Der #Ruhrverband ist einer der sondergesetzlichen Wasserverbände in Nordrhein-Westfalen. Den sondergesetzlichen Wasserverbänden obliegt laut dem nordrhein-westfälischen Landeswassergesetz ein wesentlicher Teil der Abwasserbeseitigungspflicht in ihrem Verbandsgebiet, nämlich das Behandeln und Einleiten des Abwassers. Ferner werden von den Wasserverbänden in NRW folgende Aufgaben wahrgenommen: Hochwasserschutz, Gewässerunterhaltung und Niedrigwasseraufhöhung. Die Aufgaben des Ruhrverbands ergeben sich aus dem Ruhrverbandsgesetz (RuhrVG). Dort ist auch geregelt, wer Mitglied des Ruhrverbands ist: nämlich kreisfreie sowie kreisangehörige Städte und Gemeinden, die ganz oder teilweise im Einzugsgebiet des Ruhrverbands liegen. Außerdem gewerbliche Unternehmen und sonstige Anlagen sowie Wasserentnehmer, die mehr als 30.000 m3 Wasser aus der Ruhr oder ihren Nebenflüssen entnehmen. Die Mitglieder des Ruhrverbands sind zur Leistung von Beiträgen an den Ruhrverband verpflichtet. In der kommenden Episode unseres Podcasts #WASSERDICHT spricht Podcast-Host Thorsten Schlautmann mit Manuela Rees, die als Gruppenleiterin Kunden und Veranlagungen im Zentralbereich Finanzen für die Veranlagung unserer Mitglieder verantwortlich ist.
In Kürze erscheint die 7. Episode unseres #WASSERDICHT-Podcasts. Ich spreche mit Manuela Rees (Gruppenleiterin Kunden und Veranlagungen im Zentralbereich Finanzen beim Ruhrverband) darüber, warum der Ruhrverband Mitgliedbeiträge erheben darf, welche Leistungen dafür fällig werden und wie die Mitglieder veranlagt werden. Mein Dank geht auch an CASTCREW Podcast und Audioproduktion für die flexible Umsetzung der Produktion und die erstklassige Beratung.