Beitrag von Reinhard Schulze Wartenhorst

Profil von Reinhard Schulze Wartenhorst anzeigen, Grafik

Prozess- und Qualitätsmanager „Wer nicht die Realität begreift, wird das Ideale nie realisieren. Wer aber keine Ideale hat, wird die Realität nie verändern.“

„Das wird man ja noch sagen dürfen…“ Artikel 18 Satz 1 Grundgesetz: „Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte.“ Heute jährt sich der gescheiterte Versuch mutiger Menschen, dem völkisch-nationalistischen Wahnsinn ein Ende zu setzen, zum 80. Mal. Wir, die Mehrheit in Deutschland, haben daraus gelernt. Wie auch die Verfasser:innen unseres Grundgesetzes: Es darf nie wieder zugelassen werden, dass menschenverachtenden, demokratiefeindlichen Hetzer und Demagogen der öffentliche Raum überlassen wird! Geschweige denn die Parlamente und Ämter dieses Landes! Und genau deshalb gibt seit Gründung der Bundesrepublik: NEIN! MAN DARF NICHT DAS GRUNDRECHT AUF FREIE MEINUNGSÄUSSERUNG DAZU MISSBRAUCHEN, UNSERE FREIHEITLICH-DEMOKRATISCHE GRUNDORDNUNG AUSZUHÖHLEN!

  • Kein Alt-Text für dieses Bild vorhanden
Andreas-Michael Reinhardt

Advice for Innovation, AI, DC, Electric Mobility, Smart Infrastructures.

4 Monate

Danke für erneuten Hinweis auf Art.18 Satz 1, GG Reinhard Schulze Wartenhorst ❗🇩🇪 Tobias Breyer in der Tat muss man immer wieder auf die #Aushöhler unserer freiheitlich- demokratischen Grundordnung hinweisen: wieder und wieder auf diese #Pharisäer👍💪🖤♥️💛🇩🇪

Marco Röder

Leiter Personal und Zentraler Service bei Landratsamt Schweinfurt

4 Monate

Reinhard Schulze Wartenhorst Danke für den in diesen Tagen so wichtigen Fokus auf unser Grundgesetz 🔎‼️👍🏻🙏🏼 Ich weiß es immer mehr zu schätzen, was da der Parlamentarische Rat 1948/49 in kurzer Zeit erarbeitet hat. Hut ab vor den Müttern und Vätern unserer Verfassungsordnung und vor ihrem Weitblick 💪🏼🙏🏼

Volker Kunz

Wenn Sie interessante Themen lesen wollen, schauen Sie in meine beiden Gruppen: Nibelungenland sowie Energie, Technik und Verbraucherschutz!

4 Monate

Berechtigtes Argument.!

Tobias Breyer

Ganzheitlicher Coach - Ex Co-Founder @ Swobbee, NLP-Practitioner, focused on climate protection and sustainability 🌍

4 Monate

In einem Satz ist alles wichtige zusammengefasst: NEIN! MAN DARF NICHT DAS GRUNDRECHT AUF FREIE MEINUNGSÄUSSERUNG DAZU MISSBRAUCHEN, UNSERE FREIHEITLICH-DEMOKRATISCHE GRUNDORDNUNG AUSZUHÖHLEN! Danke Reinhard Schulze Wartenhorst

Weitere Kommentare anzeigen

Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen

Themen ansehen