Beitrag von Prof. Dr. Thomas Klindt

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Rechtsanwalt und Partner with Noerr PartnG mbB - zugleich Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Werte Universitäten, um an große R&D-Etats zu kommen, müßt Ihr dringend an die peinlich überholten „Friedensklauseln“ ran! Und nachrichtendienstlich-historisch sollten wir uns als Gesellschaft fragen, wie die so virus-artig um sich greifen konnten….

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Kommt jetzt die Zeitenwende in der Militärforschung? In der Debatte über die stärkere Förderung militärischer Forschung bleiben die zugrunde liegenden Annahmen oft ungeprüft und konkrete Maßnahmen werden bisher kaum benannt. Robert Habeck spricht von einer Abrüstung auch bei Forschung und Innovation. Das BMBF und die EFI von ungenutzten Spillover-Effekten, die durch eine bessere Zusammenarbeit entstehen könnten.  Gespräche von Table.Briefings mit Experten zeigen jedoch, dass die Situation komplexer ist als oft dargestellt: 👉 Die Effekte von Investitionen in militärische Forschung sind nicht eindeutig 👉 Auch die Trennung zwischen ziviler und militärischer Forschung ist in der Praxis nicht immer klar zu ziehen   💬 Für den Vorsitzenden der EFI - Expertenkommission Forschung und Innovation, Uwe Cantner, ist klar: „Mehr militärische Forschung ist seit der Zeitenwende alternativlos – alles andere ist der Situation nicht angemessen“. Es ginge darum, dies jetzt möglichst klug umzusetzen und die Spillover-Effekte in den zivilen Bereich hinein zu nutzen.   ❌ Das BMBF will explizit auch in Zukunft keine Militärforschung fördern, wie eine Sprecherin Table.Briefings bestätigte.   💶 Rund zwei Milliarden Euro stehen dem Verteidigungsministerium für militärische Forschung und Entwicklung zur Verfügung. Das ist gut eine Milliarde mehr als noch vor zehn Jahren. Viele der Mittel fließen in die Dual-Use-Forschung.   Wer von den Mitteln profitiert, wie es um die Zivilklausel steht und welche konkreten Vorschläge diskutiert werden, analysiert Markus Weißkopf 👉 https://lnkd.in/emwPA28s

Zeitenwende auch in der Militärforschung • Table.Media

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Thomas Dolpp

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) at Deutsche Post AG

8 Monate

„Friedensklauseln“ sind nicht nur überholt, ich konnte sie noch nie mit einem Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung in Einklang bringen. Art. 87a GG ist ja schon etwas älter und auch die Entscheidung des BVferG zur Parlamentsbeteiligung 1994 ist älter als die meisten sog. Friedensklauseln. Vergleichbare Problematik im übrigen bei den sog. Jugendoffizieren, die in Schulen zur sicherheitspolitischen Bildung beitragen (sollen). Auch die werden ja regelmäßig durch verschiedene staatliche und nichtstaatliche Akteure als unerwünscht angesehen.

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