Advent, Advent – Sicherheit für Ihr Zuhause! 🔥🎄 Die Adventszeit ist die wohl stimmungsvollste Zeit des Jahres: Kerzenlicht, der Duft von Tannenzweigen und gemütliche Stunden daheim. Doch leider bringt sie auch unterschätzte Risiken mit sich – von Adventkranzbränden bis hin zu überhitzten Lichterketten. Ein kleiner Moment der Unachtsamkeit reicht, und es kann zu einem Wohnungsbrand kommen. Der Schaden? Nicht nur materiell, sondern oft auch emotional. 🌟 Tipps für mehr Sicherheit: ▶️ Löschen Sie Kerzen immer, bevor Sie den Raum verlassen. ▶️ Halten Sie einen Feuerlöscher oder eine Löschdecke griffbereit. ▶️Kontrollieren Sie Lichterketten auf beschädigte Kabel. #MeineWohnungsversicherung und #MeineEigenheimversicherung schützt Sie umfassend vor den finanziellen Folgen solcher Vorfälle. Von Feuerschäden bis hin zur Handwerkerhilfe für eine schnelle Reparatur – mit Raiffeisen Versicherung sind Sie bestens abgesichert – in der Adventszeit und das ganze Jahr! #AdventSicher #Wohnungsversicherung #RaiffeisenVersicherung #WirMachtsMöglich #Brandschutz
Beitrag von Raiffeisen Versicherung
Relevantere Beiträge
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Sicherheit zur #Weihnachtszeit: Adventkränze & Christbäume richtig absichern! 🔥🎄 In der #Adventzeit kann es schnell passieren: Ein Funken genügt, und der Adventkranz oder Christbaum fängt Feuer. Damit ein solches Missgeschick nicht zum finanziellen Desaster wird, sollten Sie folgende Punkte beachten: ✔️ #Haushaltsversicherung prüfen: Schäden durch Brand oder Rauchentwicklung sind in den meisten Haushaltsversicherungen gedeckt. Kontrollieren Sie, ob Ihre Polizze einen ausreichenden Schutz bietet. ✔️ #Haftpflichtschutz: Falls das Feuer übergreift und Nachbarwohnungen oder Häuser betroffen sind, greift Ihre private Haftpflichtversicherung (meist in der #Haushaltsversicherung inkludiert). ✔️ #Fahrlässigkeit vermeiden: Offene Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen lassen und immer Sicherheitsabstände zu brennbaren Materialien einhalten. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein! Die unabhängigen Versicherungsmakler:innen sagen Ihnen gerne, wie Sie sorgenfrei durch die Weihnachtszeit kommen.👉 https://ow.ly/zooG50Umfqx #ihrversicherungsmaklerihrvorteil
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🎄 Advent, Advent, ein Lichtlein brennt – und hoffentlich bleibt es dabei! 🕯️ Kerzen auf dem Adventskranz, gemütliches Kaminfeuer … die Weihnachtszeit ist wunderbar, aber auch die Hauptsaison für Wohnungsbrände. 🔥 Und jetzt mal ehrlich: Wann haben Sie zuletzt Ihre Hausratversicherung geprüft? Wussten Sie schon? Ein einziger Brand kann schnell Schäden in Höhe von mehreren Zehntausend Euro verursachen. Vom rußgeschwärzten Sofa bis zum zerstörten Weihnachtsgeschenk ist der Weg oft kürzer, als man denkt. 🛋️🎁 Die gute Nachricht: Eine gut aufgestellte Hausratversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Schäden. Aber ist Ihre Police auf dem neuesten Stand? Sind alle aktuellen Werte Ihres Hausstands berücksichtigt? Und wie sieht es mit zusätzlichen Absicherungen aus, z. B. bei grober Fahrlässigkeit? 👉 Jetzt ist der perfekte Moment, Ihre Absicherung zu prüfen, bevor aus dem Kerzenschein ein Problem wird. Einfach PM an mich senden. #Hausratversicherung #AdventAdvent #Finanzberatung #SicherheitZuhause #Weihnachten
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Advent, Advent, der Christbaum brennt! Alle Jahre wieder hört man in der Weihnachtszeit von Haus- und Wohnungsbränden. Meist sind trockene Christbäume oder Adventkränze die Ursache. Ein böses Erwachen gibt es dann leider, wenn grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt wurde. Denn, was viele nicht wissen: die Haushaltsversicherung kommt in diesem Fall nicht für den Schaden auf. Grob fahrlässig wäre es beispielsweise dann, wenn man die Kerzen am Christbaum brennen lässt und aus dem Zimmer geht. Breitet sich der Brand auf die Nachbarwohnung oder andere Häuser aus, ersetzt die private Haftpflichtversicherung allerdings den Schaden. Diese ist meist in der Haushaltsversicherung inkludiert. Prüfen Sie aber, ob sie ausreichend versichert sind. Denn sollten Sie unterversichert sein, zahlt die Haushaltsversicherung nur den Anteil, der versichert ist! Lassen Sie sich von einem ungebundenen Versicherungsmakler/einer Maklerin beraten. Er/sie weiß, wie Sie das schönste Fest im Jahr und den Jahreswechsel mit Sicherheit genießen können. #weihnachten #advent #kerzen #brandgefahr #feuer #hausbrand #versicherung #schaden #wohnungsbrand #haushaltsversicherung #versicherungsmakler #fachverbandderösterreichischenvetsicherungsmakler
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🔥✨ Advent, Advent – wer hilft, wenn's brennt? ✨🔥 Ein Adventskranz bringt festliche Stimmung – und leider auch Brandgefahr. Damit du in der Adventszeit auf der sicheren Seite bist, hier die wichtigsten Versicherungen, die dich vor teuren Überraschungen schützen: 1. Wohngebäudeversicherung 🏠 – Als Eigentümer schützt sie dich bei Brandschäden am Gebäude selbst. Ein Muss, wenn der Adventskranz versehentlich Schaden am Haus anrichtet! 2. Hausratversicherung 🛋️ – Deckt Schäden an deinen persönlichen Sachen, Möbeln und Einrichtungsgegenständen ab. 3. Haftpflichtversicherung 🧯 – Wenn durch einen Brand auch das Eigentum von Nachbarn oder Dritten beschädigt wird, schützt dich die Haftpflicht vor hohen Forderungen. 🚨 Tipp: Lass die Kerzen nie unbeaufsichtigt brennen und halte immer einen Feuerlöscher oder eine Löschdecke griffbereit! Sichere und gemütliche Adventszeit wünscht dir deine WIeland Assekuranz! 🎄🕯️ #Adventskranz #Brandschutz #Versicherung #Wohngebäudeversicherung #Hausratversicherung #Haftpflichtversicherung #Weihnachten #WielandAssekuranz
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Advent, Advent ein Feuer brennt… Vorsicht bei Weihnachtsdeko und offenen Flammen Von Ende November an trocknen die Adventskränze vor sich hin, und spätestens ab Heiligabend gilt das auch für die Weihnachtsbäume. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn die Brandgefahr dadurch nicht immens zunehmen würde. In der beschaulichen Weihnachtszeit wird immer wieder die Gefahr von Zimmerbränden unterschätzt: Rund 6.000 Mal brennt es in deutschen Wohnzimmern mit einem durchschnittlichen Schadenswert von 3.600 Euro im Einzelfall. So zahlten die Versicherer im letzten Jahr rund 27 Millionen Euro für Schäden. Insbesondere Kerzen sollten nie unbeaufsichtigt in der Nähe von Nadelhölzern brennen, weil sich trockene Tannennadeln sehr rasch entzünden und in Minutenschnelle Zimmerbrände mit Temperaturen von bis zu 1000 Grad Celsius entstehen lassen. "Wenn es trotz aller Vorsicht doch zur Katastrophe kommt, bitte nicht mit Löschwasser geizen", ermuntert Ingo Aulbach, Sprecher des Bezirks Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), zu beherztem Eingreifen. „Denn die durch Wasser ruinierten Sachen werden, wie auch die durch das Feuer vernichteten, von der Hausratversicherung bezahlt, - auch die Weihnachtsgeschenke.“ Bei einem Zimmerbrand geht es meist nur um die Reparatur eines Tisches, um Reinigungskosten und um Tapeten, manchmal aber um 50.000 Euro und mehr. Wenn nämlich brennender Kunststoff (Tischplatten, Schrankbeschichtungen etc.) gefährliche Stoffe freisetzt, können diese die gesamte Wohnungseinrichtung und die Kleidung durchdringen und müssen vollständig entsorgt werden. Bei Verdacht auf grobe Fahrlässigkeit, beispielsweise durch eine unbeaufsichtigte Kerzenflamme im Zimmer, können die Gerichte das letzte Wort haben und die Versicherung kann ihre Erstattungsleistung mindern. In neueren Versicherungsbedingungen geht es den Geschädigten besser: Viele Versicherer leisten nun auch in diesen Fällen. Ob der sogenannte "Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit" mitversichert ist, und in welchem Umfang, kann der betreuende Versicherungskaufmann schnell beantworten. Für die viel höheren Schäden am Gebäude ist die Feuerversicherung des Hauses zuständig, die sich jedoch von einem Mieter einen Teil des Geldes zurückholt, wenn dieser den Brand schuldhaft verursacht hat. Eine Privathaftpflichtversicherung des Mieters kann hier die Ansprüche regulieren, sie sollte ohnehin in keinem Haushalt fehlen.
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Wie erst kürzlich in weiten Teilen Deutschlands klar wurde, gibt es keine geografischen Lagen, die nicht von unberechenbarem Wetter betroffen werden können. Dabei ist es ganz leicht, sich in trügerischer Sicherheit zu wähnen. Schließlich passieren die Unglücke ja immer wo anders... Ganz schnell können extreme Wetterlagen erhebliche Schäden am privaten Besitz (Hausrat) in Haus oder Wohnung verursachen. Für genau solche Fälle gibt es eine Hausrat- und ggf. Wohngebäudeversicherung mit Elementargefahrenabsicherung. Diese versichert euren Besitz (Möbel, Elektronik, Wertsachen, etc.) gegen etwaige Schäden, u.a. auch Schäden durch Stürme. Wichtig ist es darauf zu achten, dass aus Versicherungssicht Sturm nicht gleich Sturm ist. Gerade beim Thema Hausrat sehe ich 2 Probleme: 1. Viele Menschen denken sich, dass ihr Hausrat an Wert unerheblich ist und haben keine Hausratversicherung! 2. Versicherungsnehmer mit Hausratversicherung gehen davon aus, dass eine Absicherung gegen Elementargefahren wie Starkregen und Überflutung automatisch mit dabei ist - dem ist nicht immer so! Ich würde allen, die eine Hausratversicherung haben, empfehlen, sich ihren Versicherungsschutz genau unter die Lupe zu nehmen und Elementargefahren ggf. mit einzuschließen. Für alle, die noch KEINEN Hausratschutz haben, empfehle ich, sich ernsthaft mit dem Thema auseinanderzusetzen. Als Versicherungsagent der ARAG stehe ich natürlich jedem gerne beratend zur Seite. Wenn Du eine leistungsstarke + kostengünstige Absicherung für Deinen Hausrat inkl Elementargefahren, oder auch andere Versicherungsbereiche wie z.B. Rechtsschutz möchtest, schick mir einfach eine Nachricht oder hinterlasse mir einen Kommentar! #bierbrauerversicherung #sicherheitdurchvorsorge #versicherung #absicherung
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Echter Kerzenschein am Weihnachtsbaum oder am Adventskranz gehört für viele dazu, um in weihnachtliche Stimmung zu kommen. Doch hier ist Vorsicht geboten – denn rund 6.000 zusätzliche Feuerschäden werden den Versicherern rund um Weihnachten gemeldet. Damit Weihnachten ruhig und ohne Schäden verläuft, haben wir für Sie einigeTipps zusammengestellt : ➔ Wenn möglich, verzichten Sie auf echte Kerzen und verwenden LED-Lichter. Diese sind energiesparend im Verbrauch. ➔ Stellen Sie den Weihnachtsbaum, wenn Sie echte Kerzen verwenden, nicht in der Nähe von leicht entflammbaren Materialien auf, und befeuchten Sie die Zweige regelmäßig. ➔ Stellen Sie den Baum auf eine schwer entflammbare Unterlage wie eine Löschdecke, halten Sie auch Löschmittel bereit (Feuerlöscher; Wassereimer). ➔ Rauchwarnmelder austauschen: Spätestens nach 10 Jahren und 6 Monaten sollten diese ausgetauscht werden. Prüfen Sie das Ablaufdatum an der Hülle oder im Inneren des Geräts. ➔ Wenn es doch zu einem Brand gekommen ist: Melden Sie den Schaden sofort Ihrer Hausratversicherung und der Verwaltung. Eine Versicherung des Gebäudes gegen Feuer ist Pflicht. ➔ Wer zahlt für was? Eine Hausratversicherung deckt Schäden an mobilen Gütern, zum Beispiel Einrichtungsgegenständen, die durch Feuer und Löschwasser entstanden sind, ab. Auch Weihnachtsgeschenke, die durch einen Brand zerstört wurden, sind mitversichert. Entstehen Schäden an fremden Sachen, greift die private Haftpflichtversicherung der Wohnungseigentümer*innen. Für Schäden am Gebäude, die durch einen Brand verursacht werden, ist hingegen die Wohngebäudeversicherung zuständig. Diese ist Gemeinschaftssache, das heißt die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) muss diese abschließen. ➔ Vorsicht: Viele Versicherungen haften nicht bei grober Fahrlässigkeit. Dann werden Sie selbst zur Kasse gebeten – das kann gerade bei Feuerschäden schnell sehr teuer werden. Ausführliche Informationen dazu gibt es auf unserer Webseite.
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Märchen mit Versicherungstwist: Goldlöckchen und die drei Bären 👧 🐻 Worum geht`s? Goldlöckchen dringt in das Haus der drei Bären ein, während diese im Wald spazieren sind. Sie probiert ihre Suppen, schläft in ihren Betten und sitzt auf ihren Stühlen, wobei sie einen davon sogar beschädigt. 💡 Und die Moral von der Geschichte? Unvorhergesehene Ereignisse und Einbrüche können jederzeit passieren und die daraus resultierenden Schäden können schnell teuer werden. 🏚️ Eine Hausratversicherung wäre in dieser Situation für die drei Bären ratsam gewesen. Diese deckt Schäden oder Verluste ab, die z.B. durch einen Einbruch oder Vandalismus entstehen können. 🚪 Gerade in der Weihnachtszeit, wenn die Einbruchsgefahr steigt, ist es wichtig, vorbereitet zu sein. Auch wenn wir hoffen, dass niemand ungebeten in das Zuhause Ihrer Kundinnen und Kunden eindringt, zeigt uns dieses Märchen, dass Vorsorge unerlässlich ist. Mit unserer Hausratversicherung sind die Habseligkeiten Ihrer Kundinnen und Kunden geschützt, auch wenn das unerwartete eintritt. 🎄 Zum Abschluss unserer Adventsreihe: Märchen enden oft mit einem Happy End – im echten Leben ist aber eine gute Vorsorge der Schlüssel zu Sicherheit und Gelassenheit. Mit unseren Versicherungslösungen unterstützen Sie Ihre Kundinnen und Kunden dabei, in jeder Lebenslage umfassend geschützt zu sein und sorgen so für ein gutes Gefühl, das weit über die Weihnachtszeit hinausgeht. #HelvetiaDeutschland #Versicherungen #Märchen
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Was passt zu Advent, Weihnachten und Kerzenschein? – Die grobe Fahrlässigkeit im Versicherungsrecht! 🔥 In der (Vor-) Weihnachtszeit kommt bei vielen Haushalten erst richtig Stimmung auf bei Kerzenschein auf den Adventskränzen oder am Weihnachtsbaum 🎄. Versicherungsrechtlich birgt das Nutzen echter Kerzen jedoch auch Risiken: Wer etwa Kerzen unbeaufsichtigt brennen lässt, handelt im Fall eines daraus resultierenden Brandschadens schnell grob fahrlässig im Sinne des § 81 Abs. 2 VVG. 🔥 In der Folge können Versicherungen gegebenenfalls Leistungen kürzen oder sogar vollständig verweigern ❌ . Beispielshaft sind folgende Urteile zu nennen: Grobe Fahrlässigkeit bejaht: - Brennen lassen eines Kerzenständers in einem Partyraum und Einschlafen infolge Alkoholgenusses (OLG Köln, Urteil vom 19.11.2009 – 9 U 113/09, VersR 2010, 479) - Nichtlöschen von Kerzen auf einem Adventskranz, Besuch der Nachbarn für 15 Minuten (OLG Hamburg, Urt. v. 05.05.1993 – 5 U 231/92, VersR 1994, 89). Grobe Fahrlässigkeit verneint: - Übersehen des Löschens einer Kerze im Weihnachtsbaum, die nicht im Blickfeld lag – Verlassen des Raumes (LG Münster, Urteil v. 13.07.1983 – 10 O 173/83, r+s 1984, 64) - Verlassen des Raumes in der irrigen Annahme, alle Kerzen gelöscht zu haben – Übersehen einer noch brennenden Kerze (OLG Koblenz r+s 2002, 337) Die Rechtsprechung offenbart, dass die Entscheidung, ob ein Versicherungsnehmer grob fahrlässig handelt oder nicht von den Umständen des Einzelfalls abhängt. Sollte es zu rechtlichen Problemen in derartigen Konstellationen kommen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Gleichwohl gilt es, Kerzen niemals unbeaufsichtigt zu lassen und ggf. über LED-Kerzen nachzudenken. Bei SESU Segelken & Suchopar Rechtsanwälte PartmbB gehen die Meinungen aber stark auseinander: Echter Kerzenschein 🕯️ oder doch lieber die „sicheren“ LED-Kerzen 💡? Eure Meinung hierzu würde uns interessieren 😉 . SESU Segelken & Suchopar Rechtsanwälte PartmbB
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„Vorweihnachtszeit – Hochsaison für Einbrecher“ Wussten Sie, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche in der Vorweihnachtszeit deutlich steigt? Laut einer Studie des deutschen Kriminologischen Forschungsinstituts ereignen sich 20–30 % der jährlichen Einbrüche allein in den Monaten November und Dezember! Die längere Dunkelheit an den Adventstagen bietet den Einbrechern einen gewissen Schutz. Längere Abwesenheiten der Bewohner, z.B. für Weihnachtseinkäufe, Weihnachtsmarktbesuche oder Reisen, begünstigen Einbrüche zusätzlich. Mit den professionellen Objektschutzlösungen der Fair Guards Security GmbH bieten wir Ihnen: - Präventive Überwachung Ihrer Liegenschaften, - Alarmierung bei verdächtigen Aktivitäten, - Präsenz, die sichtbar wirkt – für Sicherheit, die unsichtbar bleibt. Jetzt unverbindlich beraten lassen und vor den Feiertagen vorsorgen. #fairguards #security #sicherheit #sicherheitsdienstleistungen #einbruch #Einbruchschutz #advent Bild: lizenzfrei von pixabay.com Kontakt: siehe www.fair-guards.de
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