Beitrag von ORGAINVENT Entwicklungs- und Koordinationsgesellschaft mbH

Gehören Sie zu den Glücklichen, die im Urlaub an der Nord- oder Ostsee Deichschafe und ihre Lämmer in Aktion sehen durften? Kein Wunder, dass Schafe auf dem Deich positive Assoziationen hervorrufen. Da stellt sich die Frage, ob sich dies nicht werblich beim Fleischverkauf nutzen lässt. Hierbei sind viele Aspekte zu berücksichtigen. Zunächst einmal handelt es sich um eine freiwillige Werbeaussage, die die verpflichtende Angabe zum Aufzucht- und Schlachtland ergänzt. Auch wenn die Auslobung gegenüber dem Verbraucher freiwillig ist, sind einige Regeln zu beachten. Grundsätzlich muss die Angabe stimmen und rückverfolgbar sein. Das Deichschaf an sich ist keine eigene Rasse, kann aber als Haltungsformangabe gewertet werden. Entscheidend für den Wahrheitsgehalt der Aussage ist, dass die Tiere einen wesentlichen Teil ihres Lebens auf einem Deich und dem dazugehörigen Umland verbracht haben. Da es Deiche in vielen Regionen Deutschlands gibt, bietet es sich an, die Information zur Region der Deiche ebenfalls anzugeben, z. B. Nord-/Ostseedeich oder Weserdeich. Bei der Ausgestaltung der konkreten Haltungsanforderungen sowie der Kennzeichnung und den notwendigen Dokumenten zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit helfen wir interessierten Betrieben gerne. #ORGAINVENT

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