„Das wird man ja noch sagen dürfen…“ Artikel 18 Satz 1 Grundgesetz: „Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte.“ Heute jährt sich der gescheiterte Versuch mutiger Menschen, dem völkisch-nationalistischen Wahnsinn ein Ende zu setzen, zum 80. Mal. Wir, die Mehrheit in Deutschland, haben daraus gelernt. Wie auch die Verfasser:innen unseres Grundgesetzes: Es darf nie wieder zugelassen werden, dass menschenverachtenden, demokratiefeindlichen Hetzer und Demagogen der öffentliche Raum überlassen wird! Geschweige denn die Parlamente und Ämter dieses Landes! Und genau deshalb gibt seit Gründung der Bundesrepublik: NEIN! MAN DARF NICHT DAS GRUNDRECHT AUF FREIE MEINUNGSÄUSSERUNG DAZU MISSBRAUCHEN, UNSERE FREIHEITLICH-DEMOKRATISCHE GRUNDORDNUNG AUSZUHÖHLEN!
Reinhard Schulze Wartenhorst Danke für den in diesen Tagen so wichtigen Fokus auf unser Grundgesetz 🔎‼️👍🏻🙏🏼 Ich weiß es immer mehr zu schätzen, was da der Parlamentarische Rat 1948/49 in kurzer Zeit erarbeitet hat. Hut ab vor den Müttern und Vätern unserer Verfassungsordnung und vor ihrem Weitblick 💪🏼🙏🏼
Berechtigtes Argument.!
In einem Satz ist alles wichtige zusammengefasst: NEIN! MAN DARF NICHT DAS GRUNDRECHT AUF FREIE MEINUNGSÄUSSERUNG DAZU MISSBRAUCHEN, UNSERE FREIHEITLICH-DEMOKRATISCHE GRUNDORDNUNG AUSZUHÖHLEN! Danke Reinhard Schulze Wartenhorst
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4 MonateDanke für erneuten Hinweis auf Art.18 Satz 1, GG Reinhard Schulze Wartenhorst ❗🇩🇪 Tobias Breyer in der Tat muss man immer wieder auf die #Aushöhler unserer freiheitlich- demokratischen Grundordnung hinweisen: wieder und wieder auf diese #Pharisäer👍💪🖤♥️💛🇩🇪