📢 Einladung zum Infotag Exportkontrolle 2024 Das Außenhandelsrecht und die Exportkontrolle sind für exportierende Unternehmen tägliche Herausforderungen. Vom Export von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck über den Technologietransfer sensiblen Know-Hows bis hin zu Transaktionen in Embargoländer – die Anforderungen sind vielfältig und die Risiken hoch. Werden US-Güter gehandelt oder in der Herstellung verwendet, muss auch das komplexe US-Exportkontrollrecht beachtet und gegebenenfalls befolgt werden. Um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und die tägliche Arbeit zu erleichtern, ist ein starkes innerbetriebliches Exportkontrollsystem und sorgfältige Organisation unerlässlich. In Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei CREYDT.LAW, Condor Speditions-Transport GmbH&Co und uns veranstaltet die Wirtschaftskammer Tirol nun einen Infotag dazu, bei welchem Michaela Haidler, unsere Fachfrau für Geldwäschebekämpfung, das Ganze aus Sicht der Banken beleuchten wird. Interessiert? Hier die Details: 📅 25. November, 8 bis 15 Uhr 📍 Wirtschaftskammer Tirol, Wilhelm-Greil-Straße 7, 6020 Innsbruck Eine Anmeldung zur Teilnahme ist erforderlich, diese kann noch bis zum 22. November erfolgen: https://lnkd.in/dQiiu3Mb #RLBTirol #Exportkontrolle #Außenhandel
Beitrag von Raiffeisen-Landesbank Tirol AG
Relevantere Beiträge
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Bremer Exportkontrolltag: US-Sanktionen Auf dem 3. Bremer Exportkontroll-Tag am 18. April 2024 referiere ich zu aktuellen Fragen der US-Sanktionen. Mit der Veranstaltung soll Unternehmern ein Ausblick auf die zukünftigen Entwicklungen im Bereich „Exportkontrolle & Sanktionen“ gegeben werden, um die Sensibilität für diesen Themenkomplex schärfen. Weitere Informationen finden Sie auf https://lnkd.in/eueNgyxw #USSanktionen #Exportkontrolltag #USExportrecht
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Exporteure aufgepasst: ☝ Ausweitung „No-Russia-Klausel“ & neue „No-Belarus-Klausel“ Mit dem 14. Sanktionspaket gegen Russland gibt es Änderungen bei der No-Russia-Klausel, die auch für Unternehmen ohne Russlandgeschäft gelten können! Außerdem wurden die Belarus-Sanktionen angepasst: ab sofort ist eine No-Belarus-Klausel zu vereinbaren. Das Wichtigste in Kürze zur No-Russia-Klausel: 👇 🌏 𝐓𝐨𝐜𝐡𝐭𝐞𝐫𝐠𝐞𝐬𝐞𝐥𝐥𝐬𝐜𝐡𝐚𝐟𝐭𝐞𝐧 im Ausland sollten (Empfehlung) beim Weiterverkauf bestimmter Güter eine No-Russia-Klausel vereinbaren 🗺 Mit Liechtenstein und Island wurden weitere 𝐏𝐚𝐫𝐭𝐧𝐞𝐫𝐥ä𝐧𝐝𝐞𝐫 hinzugefügt, bei denen keine No-Russia-Klausel vereinbart werden muss 🏛Klarstellung: bei ö𝐟𝐟𝐞𝐧𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐀𝐮𝐟𝐭𝐫ä𝐠𝐞𝐧 im Ausland ist keine No-Russia-Klausel notwendig 💡Auch beim Verkauf 𝐭𝐞𝐜𝐡𝐧𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐖𝐢𝐬𝐬𝐞𝐧𝐬 oder Rechten an 𝐠𝐞𝐢𝐬𝐭𝐢𝐠𝐞𝐦 𝐄𝐢𝐠𝐞𝐧𝐭𝐮𝐦 ist eine No-Russia-Klausel zu vereinbaren. ⚙𝐂𝐍𝐂-𝐌𝐚𝐬𝐜𝐡𝐢𝐧𝐞𝐧 wurden von der No-Russia-Klausel ausgenommen 📜Erfüllung von 𝐀𝐥𝐭𝐯𝐞𝐫𝐭𝐫ä𝐠𝐞𝐧 nun bis 1. Januar 2025 möglich 🔎Verpflichtung zur 𝐑𝐢𝐬𝐢𝐤𝐨𝐚𝐛𝐰ä𝐠𝐮𝐧𝐠 sowie Ü𝐛𝐞𝐫𝐩𝐫ü𝐟𝐮𝐧𝐠𝐬𝐦𝐚ß𝐧𝐚𝐡𝐦𝐞𝐧 wurden ausgeweitet, bleiben aber weiterhin unspezifisch 📑Keine Anpassung der 𝐌𝐮𝐬𝐭𝐞𝐫𝐤𝐥𝐚𝐮𝐬𝐞𝐥 Sie wollen prüfen, ob Sie von der No-Russia-Klausel betroffen sind oder haben Fragen? Schauen Sie in unseren FAQs nach: 👉https://lnkd.in/ebCqNZEj Ab sofort muss auch eine 𝐍𝐨-𝐁𝐞𝐥𝐚𝐫𝐮𝐬-𝐊𝐥𝐚𝐮𝐬𝐞𝐥 vereinbart werden beim Verkauf bestimmter Güter in Drittländer. Die Vorgaben sind ähnlich zur No-Russia-Klausel, weichen jedoch teilweise ab. Auch hier helfen unsere FAQs: 👉 https://lnkd.in/eBkUw5qp Weitere Fragen zur No-Russia- oder No-Belarus-Klausel beantworten Ihnen bei der IHK Düsseldorf auch Holger von der Burg, Savas Poyraz und Aaron ROESCHKE. #GemeinsamInternational #Russland #Belarus #Sanktionen
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Soll das #Export|geschäft auf einem sicheren Fundament stehen, ist es unerlässlich, sich mit Rechtsfragen zu befassen. Die Bandbreite der Themen reicht von den Rechtsgrundlagen der vertraglichen Gestaltung über die Prüfung, ob Ausfuhrverbote oder Ausfuhrgenehmigungen zu beachten sind, bis hin zur zollrechtlichen Abwicklung des Exportgeschäftes. #Zoll #Warenverkehr #WTO #Freihandelsabkommen #Kaufrecht #Schiedsverfahren
Export: Zoll- und Rechtsfragen - GTAI informiert über die rechtskonforme Abwicklung internationaler Exportgeschäfte
gtai.de
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Wie erfolgt die Zollabwicklung mit dem Vereinigten Königreich? Die Beantwortung der damit verbundenen Fragen und Aspekte standen am 30.10.2024 im Rahmen eines AHV Fokus Webinars im Vordergrund. Zu Beginn ging unsere Referentin, Corinna Tamminga, dbh Logistics IT AG, auf die zollrechtliche Unterteilung von #UK und Nordirland ein. So gilt #Nordirland als EU-Unionsgebiet mit einer begrenzten Anzahl von EU-Vorschriften. Warensendungen nach Nordirland gelten als innergemeinschaftliche Lieferungen. Lieferungen nach #Großbritannien (#England, #Schottland, #Wales) unterliegen exportkontrollrechtlichen Bestimmungen. Jedoch gibt es seitens der EU eine wesentliche Verfahrenserleichterung. Für die Ausfuhr von ausfuhrgenehmigungspflichtiger Ware kann nämlich die Allgemeine Genehmigung E001 genutzt werden. Anschließend ging Frau Tamminga auf die Zollkontrollen bei der Einfuhr von EU-Waren nach Großbritannien ein. #ahvnrw #aussenhandel #aussenwirtschaft #export #zoll #UK #EU #Großbritannien #Nordirland
AHV Fokus / Zollabwicklung mit dem Vereinigten Königreich
https://ahv.nrw
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Viele der Export-Vorschriften zum Handel mit Russland und Nahost-Ländern aus dem letzten Jahr sind mittlerweile überholt. 🔄 Wie sind Sie 2024 aufgestellt? Pünktlich zum Jahreswechsel hat die EU beispielsweise das mittlerweile 12. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Dies bringt unter anderem längere Güterlisten in Bezug auf Chemikalien, Thermostate oder Motoren mit sich. 📄 Der Handel mit Diamanten, die in Russland hergestellt, verarbeitet oder durch das Land durchgeführt wurden, ist ebenfalls nicht mehr erlaubt. 💎🚫 Was aus politischer Sicht durchaus nachvollziehbar ist, bedeutet einen weiteren schmerzhaften Einschnitt in die Autonomie deutscher Exporteure. Auch der Handel mit anderen sogenannten kritischen Ländern bringt viele Exportverantwortliche, mit denen ich regelmäßig spreche, in die Bredouille. Beispielsweise sind die Sanktionslisten für den Iran auf mittlerweile 216 Verantwortliche und 37 Organisationen angewachsen. 😲 Und dann sind da noch die Ausfuhr- und Dienstleistungsverbote gegen Syrien, die Exporteure bereits seit Jahren beschäftigen… Um Ihnen Klarheit und Sicherheit im globalen Handel – besonders bei „kritischen“ Ländern – zu bieten, findet am 20. Februar ein kostenloses Live-Online-Event zu genau diesem Thema mit meinen Kollegen @Lorenz Ihbe und @Holger Schmidbaur statt. 🤩 Dort erfahren Sie in 90 Minuten wie Sie den Handel mit Sanktions- und Embargoländern meistern und 2024 sicher & zeitsparend sogar in kritische Länder exportieren. Erfahren Sie: ✔ Was sich durch das 12. Sanktionspaket für Ihren Handel mit russischen Unternehmen, europäischen Unternehmen und Unternehmen aus Drittländern ändert. ✔ Welcher Zusammenhang zwischen den verschiedenen Embargos auf dem Weltmarkt besteht (und wie Sie sich aus diesem Spinnennetz befreien). ✔ Wie die genaue Zutatenliste für eine garantiert rechtssichere Exportkontrolle beim Handel mit Embargo-Ländern aussieht – und vieles mehr! Melden Sie sich jetzt an, um Ihre Exportkontrollen ab sofort in Hochpräzision durchzuführen ‒ und zwar ohne jeden Tag 3 - 4 Stunden mit Recherche und Dokumentation zu vergeuden. ❗ Hier geht’s zur kostenlosen Anmeldung ➡ https://lnkd.in/eSzgTA3s ⬅ Was sind Ihre Erfahrungen im Handel mit kritischen Ländern? Verraten Sie es mir gerne in den Kommentaren! 💬 #zoll #export #sanktionen #embargos #webinar
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Viele der Export-Vorschriften zum Handel mit Russland und Nahost-Ländern aus dem letzten Jahr sind mittlerweile überholt. 🔄 Wie sind Sie 2024 aufgestellt? Pünktlich zum Jahreswechsel hat die EU beispielsweise das mittlerweile 12. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Dies bringt unter anderem längere Güterlisten in Bezug auf Chemikalien, Thermostate oder Motoren mit sich. 📄 Der Handel mit Diamanten, die in Russland hergestellt, verarbeitet oder durch das Land durchgeführt wurden, ist ebenfalls nicht mehr erlaubt. 💎🚫 Was aus politischer Sicht durchaus nachvollziehbar ist, bedeutet einen weiteren schmerzhaften Einschnitt in die Autonomie deutscher Exporteure. Auch der Handel mit anderen sogenannten kritischen Ländern bringt viele Exportverantwortliche, mit denen ich regelmäßig spreche, in die Bredouille. Beispielsweise sind die Sanktionslisten für den Iran auf mittlerweile 216 Verantwortliche und 37 Organisationen angewachsen. 😲 Und dann sind da noch die Ausfuhr- und Dienstleistungsverbote gegen Syrien, die Exporteure bereits seit Jahren beschäftigen… Um Ihnen Klarheit und Sicherheit im globalen Handel – besonders bei „kritischen“ Ländern – zu bieten, moderiere ich am 20. Februar ein kostenloses Live-Online-Event zu genau diesem Thema mit meinem Kollegen Holger Schmidbaur. 🤩 Dort erfahren Sie in 90 Minuten wie Sie den Handel mit Sanktions- und Embargoländern meistern und 2024 sicher & zeitsparend sogar in kritische Länder exportieren. Erfahren Sie: ✔ Was sich durch das 12. Sanktionspaket für Ihren Handel mit russischen Unternehmen, europäischen Unternehmen und Unternehmen aus Drittländern ändert. ✔ Welcher Zusammenhang zwischen den verschiedenen Embargos auf dem Weltmarkt besteht (und wie Sie sich aus diesem Spinnennetz befreien). ✔ Wie die genaue Zutatenliste für eine garantiert rechtssichere Exportkontrolle beim Handel mit Embargo-Ländern aussieht – und vieles mehr! Melden Sie sich jetzt an, um Ihre Exportkontrollen ab sofort in Hochpräzision durchzuführen ‒ und zwar ohne jeden Tag 3 - 4 Stunden mit Recherche und Dokumentation zu vergeuden. ❗ Hier geht’s zur kostenlosen Anmeldung ➡ https://lnkd.in/eRsxECfk ⬅ Was sind Ihre Erfahrungen im Handel mit kritischen Ländern? Verraten Sie es mir gerne in den Kommentaren! 💬 #zoll #export #sanktionen #embargos #webinar
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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zusammen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das Regelwerk der 𝐀𝐥𝐥𝐠𝐞𝐦𝐞𝐢𝐧𝐞𝐧 𝐆𝐞𝐧𝐞𝐡𝐦𝐢𝐠𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 (𝐀𝐆𝐆) überarbeitet. In drei Schritten wurden bisher die Vorgaben für die Nutzung der AGGs umgesetzt. 𝐀𝐥𝐥𝐠𝐞𝐦𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐆𝐞𝐧𝐞𝐡𝐦𝐢𝐠𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧: 𝐃𝐚𝐬 𝐖𝐢𝐜𝐡𝐭𝐢𝐠𝐬𝐭𝐞 𝐚𝐮𝐟 𝐞𝐢𝐧𝐞𝐧 𝐁𝐥𝐢𝐜𝐤 AGGs sind pauschale Ausfuhrgenehmigungen für Güter. Exporteure können sie für bestimmte ausfuhrgenehmigungspflichtige Lieferungen nutzen, ohne dafür eine Einzelgenehmigung zur Ausfuhr beantragen zu müssen. Die neuen Anpassungen der AGG sollen die Genehmigungsverfahren in der Exportkontrolle weiter verkürzen und vereinfachen. Bei den Maßnahmen handelt es sich um Erleichterungen sowohl für die Unternehmen als auch das BAFA. Davon betroffen sind insbesondere die Bereiche der Rüstungsgüter und der Dual-Use-Güter. 𝐖𝐚𝐬 𝐬𝐢𝐜𝐡 𝐧𝐨𝐜𝐡 𝐚𝐛 𝐝𝐞𝐦 𝟏. 𝐉𝐮𝐥𝐢 𝟐𝟎𝟐𝟒 ä𝐧𝐝𝐞𝐫𝐭 Ab der zweiten Jahreshälfte benötigen chinesische Exporteure eine Lizenz zur Ausfuhr von Luft- und Raumfahrttechnik. Außerdem stehen Zollerhöhungen für den Import von Getreide aus Russland und Belarus an. #exportkontrolle #zoll #import #genehmigungsverfahren #bafa
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In unserem Online-Event am Dienstag haben uns viele Fragen zu den neuen Sanktionen gegen Russland erreicht. Zum Beispiel: „Wie sollte eine No-Russia-Klausel aussehen?“ 📄🚫 Wichtig ist erstmal: Die „No-Russia-Klausel“ tritt ab dem 20. März 2024 in Kraft. Grundlage dafür ist Artikel 12g der EU-Verordnung 833/2014. ⚖ Die Klausel ist verpflichtend in Verkaufsverträge für bestimmte Güter aufzunehmen und verbietet die Weiterausfuhr der betreffenden Waren nach Russland. Doch im Event ist deutlich geworden, dass vielen Exporteuren unklar ist, wann sie zur Klausel verpflichtend sind wie genau diese zu gestalten ist. 🤔 💡 Experte Holger Schmidbaur erläutert im Gespräch mit Lorenz Ihbe: Selbst mit den unzähligen Sanktionen gegen Russland, handelt es sich nicht um ein Totalembargo. Von der „No-Russia-Klausel“ sind daher bei weitem nicht alle Produktgruppen betroffen. Als Exportverantwortliche sollten Sie sich als erstes die Frage stellen, ob Sie mit Ihren Geschäftsaktivitäten und den Waren, die Sie exportieren, überhaupt unter die Regelung fallen. 📦 Ein festgeschriebener Text, der bei jeglichen Ausfuhren von allen möglichen Produkten angewendet wird, ist zudem nicht unbedingt sinnvoll. ❗ Es gilt: Die Auslegung der „No-Russia-Klausel“ ist grundsätzlich sehr weit und jeder individuelle Fall ist anders. Das bedeutet, dass es hier keine One-Size-Fits-All Lösung gibt und Sie sich als Exporteur vergegenwärtigen müssen, welche Warengruppen Sie verschicken. 👉 Darauf basierend sollten Sie prüfen, welche Maßnahmen bei Ihren Exporten sinnvoll sind. Sind Sie und Ihre Ausfuhren von den neuen Russland-Sanktionen betroffen und wie gehen Sie damit um? Verraten Sie es uns gerne in den Kommentaren! 💬 #export #webinar #sanktionen #embargos #faq
Wie gestaltet sich eine "No-Russia-Klausel"?
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Ab 20. März 2024 ❗ EU-Exporteure müssen die „No-Russia-Klausel“ in Verträgen für bestimmte Güter, gemäß Art. 12g der EU-Verordnung 833/2014, einfügen. Damit sollen Wiederausfuhren der gelieferten Waren nach Russland verhindert werden. Die Güter sind in den Anhängen XI, XX, XXXV und XL der EU-Verordnung 833/2014 sowie in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 258/2012 aufgeführt. Die Partnerländer, für die diese Verordnung nicht gilt, sind in Anhang VIII der EU-Verordnung 833/2014 aufgeführt. Diese Vorschrift gilt nicht für die Erfüllung von Verträgen vor dem 19. Dezember 2023 bis zum 20. Dezember 2024 oder bis zu ihrem Ablaufdatum, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Quellen: Die Verordnung kann u.a. über auf der Seite des Zolls heruntergeladen werden: https://lnkd.in/eN_38jkY Weitere Informationen finden Sie z.B. auch beim BAFA: https://lnkd.in/e3C75-tS #export #außenhandel #fachkräfte
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