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⁉ Sind Sie bereit für die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle? Entsprechen Ihre Verpackungen den neuen Vorschriften? ⚖ Vor einer Woche hat das Europäische Parlament die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verabschiedet. Sie ersetzt die bisherige Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWD). Die neuen Regelungen sehen vor, die Verpackungsmenge in der EU schrittweise zu reduzieren. ♻ Ab 2030 werden bestimmte Einweg-Kunststoffverpackungen verboten und Mindestziele für den Anteil von Rezyklaten in Kunststoffverpackungen sowie Mindestziele für die stoffliche Verwertung von Verpackungsabfällen in Gewichtsprozent festgelegt. Darüber hinaus soll der Anteil von Mehrwegverpackungen erhöht werden. Dazu muss es einerseits für Verbraucher:innen möglich sein, eigene Behälter zu verwenden. Andererseits muss ein bestimmter Anteil der Produkte in Mehrwegverpackungen angeboten werden. ✔ Die vorliegende Fassung geht nun in die sprachjuristische Prüfung. Im kommenden Herbst müssen das im Juni neu gewählte Europäische Parlament und der Rat der überarbeiteten Fassung noch einmal formell zustimmen. Danach wird der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens festgelegt. ❗Als exportorientiertes Land betrifft diese Regelung auch die Schweiz. Handeln Sie jetzt. Wir begleiten Sie gerne!

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