Beitrag von Ricardo Dietl

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Präsident bei Bundesverbraucherhilfe e.V. | Vorstandsvorsitzender bei Bitten Brookshire e.V. | Kanzleimanagement | Paralegal

Die Bundesregierung möchte die #Notfallversorgung „reformieren“. Seit 2020 lag uns Verbänden ein Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium für Gesundheit vor. Unter anderem wegen Corona haben sich die Beratungen verzögert. Nach nun vier Jahren liegt ein neuer Gesetzentwurf vor, und er beinhaltet auch einige Passagen aus unserer Gesetzesinitiative von 2022, wie wir sie für richtig gehalten haben und weiterhin halten: ✅ Integrierte Notfallzentren (#INZ) Die Einrichtung von INZ an Krankenhausstandorten, einschließlich einer zentralen Ersteinschätzungsstelle, war ein zentraler Bestandteil unseres Vorschlags und wurde in den aktuellen Gesetzesentwurf aufgenommen. ✅ Vernetzung der Rufnummern Die Zusammenführung und digitale Vernetzung der Rufnummern 112 und 116117 zur besseren Steuerung der Hilfesuchenden wurde ebenfalls übernommen. ✅ Stärkung der #Telemedizin Die verpflichtende Bereitstellung von telemedizinischen Dienstleistungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen entspricht unseren Vorschlägen zur Verbesserung der Erreichbarkeit und Effizienz der Notfallversorgung. Leider wurden viele unserer guten Vorschläge nicht aufgenommen. Eine wirkliche Reform sehe ich deshalb leider nicht, obwohl enormer Bedarf besteht. Ich spreche nun mit meinen Kollegen mit dem Bundestag. Mehr dazu könnt ihr in unserer Stellungnahme sowie unserer Gesetzesinitiative von 2022 lesen: https://lnkd.in/dwBHNNgU

Mit unserer Gesundheitsvorsitzenden Bianca Behr setzen wir uns für eine echte #NotfallReform ein!

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