Urlaub bei Aushilfen Diese Frage wird sehr häufig gestellt und viele Unternehmen gehen hier nicht korrekt vor. Deshalb gehen wir dieser Frage auf die Spur und klären auf. Es ist definitiv wichtig, auch bei geringfügiger Beschäftigung an Urlaub zu denken. Einige Unternehmen gewähren ihren Minijobbern jedoch keinen Urlaub, was auf jeden Fall das falsche Vorgehen ist. Die Idee, Urlaub durch höhere Vergütung abzugelten, ist zwar nachvollziehbar, jedoch aufgrund des fehlenden Erholungszwecks nicht Sinn der Sache. Deshalb hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Urlaub als tatsächliche Freizeit genommen werden muss, da auch eine (Teil-)Auszahlung den Erholungszweck konterkariert. In der Praxis bedeutet dies, dass eine zusätzliche Vergütung nicht die Gewährung des Urlaubs verhindert, selbst wenn vorher eine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Wenn die erbrachten Arbeitstunden unregelmäßig sind, muss ein Durchschnitt für den Urlaubsanspruch berechnet und festgelegt werden. Dabei gilt, dass die Person mindestens so viele Urlaubstage erhalten sollte, um vier Wochen am Stück frei nehmen zu können. Es ist wichtig, die vereinbarten Einsatzzeiten zu berücksichtigen und bei Änderungen gegebenenfalls die Anzahl der Urlaubstage im Laufe des Jahres anzupassen. Es ist ratsam, zunächst mit weniger Arbeitstagen zu rechnen und die Urlaubstage bei Bedarf aufzustocken, anstatt eine höhere Zahl zu nennen und dann nach unten korrigieren zu müssen. Dies führt definitiv zu Konflikten. Auch der Mindestlohn muss hier zwingend beachtet werden, da unregelmäßige Vergütungen zu Bußgeldern führen können.
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Unbezahlter Urlaub: Das sollten Arbeitgeber wissen! Immer wieder fragen Arbeitnehmer nach unbezahltem Urlaub, entweder, weil ihnen der normale Urlaub nicht ausreicht, weil sie eine längere Auszeit wünschen oder um die Elternzeit zu verlängern. ➡️ Der ´bezahlte´ Erholungsurlaub ist um BUrlG* geregelt und beträgt bei einer Vollzeitbeschäftigung mindestens 24 Werktage im Jahr. ➡️ Der ´unbezahlte´ Urlaub ist jedoch nicht geregelt. Das bedeutet, dass die Gewährung zusätzlicher Urlaubstage grundsätzlich im Ermessen des Arbeitgebers liegt. Ein Anspruch kann sich aber z. B. aus vertraglichen Vereinbarungen mit dem Arbeitnehmer ergeben, wie z. B. aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag. Gewährt der Arbeitgeber unbezahlten Urlaub, wirkt sich dieser auch auf das dem Arbeitnehmer zustehende Arbeitsentgelt aus. Erstreckt sich der unbezahlte Urlaub auf einen ganzen Monat, erhält der Arbeitnehmer für diesen Monat kein Arbeitsentgelt. Dauert der unbezahlte Urlaub jedoch keinen ganzen Monat, dann ist das dem Arbeitnehmer zustehende Arbeitsentgelt wie folgt zu berechnen: ➡️ Bei einem Stundenlohn sind die geleisteten Arbeitsstunden maßgebend ➡️ Bei einem festen Gehalt ist dieses durch die Anzahl der regulären Arbeitstage in diesem Monat zu teilen und mit der Anzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitstage zu multiplizieren. 🚩 Wichtig Bei der Erstellung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung hat der Arbeitgeber neben dem reduzierten Bruttolohn noch eine weitere Besonderheit zu beachten. Erstreckt sich der unbezahlte Urlaub auf mindestens fünf zusammenhängende Arbeitstage im Jahr, dann muss der Arbeitgeber im Lohnkonto und auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung den Großbuchstangen „U“ (Unterbrechung) vermerken. Im Dezember darf kein Lohnsteuer-Jahresausgleich über die Gehaltsabrechnung durchgeführt werden. *https://lnkd.in/dWtjNGQ7 #worklifebalance #travel #vacation #finanzen #arbeitgeber #steuern #tax
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💡 Die Mitwirkungsobliegenheiten eines Arbeitgebers im Zusammenhang mit dem #Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten #Erholungsurlaub umfassen auch den Hinweis auf vom #Arbeitgeber geplante Betriebsferien. Lesen Sie mehr dazu: https://lnkd.in/eNEA_yCN
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https://lnkd.in/eAk_UESS Wie geht es nochmal mit Urlaub und Betriebsurlaub? 1. 📆 Umfang der Betriebsferien: Arbeitgeber können Betriebsferien anordnen, aber es darf nicht der gesamte Jahresurlaub dafür verwendet werden. Eine angemessene Regelung ist, dass maximal 60 % des Urlaubsanspruchs betroffen sind. 2. ⏰ Ankündigung: Betriebsferien müssen rechtzeitig angekündigt werden, damit die Mitarbeiter planen können. 3. 🤔 Bereits genommener Urlaub: Wenn der Urlaub bereits aufgebraucht ist, muss der Arbeitgeber entweder eine Beschäftigung anbieten oder bezahlt freistellen. Digitale Helferlein, wie moderne Personalinformationssysteme, sorgen dafür, dass eine maximale Transparenz und Planungssicherheit herrscht. Wir sorgen dafür, dass wir gemeinsam & erfolgreich digitale Prozesse und innovative Arbeitsmodelle integrieren. Zukunft. Einfach. Machen. p-manent consulting GmbH www.p-manent.de 0211-5800-4560
Muss ich mir Urlaub nehmen? 3 Regeln zu Betriebsferien
n-tv.de
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Der Kardinalfehler bei der Freistellung unter Anrechnung von Urlaub Das gerade veröffentlichte Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 26.03.2024 (Az.: 1 Sa 168/23) macht deutlich, dass Arbeitgeber (und auch Arbeitsgerichte, die in Güteterminen Vergleiche protokollieren) bei Freistellungen und Resturlaub immer noch folgenden Kardinalfehler machen: Sie schreiben, dass die/der Beschäftigte unter Anrechnung der bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch bestehenden Urlaubsansprüche unwiderruflich freigestellt wird. Wenn man es so formuliert (und das geschieht noch zuhauf) bedeutet das nämlich, dass man es den Beschäftigten überlässt, wann sie den Urlaub in der Freistellungsphase in Anspruch nehmen. Und dann kann es – wie in dem vom Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschiedenen Fall – passieren, dass Beschäftigte sich vorzugsweise zum Ende des Arbeitsverhältnisses hin krankmelden und eine Urlaubsabgeltung mit der Begründung verlangen, dass sie den Urlaub in dem Krankheitszeitraum nehmen wollten. In dem vom Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschiedenen Fall ist der Arbeitgeber allerdings noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen. Aus der in unmittelbarem Zusammenhang mit der Kündigung geführten Korrespondenz ergab sich nämlich, dass der klagende Arbeitnehmer seinen Resturlaub schon vor seiner Erkrankung für eine lange Urlaubsreise in Anspruch nehmen wollte. Hätte es diese Korrespondenz nicht gegeben, hätte der Arbeitgeber ein Problem gehabt. Deshalb unser Tipp: Stellen Sie in Ihrem Kündigungs-/Freistellungsschreiben ausdrücklich klar, dass der bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch bestehende Urlaub zu Beginn der Freistellungsphase erteilt wird. Sind Beschäftigte zu diesem Zeitpunkt bereits arbeitsunfähig erkrankt, stellen Sie ausdrücklich klar, dass dieser Urlaub in unmittelbarem Anschluss an die Arbeitsunfähigkeit erteilt wird und die unwiderrufliche Freistellung danach erfolgt. Denn dann müssen Beschäftigte bis zum Ende der Kündigungsfrist arbeitsunfähig erkrankt bleiben, um noch eine Urlaubsabgeltung beanspruchen zu können. Und das ist meistens eine große Hürde. ...hier weiterlesen... #freistellung
Der Kardinalfehler bei der Freistellung unter Anrechnung von Urlaub
steinberg-arbeitsrecht.de
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Wenn Sie offenen Urlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr haben und ihr Arbeitsverhältnis endet, dann wird dieser anteilig ausgezahlt. Offener, nicht verjährter Urlaub aus Vorjahren ist zur Gänze (!) auszuzahlen. Achtung: Es gibt aber Ausnahmen! Melden Sie sich also in jedem Fall bei uns, wenn Sie Fragen dazu haben. 💡 Wir wissen, was gilt und sind für Sie und 4 Millionen Beschäftigte da! #akinfo
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Unternehmen und Arbeitnehmende: Lohnsteuerliche Aspekte bei unbezahltem Urlaub 💼🏝️📋✅ Haben Sie schon einmal über unbezahlten Urlaub nachgedacht, der über Ihren regulären Urlaubsanspruch hinausgeht? In solchen Fällen gibt es einige lohnsteuerliche Aspekte zu beachten. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick: ✅ Zuflussprinzip: Lohnsteuerlich entstehen bei der Gewährung von unbezahltem Urlaub normalerweise keine Probleme. Solange keine zusätzlichen Gehaltsbestandteile fließen, gibt es keine steuerpflichtigen Vorteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. ✅ Lohnabrechnung während des unbezahlten Urlaubs: Die Tage, an denen keine Lohnzahlungen erfolgen, müssen dennoch in die Lohnabrechnung einbezogen werden. Das Dienstverhältnis bleibt bestehen, und somit werden diese Tage in den regulären Lohnzahlungszeitraum einbezogen. ✅ Unterbrechungskennzeichen im Lohnkonto: Im Lohnkonto muss bei unbezahltem Urlaub der Buchstabe "U" (für Unterbrechung) eingetragen werden, wenn die Zahlung von Arbeitslohn für mindestens fünf aufeinanderfolgende Arbeitstage ausfällt. Dies betrifft nicht nur den Hauptlohn, sondern auch zusätzliche Leistungen wie vermögenswirksame Leistungen oder die Nutzung eines Firmenwagens. ✅ Berücksichtigung in der Lohnsteuerbescheinigung: Die Anzahl der "U"-Einträge im Lohnkonto muss auch in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung angegeben werden, ohne dass der genaue Zeitraum der Unterbrechung erforderlich ist. Diese Angabe ermöglicht eine klare Darstellung der unbezahlten Urlaubszeiten. Unbezahlter Urlaub kann eine praktische Option sein, um zusätzliche freie Tage zu nehmen, aber es ist wichtig, die lohnsteuerlichen Auswirkungen zu verstehen. 🖥️ Einen ausführlichen Beitrag zu diesem Thema können Sie hier lesen: https://lnkd.in/ehY4j8F7
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Passend zu den nahenden Sommerferien und der beginnenden Urlaubszeit widmete sich unser aktuelles HR-Update Fragen rund um den bezahlten Erholungsurlaub. ❓ Wann haben Beschäftigte Urlaub und wie viel? ❓ Was ist zu tun, wenn sich die Urlaubswünsche der Beschäftigten überschneiden? ❓ Welche Optionen hat der Arbeitgeber bei unerwarteten Personalengpässen? ❓ Was passiert, wenn der Beschäftigte vor oder im Urlaub erkrankt? Mitarbeiter aus unserem Mitgliedsunternehmen, die das HR-Update verpasst haben, können sich den Mitschnitt im Mitgliederbereich unserer Webseite anhören: 👉 https://lnkd.in/eduV9Yc6 ----- Das HR-Update findet am ersten Donnerstag eines jeden Monats statt. In etwa 15 Minuten stellen wir unseren Mitgliedsunternehmen aktuelle Gerichtsentscheidungen, gesetzliche Neuerungen oder interessante Themen für und aus der HR-Praxis vor. Da wir ohne Folien arbeiten, können Sie auch ohne Probleme aus dem Auto teilnehmen. #hrupdate #hr #arbeitsrecht
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Teilzeit nur für beliebte Urlaubszeiten – geht das? Sie werden es kennen: Während der Sommermonate (erst recht der Schulferien), über Feiertage oder über die Weihnachtszeit möchten besonders viele Beschäftigte gerne frei haben. Die Urlaubsanträge häufen sich und es ist mitunter schwer, allen gerecht zu werden und den Betrieb trotzdem am Laufen zu halten. Um sich in diesen Zeiten ihr „Frei“ zu sichern, haben 2 Piloten eines Luftfahrtunternehmens Folgendes gemacht: Sie haben einen Antrag nach § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes gestellt, der so aussah, dass ihre Arbeitszeit so reduziert wird, dass sie nur in einem bestimmten (Sommer-)Monat bzw. an bestimmten Tagen frei haben: Der Teilzeitantrag des einen Piloten sah vor, dass er den Monat Juli sowie die Zeit vom 23.12. bis zum 01. Januar frei haben wollte. Und beim Teilzeitantrag des anderen Piloten sollten es von März bis September nur jeweils die letzten 4 Tage des einen und die ersten 4 Tage des Folgemonats sein. Das beklagte und bekannte Luftfahrtunternehmen aus Hessen lehnte die Anträge ab und begründete das u. a. mit einer Betriebsvereinbarung, die bestimmte Zeiten für solche Teilzeitverlangen sperrt. So gingen beide Fälle vors Gericht und beide Piloten bekamen in 2. Instanz vom Hessischen Landesarbeitsgericht Recht. Die Folge ist, dass Urlaubsanträge anderer Beschäftigter ggf. abgelehnt werden müssen. ... hier weiterlesen ...#teilzeit #urlaubszeiten
Teilzeit nur für beliebte Urlaubszeiten – geht das?
steinberg-arbeitsrecht.de
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🔍 Die Umsatzbeteiligung während Krankheit und Urlaub: Was Sie wissen müssen! 🚨 Für angestellte Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte und andere Freiberufler ist die variable Vergütung, oft in Form einer Umsatzbeteiligung, ein gängiges Modell. Aber was passiert mit dieser Beteiligung, wenn Sie krank werden oder in den wohlverdienten Urlaub gehen? 🤔 Grundsatz: Laut Bundesarbeitsgericht (BAG) gehört die Umsatzbeteiligung bei monatlichen Vergütungsmodellen zum regelmäßigen Entgelt. Das bedeutet, dass sie auch bei Krankheit und während des Urlaubs weitergezahlt werden muss. Aber Vorsicht: Der Teufel steckt im Detail! Wichtig zu wissen: Krankheit: Das durchschnittliche Gehalt der letzten 12 Wochen dient als Berechnungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung, inklusive der Umsatzbeteiligung. Urlaub: Hier wird der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn herangezogen. Ausschlussklauseln: Manche Arbeitsverträge enthalten Klauseln, die eine rückwirkende Geltendmachung der Umsatzbeteiligung ausschließen können. Doch oft sind diese Klauseln unwirksam! Was bedeutet das für Sie? Eine rechtlich fundierte Vertragsprüfung kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche zu sichern und finanzielle Verluste zu vermeiden. Nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihre Verträge auf Herz und Nieren prüfen zu lassen! 💼 💡 Handlungsempfehlung: Wenn Sie glauben, dass Ihnen eine Umsatzbeteiligung verweigert wird, sollten Sie schnell handeln und Ihren Arbeitsvertrag juristisch prüfen lassen. Ihr finanzieller Vorteil ist nur so stark wie der Vertrag, auf dem er basiert! 👉 Lesen Sie den vollständigen Artikel auf Anwalt.de: https://lnkd.in/e7mtG_ge #Arbeitsrecht #Umsatzbeteiligung #Entgeltfortzahlung #Urlaubsanspruch #Vertragsprüfung
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🤔Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt: Was muss ich wissen? Urlaubsentgelt und Krankenentgelt sind wichtige Bestandteile jedes Arbeitsverhältnisses. Doch was bedeuten diese Begriffe genau? Urlaubsentgelt: - Das Entgelt, das du während deines genehmigten Erholungsurlaubs erhältst. - Es entspricht dem normalen Arbeitsentgelt, das du auch bei regulärer Arbeit erhalten würdest. - Wichtig zu wissen: Dein Urlaub sollte entspannt und sorgenfrei sein! 🏖️ Krankenentgelt: - Das Gehalt, das dir während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit zusteht. - Für die ersten 6 bis 12 Wochen übernimmt dein Arbeitgeber die Kosten, später die Krankenkasse. - Gesundheit geht vor – Erhole dich gut! 🤒 Es gibt natürlich einige Unterschiede, je nachdem, in welcher Branche du arbeitest und wie lange dein Dienstverhältnis bereits besteht. Hierzu gibt es gesetzliche Bestimmungen, die genau regeln, wer wann wieviel bekommt. 👉Das Payroll4you Team hat die unterschiedlichen Regelungen genau im Blick! Wir arbeiten genau, zuverlässig und pünktlich 🤓 www.payroll4you.at #Payroll4you #lohnverrechnung #personalverrechnung #urlaubsentgelt #krankenentgelt.
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