🌟 Seminarangebot für den Kanzleialltag 🌟 Mehr Erfolg, mehr Wissen, mehr Effizienz – für Ihre Kanzlei! Wir freuen uns, Ihnen ein umfassendes Seminarangebot zu präsentieren, das speziell auf die Herausforderungen und Chancen des modernen Kanzleialltags zugeschnitten ist. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Team und Ihre Kanzlei mit wertvollen Impulsen und praktischen Tipps auf das nächste Level zu bringen.
Beitrag von Rechtsanwaltskammer Koblenz
Relevantere Beiträge
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In 12 Monaten anstelle von 10 Jahren zum erfolgreichen Anwalt? Viele Associates und Junior Partner in Kanzleien kennen die Herausforderungen: 🗻 hingehalten zu werden, 🗻 keine Klarheit über das Gewinnverteilungssystem zu haben und ständig den 🗻Vorwurf zu hören, 🗻Business Development betreiben zu müssen, ohne zu wissen, wie das geht. Typische Situationen, die dem System in vielen Kanzleien geschuldet sind. Es gibt oft keine echten Unterstützungsprozesse, um Sie zu erfolgreichen Anwälten zu machen. Doch wir von AdvoCoach setzen auf ein anderes Konzept! Unser Ansatz befähigt Sie, möglichst schnell und nachhaltig einen eigenen Business-Case aufzustellen. Wir helfen Ihnen durch gezieltes Wissen und Reflexion über Ihre Ziele und Möglichkeiten, schneller weiterzukommen. Durch Strategien, die passende Mandanten und Mandate anziehen, und deren marketingtechnische Umsetzung können Sie bei uns in sechs Monaten weiterkommen als in zehn Jahren in Ihrer Kanzlei. Wir teilen die Geheimnisse, die Anwälte brauchen, um durch strategisches Handeln und praktische Umsetzung schnell einen beeindruckenden Mandantenstamm aufzubauen. Möchten Sie mehr wissen? 🤓 Informieren Sie sich hier und bewerben Sie sich für eine Teilnahme. Melden Sie sich noch heute zu unserem Webinar Making Rain an und zünden Sie Ihren Booster! 🚀 https://lnkd.in/dnUjvAfr
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In 12 Monaten anstelle in 10 Jahren zum erfolgreichen Anwalt? Wie geht denn das? Durch Weiterbildung und Reflexion anstelle durch ‚training on the job‘! Sie haben es satt, hingehalten zu werden. Sie haben es satt, keine Information zu bekommen über das Gewinnverteilungssystem der Partnerschaft. Sie haben keine Lust mehr, sich den Vorwurf anzuhören, neben Ihrer Arbeit auch noch Business Development machen zu müssen, ohne zu wissen, wie das geht. Es reicht Ihnen, zu wissen, dass Ihre Partner mehr Umsatz machen, aber niemand erklärt Ihnen, wie Sie selber dorthin kommen können. Das alles sind typische Situationen, die Ihnen als Associate oder Junior Partner in Kanzleien widerfahren. Denn das System der Partnerschaften in Rechtsanwaltskanzleien sieht häufig keine ordentlichen Unterstützungsprozesse* vor, um Sie zu einem erfolgreichen oder gar erfolgreicheren Anwalt zu machen . Sich einzureihen, sich einen Bereich zu suchen, in dem die anderen Partner noch nicht tätig sind, niemanden auf die Füße zu treten und doch irgendwie sein Business Case zu stemmen. Das ist die Herausforderung, wie sie in vielen Kanzleien besteht. Wir dagegen setzen auf ein Konzept der Befähigung, möglichst schnell und möglichst nachhaltig einen eigenen Business-Case aufzustellen. Wir helfen Ihnen durch Wissen und Reflexion über Ihre Ziele und Ihre Möglichkeiten, schnell weiterzukommen. Wir zeigen Ihnen, wie man durch Strategie die für Sie passenden Mandanten und Mandate anzieht und wie man das Ganze auch am Ende marketingtechnisch umsetzt. Damit kommen Sie bei uns in sechs Monaten weiter, als in zehn Jahren in einer Kanzlei. Denn wir kennen die Geheimnisse, die ein Anwalt kennen muss, um durch strategisches Handeln und praktische Umsetzung schnell ein Mandantenstamm aufzubauen, um die Sie alle anderen beneiden werden. Eine Mandantenstamm, den auch nur Sie selber für sich so definieren können und damit sind Sie Wettbewerbs-frei. Wenn Sie mehr wissen wollen, informieren Sie sich hier und bewerben Sie sich um eine Teilnahme. Wenn Sie diese Chance wahrnehmen wollen, dann melden Sie sich noch heute an!https://bit.ly/3RCQLX4 * Wenn sich eine Kanzlei sich interessiert, freuen wir uns natürlich über eine PN
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Die meisten Anwälte verzetteln sich im Kanzleialltag. Zeit, das zu ändern! Aktenberge, Mandantenanfragen, Fristen – dein Kanzleialltag fühlt sich oft wie ein Hamsterrad an? Was dabei auf der Strecke bleibt? Strategie, Wachstum und vor allem: deine Lebensqualität. Doch so muss es nicht bleiben. Es gibt Wege, wie du deine Kanzlei effizienter führst, Freiräume schaffst und den Fokus auf das legst, was wirklich zählt. Wie das geht? Das zeige ich dir in meinem kostenlosen Webinar: 🗓 Wann? Am 20.11.2024 ⏰ Uhrzeit? 18:00 Uhr Hier erfährst du: ✔ Wie du deinen Kanzleialltag strukturiert gestaltest ✔ Wie du wertvolle Zeit zurückgewinnst ✔ Und wie du endlich die Vision deiner Kanzlei umsetzt 👉 Melde dich jetzt an und mache den ersten Schritt: www.der-kanzleicoach.de Mach 2024 zu deinem Jahr und stell deine Kanzlei – und dich selbst – neu auf. #kanzleicoach #zeitmanagement #anwalt
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"Schadet es, Wissen kostenfrei zu teilen?" Viele Rechtsanwälte zögern, ihre Expertise öffentlich zu teilen, aus Angst, dass potenzielle Mandanten dann keinen Grund mehr sehen, ihre Dienste in Anspruch zu nehmen. 👉 Doch das Gegenteil ist der Fall: Das Teilen von Wissen stärkt deine Position als Experte! Durch das Bereitstellen wertvoller Inhalte wirst du sichtbar, verbindest deinen Namen mit rechtlichen Themen und baust Vertrauen auf. ✅ Teile dein Wissen – es schadet nicht, es hilft! Der wahre Mehrwert liegt nicht im Wissen allein, sondern darin, es zu kuratieren und in der Praxis anzuwenden.
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Unternehmensbewertung für KMU stellt Sachverständige in der Praxis oft vor Herausforderungen. Häufig in der Literatur angeführt und im Austausch mit Kollegen oft diskutiert sind Themen wie: ⛔ Verfügbarkeit und Qualität der Daten ⛔ Eingeschränkte Verfügbarkeit von integrierten Planungsrechnungen ⛔ Abgrenzbarkeit zur Privatsphäre ⛔ Fragestellung eines erhöhten Insolvenzrisikos (Small Size Prämien) ⛔ Fragestellung einer unendlichen Laufzeit von KMU ⛔ Bewertung der Inhaberprägung ⛔ Bewertung der übertragbaren Ertragskraft ⛔ Anwendbarkeit des Kapitalisierungszinssatzes nach CAPM Umso mehr war es mir ein großes Vergnügen, gemeinsam mit deutschen Kollegen des Sachverständigen-Verbandes BVS mit Unterstützung unseres Fachgruppenobmanns einen Workshop zur KMU-Bewertung abzuhalten. Es fand ein reger Austausch an Praxiserfahrungen und Umgang mit Problemstellungen in der Bewertung der übertragbaren Ertragskraft statt. Dazu haben uns deutsche Sachverständigenkollegen einen im Juni veröffentlichten Bewertungsstandard (BVS Standard BW1) näher erläutert, dessen Methoden auch in der gerichtlichen Bewertungspraxis angewandt werden. Folgende Themen sind aus dem Workshop festzuhalten: 💡 die Qualität der verfügbaren Unterlagen und die Dokumentation mit deren Umgang im Gutachten sind maßgeblich für die Qualität des Gutachtens 💡 die Objektivierbarkeit der Annahmen ist von größter Bedeutung bei der gerichtlichen Bewertung 💡 die Anwendung eines nach CAPM abgeleiteten Kapitalisierungszinssatzes ist im Sinne der Objektivierbarkeit und mangels empirisch belegtem besserem Konzept der Vorzug zu geben 💡 Differenzierung der angewandten Bewertungsmethode nach Unternehmensgröße, Inhaberprägung und Ergebniszeitraum. 💡 Anwendung der Idee einer Unternehmensbewertung unter Reproduktionsgesichtspunkten 💡 mehrfache BGH Judikatur zur Anwendung des modifizierten Ertragswertverfahrens für inhabergeführte und freiberufliche sowie gewerbliche Unternehmen bei unstrittiger Anwendung des IDW S1 (vgl. in Österreich KFS/BW1) bei langfristigem Ergebniszeitraum In Österreich existieren keine speziellen Standards für die Bewertung von KMU. Das Fachgutachten KFS/BW1 unterstützt bei einzelnen Problemstellungen bei der KMU-Bewertung durch konkrete Vorgaben und Vereinfachungen. In Ergänzung dazu geben die Hinweise des IDW 1-2014 zum IDW S1 einen Anhaltspunkt (Abschmelzungsverfahren). Dennoch stoßen Sachverständige häufig an die Grenzen einer sachgerechten Anwendung im KMU-Bereich. Aus meiner Sicht ist es wert, den Reproduktionsgedanken in der Unternehmensbewertung bei KMU auch in Österreich weiterzuverfolgen - sei es durch Anwendung des modifizierten Ertragswertverfahrens oder durch Ermittlung eines Übernahmevorteils im Vergleich zu den Herstellungskosten.
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OLG Düsseldorf zu der Frage, dass der Auftraggeber Mindestanforderungen an die Referenzen stellen kann von Thomas Ax 1. Der Auftraggeber ist berechtigt, als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers je nach Art, Verwendungszweck und Menge oder Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen die Vorlage von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen zu verlangen. 2. Die in den Referenzen benannten „Referenzaufträge“ müssen zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit geeignet sein. Welche Art von Aufträgen der Auftraggeber nach Leistungsinhalt und -umfang für „geeignet“ hält, kann er vorab unter Berücksichtigung der zu vergebenden Leistungen definieren. 3. Der Auftraggeber kann auch Mindestanforderungen an die Referenzen festlegen. Dabei hat er wie bei der Festlegung der Eignungsanforderungen einen Festlegungsspielraum. Entscheidend ist, ob aus verständiger Sicht der Vergabestelle ein berechtigtes Interesse an der im Verfahren aufgestellten Forderung besteht, so dass diese als sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig erscheint und den Bieterwettbewerb nicht unnötig einschränkt. 4. Der öffentliche Auftraggeber darf diejenigen Anforderungen an den Nachweis stellen, die zur Sicherstellung des Erfüllungsinteresses erforderlich sind, die mit den gesetzlichen Bestimmungen im Einklang stehen und die nicht unverhältnismäßig, nicht unangemessen und für den Bieter nicht unzumutbar sind. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.06.2023 – Verg 48/22 #axrechtsanwaelte #thomasax #anwalt #rechtwissen #vergabe #vergaberecht #vertragsrecht #vergabemanagement
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Leopold Häntzschel ist Doktorand in Halle an der Saale und promoviert im Insolvenzrecht. Er beschreibt die Teilnahme am #DIT-Mentoring-Programm folgendermaßen: ❓ Hattest du das Gefühl, dass Vorkenntnisse im Insolvenzrecht für die Teilnahme am Mentoring-Programm hilfreich waren? "Vorkenntnisse für den DIT waren hilfreich, aber nicht zwingend notwendig. Meine Vorkenntnisse haben es mir erleichtert, den Vorträgen und Diskussionen folgen zu können. Allerdings eröffnet das Programm des DIT aufgrund seiner vielfach praktischen Bezüge auch denjenigen Zugang zum Insolvenzrecht, die keine Vorkenntnisse im Insolvenzrecht haben. Die Kanzlei Eckert traf sich vor Beginn des DIT sogar in Ihren Kanzleiräumlichkeiten in Berlin. Hierbei stellte sich die Kanzlei vor und gab den Mentees einen Überblick über das Insolvenzrecht. Sie gab damit jedem Mentee die Möglichkeit, mit wenigen wichtigen Vorkenntnissen am DIT teilnehmen zu können." ❓ Welche beim DIT behandelten Themen haben dich am meisten interessiert? "Die beim DIT behandelten Themen waren sehr vielseitig. Neben der Vorstellung der neuesten Rechtsprechung des BGH und BAG ging es auch um Themen wie die der Zukunftsfähigkeit des Insolvenzverfahrens, des Einflusses von Gesellschaftern auf Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren, der Insolvenzen im Gesundheitssektor und der deutschen Wirtschaftslage im Zusammenhang mit der Corona- und Insolvenzkrise. Besonders haben mich der Workshop zur Betriebsschließung in der Insolvenz und die Podiumsdiskussion zu den Krankenhausinsolvenzen interessiert. Beide Veranstaltungen setzten sich intensiv mit sehr aktuellen praktisch relevanten Problemen und Fragen auseinander." ❓ Hast du neue Erkenntnisse oder Perspektiven mit Blick auf das Insolvenzrecht gewonnen? "Durch die Vorträge, Podiumsdiskussionen und Workshops habe ich noch tiefere Einblicke in praktische Vorgänge und aktuelle Herausforderungen des Insolvenzrechts gewonnen. Mir wurde nochmals bewusster, wie vielseitig und anspruchsvoll, aber vor allem auch interessant das Insolvenzrecht ist. Nach 25 Jahren Bestand der Insolvenzordnung zeigt sich, dass dem Gesetzgeber mit ihr ein besonders gutes Regelungswerk gelungen ist, welches gerade für die Praxis sehr hilfreich ist. Auch das Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz hat sich bislang bewährt. Dennoch sind auch im Insolvenz- und Sanierungsrecht weiterhin Anpassungen notwendig, denen sich keiner verschließen sollte, um wirksam handlungsfähig zu bleiben und aktuellen Entwicklungen zu begegnen." Vielen Dank, dass du dabei warst und für deinen Beitrag zu unserer #Mentee-Reihe!
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📣 Aktuelles aus der DAkkS, Umsetzung aktueller Anforderung aus der Begutachtungspraxis 💡 Ziel des Seminares ist es aktuelle Themen der Akkreditierung zu vermitteln und Schwerpunkte aus der gängigen Begutachtungspraxis zu besprechen. Dazu sollen vor dem Seminartermin Fragen der Teilnehmenden eingereicht werden, damit diese im Plenum diskutiert werden können und Lösungsansätze aufgezeigt werden können. Zielgruppen: verantwortliche Mitarbeiter aus den Bereichen des Qualitätsmanagements(QM-Beauftragte) sowie der Unternehmensführung. Anmeldungen hier: https://lnkd.in/eAyRR2NB
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VergMan ® für öffentliche Auftraggeber: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 31 UVgO – wie werden Referenzen richtig gefordert? Unser erprobter und versierter Vorschlag: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: - Beschreibung der ausgeführten Leistungen, - Wert des Auftrages, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: - Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). - Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: - Alle Referenzen müssen Erfahrungen des Bieters in dem ausschreibungsgegenständlichen Bereich aufweisen... Alle weiteren Anforderungen finden Sie im verlinkten Artikel! #ThomasAx #Anwalt #Rechtswissen #Vergaberecht #Recht #Vergabe #Vertragsrecht
VergMan ® für öffentliche Auftraggeber: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 31 UVgO – wie werden Referenzen richtig gefordert?
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Welche Fragen behandelt das Immobilienwirtschaftsrecht? Und wie sieht der Berufsalltag einer Anwältin aus, die sich mit diesem Fachgebiet auseinandersetzt? Diese und viele weitere Aspekte mehr behandelt der folgende Vortrag, mit dem das Institut für anwaltsorientierte Juristenausbildung (IAJ) an der Justus-Liebig-Universität Giessen in Kooperation mit unserer Kammer seine Vortragsreihe fortsetzt: „Die Anwältin im Immobilienwirtschaftsrecht“ 🗓️ Wann: Mittwoch, 26. Juni 2024, 18 - 20 Uhr 📍Wo: Hörsaal 3, Campus Gießen, Licher Straße 68, 35394 Gießen Die beiden auf das Immobilienwirtschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwältinnen Alina Heidi-Maria Sturm und Katharina Lanio der Frankfurter Kanzlei GvW Graf von Westphalen werden an dem Abend aus ihrem Arbeitsalltag berichten. Sie werden fachliche Herausforderungen aufzeigen sowie viele Einblicke in die Berufspraxis liefern: 👉🏻 Wie gestaltet sich ihr Arbeitsalltag? 👉🏻 Können sie im Team arbeiten? 👉🏻 Was ist eine Due Diligence? 👉🏻 Wieso müssen Gewerberaummietverträge noch auf Papier ausgedruckt werden? 👉🏻 Welche Karrieremöglichkeiten gibt es? Danach wird es wie immer Raum für Fragen aus dem Publikum geben. #anwaltschaft #immobilienwirtschaftsrecht #duediligence
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