💭 Buß- und Bettag – Ein besonderer sächsischer Feiertag Heute feiern wir in Sachsen als einziges Bundesland den Buß- und Bettag, als einen gesetzlichen Feiertag, der historisch zur Besinnung und zum Gebet eingeführt wurde. Während er 1994 im Zuge der Einführung der Pflegeversicherung bundesweit abgeschafft wurde, blieb er in Sachsen erhalten – allerdings mit einer Besonderheit: Wir Sachsen tragen die Kosten dieses freien Tages selbst. Fakten zur Sonderregelung in Sachsen: 📊 Finanzierung: Arbeitnehmer in Sachsen zahlen einen höheren Beitragssatz zur Pflegeversicherung (+0,5 Prozentpunkte im Vergleich zum Rest Deutschlands). 💰 Kosten pro Arbeitnehmer: Für ein durchschnittliches Bruttojahresgehalt bedeutet das mehrere Hundert Euro Mehrbelastung pro Jahr. Laut MDR im Durchschnitt rund 207 Euro für einen sächsischen Arbeitnehmer im produzierenden Gewerbe und Dienstleistungssektor. 🫨 ✝️ Religionszugehörigkeit: 75% der Sachsen sind konfessionslos. Während der Buß- und Bettag für viele ein geschätzter Tag der Ruhe, Besinnung und Tradition ist, bleibt die Frage: Ist diese Sonderlösung gerechtfertigt oder wäre eine andere Lösung denkbar? 📌 Was denkt ihr? Brauchen wir diesen Sonderfeiertag oder kann der weg? Würde der Tag an Bedeutung verlieren, wenn er wie in anderen Bundesländern nicht mehr arbeitsfrei wäre? Ich bin gespannt auf eure Meinungen und Anregungen! Beste Grüße, Ronny Quelle: https://lnkd.in/er4TKU2r
Der Feiertag kann gern bestehen bleiben, sollte jedoch auf einen Freitag oder den folgenden Montag verlegt werden. Das würde der Wirtschaft eine Unterbrechung mitten in der Woche ersparen.
Schreibt ins Internet seit 1999; spricht in Podcasts seit 2005.
1 MonatDanke für die Aufklärung. Ich hatte angenommen, dass der BuB-Tag behalten wurde und dafür auf andere Feiertage verzichtet – die in anderen Bundesländern behalten wurden – bspw. Fronleichnam oder Heilige-Drei-Könige. Tatsächlich wäre Fronleichnam im Frühjahr auch schöner als so ein kühler freier Tag im Nebelung.