Unser Transparenzreport 2023 ist da 📖 Wie gut ist eine Krankenkasse❔ Aus Sicht von Kund*innen lässt sich diese Frage in 1. Linie auf Basis ihrer persönlichen Erfahrungen beantworten. Dabei unterscheiden sich die Krankenkassen insbesondere nach objektiven Merkmalen wie Preis, Leistung und Qualität. Doch gerade zu den Qualitätsunterschieden erhalten Kund*innen kaum Einblick durch die Kassen. Dabei ließe sich Qualität anhand von Leistungskennzahlen offenlegen und, genau wie Zusatzbeitrag und Leistungsportfolio, vergleichbar machen. Wir wollen mit gutem Beispiel vorangehen und mit unserem #Transparenzreport für noch mehr Klarheit sorgen. Zusätzlich dazu haben wir uns der BKK Qualitätsinitiative angeschlossen. Aktuell ist die Pronova BKK damit eine der wenigen Krankenkassen, die Einblicke in ihre Zahlen gewährt. Unseren aktuellen Transparenzreport haben wir euch unten ⬇ in den Kommentaren verlinkt. Diesmal haben wir den Bericht um für uns sehr wichtige und maßgebliche Zahlen erweitert. Und bei uns haben diese Zahlen auch Gesichter – neben einleitenden Worten durch unseren Vorstand Lutz Kaiser stellen wir im Report stellvertretend für alle Mitarbeitenden die jeweiligen Bereichsmanagenden oder verantwortlichen Personen vor. (Ulrike Goldschmidt, Kerstin Bruelheide, Ingo Balzer, Volker Latz, Markus Knop) Wir finden: Das ist Transparenz, so wie sie sein sollte.
Beitrag von Pronova BKK
Relevantere Beiträge
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Warum haben Fakten und Inhalte keine Lobby? Die heutige Zustimmung des Bundeskabinetts zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) macht es deutlich. Warnungen werden ignoriert, Verbesserungen in der Versorgung finden nicht statt, das Geld wird weiterhin mit der Gießkanne verteilt und es werden Versichertengelder verschwendet anstatt Steuergelder zu verwenden. Heute gehe ich nur kurz auf das faktische Verbot der Krankenhausabrechnungsprüfung ein. Wie bereits geschrieben können Krankenkassen bald keine Krankenhausrechnungen mehr prüfen. Durch die bisherigen gesetzlichen Eingriffe haben die Kassen jetzt schon nicht mehr die Möglichkeit alle auffälligen Rechnungen zu prüfen. Es gibt bereits vorgeschriebene Quoten. Das bedeutet daher heute schon, dass die Nichtprüfung der Rechnungen den aktuellen Beitragssatz der Krankenkassen belasten. Wenn dann jetzt noch die Umsetzung des KHVVG hinzukommt, dann zahlt jeder Versicherte hierfür schätzungsweise mindestens 0,2 Beitragssatz mehr. Für was? Hierdurch verbessert sich die Qualität der Behandlung auf jeden Fall nicht. Und ich hatte es bereits im letzten Post erwähnt, so etwas gibt es in keinen anderen Wirtschaftszweig, dass keine Rechnungen geprüft werden können. Dafür das Fallpauschalen Vergütungssystem zu verteufeln verstehe ich auch nicht. Jedes Vergütungssystem kann nur so gut sein, wie die Rahmenbedingungen sind. Statt jedes Jahr die Komplexität zu steigern wären Vereinfachungen angezeigt. Zum Beispiel könnte man die Aufwandspauschale und den Rechnungsaufschlag abschaffen (Strafzahlungen für Krankenhäuser und Krankenkassen). Diese heben sich in der Praxis gegenseitig auf, aber jede Seite treibt sie ein. Anbei noch ein paar Gründe für die Krankenhausabrechnungsprüfung. Wenn man den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken möchte und weniger Politikverdrossenheit möchte, der muss anders agieren und handeln. #gkv #krankenhäuser #mkk #bkk
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-Preisverhandlungen im Gesundheitswesen- Meine Erfahrungen und ein Appell für Fairness In meiner Tätigkeit im Gesundheitswesen habe ich oft erlebt, wie Krankenkassen ihre Marktmacht ausnutzen, um Preise zu diktieren und Leistungserbringer gegeneinander ausspielen. Diese unfairen Verhandlungspraktiken sind ein zentrales Problem, das dringend angegangen werden muss. Überlegene Verhandlungsposition: Krankenkassen setzen ihre überlegene Verhandlungsposition ein, um unfaire Bedingungen durchzusetzen. Widerstand gegen „Neues“: Oft zeigen sich die Kassen wenig offen für neue Behandlungskonzepte oder innovative Versorgungsmodelle, selbst wenn diese (nachweislich!) langfristige Vorteile für Patienten und das Gesundheitssystem bieten können. Fehlende Transparenz: Intransparente Verhandlungsprozesse schaffen ein Klima des Misstrauens und der Unsicherheit, was die Qualität der Versorgung beeinträchtigt. Was ich mir wünsche 🍀 Fairness und Respekt: Preisverhandlungen müssen auf Augenhöhe und mit Respekt gegenüber den Leistungserbringern geführt werden, um ein faires und nachhaltiges Gesundheitssystem zu schaffen. Förderung von Innovation: Krankenkassen sollten offen für neue Ansätze und Technologien sein, die die Gesundheitsversorgung verbessern und langfristig Kosten senken können. Transparente Prozesse: Mehr Transparenz in den Verhandlungen würde das Vertrauen stärken und zu faireren Ergebnissen führen. Unfaire Praktiken schaden nicht nur uns Leistungserbringern, sondern letztlich auch den Patienten, die auf qualitativ hochwertige und bezahlbare Gesundheitsversorgung angewiesen sind. Es ist Zeit für einen Wandel hin zu mehr Fairness, Offenheit und Kooperation im Gesundheitswesen. Wie sind eure Erfahrungen mit den Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern? Welche Veränderungen haltet ihr für notwendig? #Gesundheitswesen #Krankenkassen #Preisverhandlungen #Fairness #Innovation #Transparenz #Healthcare #Homecare
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#Qualitätstransparenz gibt Versicherten Kriterien zur Kassenwahl an die Hand – sie entscheiden, welche Kassen wir brauchen, nicht der #Gesundheitsminister! „Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (#GVSG) bringt endlich die im Koalitionsvertrag angekündigte #Qualitätstransparenz. Das begrüßen die #Betriebskrankenkassen ausdrücklich. Seit langem fordern wir Transparenz über die Versorgung der Versicherten. So können Versicherte neben dem Beitragssatz auch Service- und Versorgungsqualität bewerten. Ziel ist ein Qualitätswettbewerb zwischen den #Krankenkassen statt eines reinen Preiswettbewerbs. Das stärkt die Versicherten, nicht die Verringerung der Anzahl der Krankenkassen“, kommentiert Anne Klemm, Vorständin des BKK Dachverband e.V. die Debatte um die Anzahl der Krankenkassen. „Um auswählen zu können, braucht es vielfältige Angebote. Da sind wir Betriebskrankenkassen mit unserer engen Anbindung an Betriebe und Regionen stark. Das Argument, dass viele Kassen hohe Kosten bedeuten, ist falsch. Bei den Verwaltungskosten pro Versicherten schneiden gerade kleinere Kassen oft besser ab als die großen“ so Klemm weiter. ➡ Lesen Sie bitte die vollständige Pressemitteilung über den Link unten. #WirSindGKV #Reformdruck #GKV Franz Knieps Stephanie Bosch Thorsten Greb Ulrike Müller Sebastian B. Antonia Müller Leah Catharina Palgan Stefan Benedikt Lummer Torsten Dittkuhn Gertrud Demmler Andrea Galle Lars Grein Dirk Lauenstein Nicole Müller-Coonan Christine Enenkel Torsten Dette Andreas Lenz Lutz Kaiser Iris Weinrich Andreas Flöttmann BKK Landesverband Bayern Matthias Richter Alexander Dolderer Györgyi Bereczky-Löchli Martin König Konstantin Giese Deutsches Ärzteblatt Ärzte Zeitung Tagesspiegel Background Gesundheit & E-Health Bundesministerium für Gesundheit SBK Siemens-Betriebskrankenkasse mkk – meine krankenkasse Florian Lanz Rüdiger Scharf Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) AOK-Bundesverband Die Techniker BARMER
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Qualität braucht Transparenz und Wettbewerb! Seit wann sind Monopole effizient?
#Qualitätstransparenz gibt Versicherten Kriterien zur Kassenwahl an die Hand – sie entscheiden, welche Kassen wir brauchen, nicht der #Gesundheitsminister! „Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (#GVSG) bringt endlich die im Koalitionsvertrag angekündigte #Qualitätstransparenz. Das begrüßen die #Betriebskrankenkassen ausdrücklich. Seit langem fordern wir Transparenz über die Versorgung der Versicherten. So können Versicherte neben dem Beitragssatz auch Service- und Versorgungsqualität bewerten. Ziel ist ein Qualitätswettbewerb zwischen den #Krankenkassen statt eines reinen Preiswettbewerbs. Das stärkt die Versicherten, nicht die Verringerung der Anzahl der Krankenkassen“, kommentiert Anne Klemm, Vorständin des BKK Dachverband e.V. die Debatte um die Anzahl der Krankenkassen. „Um auswählen zu können, braucht es vielfältige Angebote. Da sind wir Betriebskrankenkassen mit unserer engen Anbindung an Betriebe und Regionen stark. Das Argument, dass viele Kassen hohe Kosten bedeuten, ist falsch. Bei den Verwaltungskosten pro Versicherten schneiden gerade kleinere Kassen oft besser ab als die großen“ so Klemm weiter. ➡ Lesen Sie bitte die vollständige Pressemitteilung über den Link unten. #WirSindGKV #Reformdruck #GKV Franz Knieps Stephanie Bosch Thorsten Greb Ulrike Müller Sebastian B. Antonia Müller Leah Catharina Palgan Stefan Benedikt Lummer Torsten Dittkuhn Gertrud Demmler Andrea Galle Lars Grein Dirk Lauenstein Nicole Müller-Coonan Christine Enenkel Torsten Dette Andreas Lenz Lutz Kaiser Iris Weinrich Andreas Flöttmann BKK Landesverband Bayern Matthias Richter Alexander Dolderer Györgyi Bereczky-Löchli Martin König Konstantin Giese Deutsches Ärzteblatt Ärzte Zeitung Tagesspiegel Background Gesundheit & E-Health Bundesministerium für Gesundheit SBK Siemens-Betriebskrankenkasse mkk – meine krankenkasse Florian Lanz Rüdiger Scharf Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) AOK-Bundesverband Die Techniker BARMER
Qualitätstransparenz gibt Versicherten Kriterien zur Kassenwahl – sie entscheiden, welche Kassen wir brauchen, nicht der Gesundheitsminister
bkk-dachverband.de
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#InsideDAK 📊 Die DAK-Gesundheit veröffentlicht den Qualitätstransparenzbericht 2024! Der 72-seitige Bericht beleuchtet die Bereiche #Kundenservice, #Leistungen, #Digitalisierung und #Forschung. So sind im Jahr 2023 zum Beispiel 11,8 Millionen Anträge und Rechnungen zu Pflegeleistungen eingegangen, von denen 99,5% bewilligt wurden. Fast 2,4 Millionen Kundinnen und Kunden wurden aktiv zu den Angeboten und Leistungen der DAK-Gesundheit beraten. „Wir machen unsere Arbeit anhand konkreter Daten öffentlich und vergleichbar, um unseren Versicherten klare und verständliche Informationen zu bieten“, sagt Andreas Storm, Vorstandschef der DAK-Gesundheit. „In unsicheren Zeiten setzen wir auf #Sicherheit und #Stabilität.“ Unsere Chief Customer Officer Kathrin Gronau ergänzt: „Unsere Kundinnen und Kunden stehen im Mittelpunkt unseres Handelns. Im Jahr 2023 haben wir fast 775.000 mehr Beratungskontakte als im Vorjahr verzeichnet." Mit der Veröffentlichung des vierten Qualitätstransparenzberichts ist die DAK-Gesundheit Vorreiter in einem Transparenzprozess, der auch in Berlin auf der politischen Agenda steht: „Wir begrüßen, dass mit dem geplanten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) die Voraussetzungen dafür geschaffen werden sollen, die Versorgungsqualität der Krankenkassen transparent zu machen“, so Storm. „Mit einem stärkeren Fokus auf die #Leistungsqualität der Kassen rückt in den Vordergrund, wie gut jede einzelne ihre Versicherten unterstützt.“ Zum Qualitätstransparenzbericht 2024: https://lnkd.in/d8P3MNb4 #DAKGesundheit #qualität #transparenz #kundenzufriedenheit #innovation
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Welche ist die beste Krankenkasse? Heute ist unser vierter #Transparenzbericht erschienen. 💡 Ein Blick darauf könnte Ihnen bei der Beantwortung dieser Frage helfen. Zur besseren Vergleichbarkeit der verschiedenen Kranken- und Pflegekassen finden Sie dort wichtige Angaben, unter anderem zu ✅ Servicequalität, ✅ Leistungsgeschehen und ✅ Patientensicherheit, zu ✅ Widerspruchsverfahren und ✅ Weiterempfehlung durch Kundinnen und Kunden: https://lnkd.in/dbBF_Sa6 Denn wir finden: Eine Wahl sollte keine Qual sein!
TK-Transparenzbericht | Die Techniker - Presse & Politik
tk.de
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1️⃣ Die Krankenkassenprämien steigen 2025 um 6 %, nach bereits 8,7 % und 6,6 % in den letzten zwei Jahren. Felix Schneuwly sieht den Abbau der Reserven und eine steigende Nachfrage nach medizinischen Leistungen als Hauptursachen und fordert mehr Flexibilität bei Versicherungsmodellen. 2️⃣ Schneuwly kritisiert, dass die Politik die Versicherer zwingt, Reserven abzubauen, wodurch Kostenschwankungen schlechter ausgeglichen werden können. Er schlägt vor, Therapieziele als Basis für Vergütungen zu setzen, um Qualität statt Quantität zu belohnen. 3️⃣ Um die Kosten langfristig zu senken, fordert Schneuwly mehr Spielraum für alternative Versicherungsmodelle, wie Mehrjahresverträge und flexible Personaleinsätze im Gesundheitswesen. So könnten langfristige Anreize geschaffen und neue Modelle getestet werden. Link zum Text im ersten Kommentar.
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Heute wurde das #Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) im Bundestag verabschiedet. Die geplante #Krankenhausreform zeigt Licht und Schatten. Die Einführung von Leistungsgruppen ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Qualitätssicherung. Krankenhäuser sollen danach nur noch Leistungen anbieten können, wenn sie die notwendigen Qualitätsvoraussetzungen erfüllen. Leider werden den Ländern jedoch umfangreiche Ausnahmen zugestanden. Es wird also darauf ankommen, dass die Regelungen möglichst konsequent in den Ländern umgesetzt werden, um die Versorgungsstrukturen im Sinne der Patient:innen zu modernisieren. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass mit der Umsetzung des #KHVVG massive finanzielle Zusatzbelastungen auf die #GKV -Versicherten und Arbeitgeber zukommen. Nur für Hessen reden wir von zusätzlich 1,85 Milliarden € bis zum Jahr 2035. Hier werden Beitragsgelder erneut zweckentfremdet, obwohl die Transformation im Krankenhausbereich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Diese muss steuerfinanziert werden! Und das Ganze in Zeiten, in denen die Beitragssätze aufgrund von deutlich erhöhten Leistungsausgaben ohnehin überproportional steigen. Laut aktueller Prognose des GKV-Schätzerkreises für 2025 ist klar, dass der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent steigen wird. Damit erreicht der Gesamtbeitragssatz mit durchschnittlich 17,1 Prozent eine bisher beispielslose Höhe, ohne dass damit nachhaltige Verbesserungen der Versorgungsstrukturen einhergehen. Politik muss dies endlich erkennen und alle Maßnahmen am tatsächlichen Bedarf und den verfügbaren Finanzmitteln ausrichten. ⬇️ https://lnkd.in/eY6-3zme https://lnkd.in/e2dpm-Vx
Wichtiger Schritt zur Qualitätssicherung – Mehrkosten belasten Versicherte und Arbeitgeber
vdek.com
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Das #Bundesgericht hat in seinem Urteil 9C_33/2024 vom 24. Juni 2024 bestätigt, dass die Fakturierung der Dringlichkeits-#Inkonvenienzpauschale F (Tarifziffer 00.2505) nicht während der regulären Sprechstundenzeiten fakturiert werden darf. Das Bundesgericht führt aus, dass Permanencen und Walk-in-Praxen, welche mit längeren Öffnungszeiten werben, die Dringlichkeits-Inkonvenienzpauschale F nicht während den längeren offiziellen Öffnungszeiten abrechnen dürfen. Sonach erfährt ein Arzt während seines geplanten Abenddienstes keine Inkonvenienz (Unannehmlichkeit) für die Behandlung eines nicht angemeldeten Patienten. Anders verhält es sich (folgerichtig) bei einer Hausärztin, die beispielsweise das Abendessen unterbrechen und ungeplant ihre Praxis aufsuchen muss, um einen nicht angemeldeten Patienten ausserhalb ihrer Öffnungszeiten zu behandeln. So ist es im #Tarif festgehalten. Was das Bundesgericht nicht präzisiert: Ein allfälliger Mehraufwand von Permanencen und Walk-in Praxen, welche den kantonalen #Notfalldienst abdecken, wird über die gesetzlich vorgesehene, #zweckgebundene #Ersatzabgabe finanziert. Ärztinnen und Ärzte, welche sich vom gesetzlich vorgesehenen Notfalldienst dispensieren, müssen eine #zweckgebundene #Ersatzabgabe leisten, welche u. a. für die «durch Tarife nicht oder ungenügend gedeckte Leistungen im Rahmen der Notfalldienste» verwendet werden (vgl. bspw. § 17d Abs. 1 i. V. m. § 17 f Abs. 1 und 2 GesG Zürich). Im Sinne der Prämienzahlenden ist das Bundesgerichtsurteil zu begrüssen. Allfällige Fragen zur Kostenstruktur sind im Rahmen der Tarifstrukturverhandlungen zu klären.
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Nach der Kritik am Klinik-Transformationsfonds rügt der Bundesrechnungshof (BRH) weitere Maßnahmen des BMG. „Die Budgetierung trägt dem Wirtschaftlichkeitsgebot Rechnung und schützt Versicherte vor nicht erforderlichen Leistungen“, so die Auffassung des BRH. Zudem ist er überzeugt, dass die Versorgung mit dem Wegfall der hausärztlichen Honorarbudgets weniger gesteuert würde und es außerdem schneller zu Fehlanreizen in der vertragsärztlichen Versorgung kommen könnte. „Der Bundesrechnungshof sieht nach wie vor keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung von Versicherten maßgeblich verbessert würden“, schreibt die Behörde in ihrem aktuellen Bericht, der dem änd vorliegt. Der Bundesrechnungshof hat drei Aufgabengebiete: Prüfen, Berichten und Beraten. Der Bundesrechnungshof prüft die jährlichen Einnahmen und Ausgaben des Bundes Dabei prüft er ob die Einnahmen rechtzeitig und vollständig erhoben und ob die Ausgaben wirtschaftlich verwendet werden Die Grundlage für die Beratung sind die Ergebnisse von vorab durchgeführten Prüfungen. Handelt der BRH im Sinne seiner Aufgaben, wenn er Maßnahmen im Gesundheitswesen kritisiert, die noch gar nicht geprüft werden können? Nach seinem Selbstverständnis darf er das. „Auf der Grundlage seiner Prüfungserfahrungen berät der Bundesrechnungshof die geprüften Stellen sowie Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung nicht nur durch Empfehlungen in Prüfungsmitteilungen, sondern auch vor allem durch besondere schriftliche oder mündliche Beratungsbeiträge zu aktuellen Themen.“ Grundsätzlich ist der BGH eine wichtige und nützliche Institution, die über die Ausgaben des Staates zum Schutz der Steuerzahler wacht. In der Beratung zu geplanten Maßnahmen gilt m.E. das Neutralitätsgebot. Dazu ist es erforderlich in jedem Einzelfall das Für und Wider nach vorliegenden Erfahrungen abzuwägen, ggf. auf Risiken hinzuweisen und Maßnahmen zur begleitenden Evaluation vorzuschlagen, bzw. anzumahnen. Zu einer Beratung gehört auch, Gegenvorschläge zu machen. Dem BRH müsste bewusst sein, dass die Beibehaltung des jetzigen Systems mit einer zusätzlichen Belastung der GKV Beiträge einhergehen würde. Es geziemt sich nicht, dass der BRH allein seine Überzeugungen zur Grundlage von Empfehlungen macht. Das dürfen die Interessensverbände und deren Lobbyisten. Die in Deutschland um sich greifende Attitude „im Übrigen bin ich der Meinung, dass …“ verlangsamt alle Veränderungsprozesse. Risiken sind in jeder Umgestaltung vorhanden. In der Stellungnahme des BRH vermisse ich eine Darlegung dessen was gesehen könnte, wenn die Budgetierung erhalten bleibt. „Zur Wahrheit gehören immer zwei - einer, der sie sagt, und einer, der sie versteht.“ Henry David Thoreau (1817 – 1862) #Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) #Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) #Entbudgetierung
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