Beitrag von Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR)

Das Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass die Regulierungsbehörde die von ihr erlassenen Verordnungen regelmäßig, jedoch mindestens alle drei Jahre, auf deren Zweckmäßigkeit und Erforderlichkeit zur Erreichung der vorgegebenen Ziele zu überprüfen hat. Wir haben die Kostenbeschränkungsverordnung (KostbeV), die seit 2012 vor überraschend hohen Rechnungen durch mobile Datendienste schützt, auf Basis dieser Bestimmung evaluiert und einen vorläufigen Evaluierungsbericht erstellt. Aktuell konnte kein Änderungsbedarf festgestellt werden. Wir laden Sie ein bis 21. Oktober im Rahmen einer öffentlichen Konsultation zum vorläufigen Evaluierungsbericht Stellung zu nehmen. 👉 https://lnkd.in/dcgraZXi

  • Man sieht symbolische Glasfasern mit dem Logo der RTR und der Beschriftung: "Konsultation: Evaluierungsbericht zur Kostenbeschränkungsverordnung"

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