliche Definition der Fachkliniken • eine praxisnahe und auskömmlich finanzierte Regelung von sektorenübergreifenden, d.h. ambulant-stationären Versorgern • Bürokratieabbau statt Bürokratieaufbau • eine Beteiligung des Bundes am Transformationsfonds zur Umsetzung der Krankenhausreform • eine Auswirkungsanalyse vor Verabschiedung des KHVVG Foto: DKG/Lopata #schleswigholstein #Krankenhaus #krankenhäuser #krankenhausreform #leipzig #sachsen Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
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