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Securam Pressenews: 🛡️ EU knöpft sich Deutschland vor: Vertragsverletzungsverfahren wegen Cyber-Sicherheitsversagen! Die EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen mangelnder Umsetzung der NIS2- und CER-Richtlinie ein. Während das NIS2-Umsetzungsgesetz im Oktober erstmals im Bundestag behandelt wurde, soll die CER-Richtlinie im Kritis-Dachgesetz integriert werden. Nach dem Ende der Ampel-Koalition ist die Zukunft dieser Gesetzesvorhaben jedoch ungewiss. Die EU-Kommission forderte am 28. November Deutschland und 22 weitere Mitgliedsstaaten auf, über den Umsetzungsstand der NIS2-Richtlinie zu berichten. Diese Regelung soll ein hohes Cybersicherheitsniveau in Sektoren wie Energieversorgung, Verkehr, Finanzwesen und Medien gewährleisten. Die Frist zur Umsetzung endete am 17. Oktober. Parallel wurde ein Verfahren gegen 24 Staaten eingeleitet, da sie keine Maßnahmen zur Umsetzung der CER-Richtlinie vorgelegt haben. Diese zielt auf die physische Resilienz kritischer Einrichtungen wie Energieanlagen, Gesundheitseinrichtungen und öffentlicher Infrastruktur ab. Die CER-Richtlinie, seit 16. Januar 2023 in Kraft, ergänzt die NIS2-Richtlinie um den physischen Schutz vor Bedrohungen. Beide Richtlinien adressieren Betreiber kritischer Infrastrukturen und fordern strenge Sicherheitsmaßnahmen. Unternehmen stehen ohne nationale Umsetzung in einer rechtlichen Grauzone. Betreiber sollten dringend handeln, ihre Sicherheitsmaßnahmen stärken und Risiken minimieren, um rechtliche und finanzielle Folgen zu vermeiden. Ein proaktiver Ansatz ist entscheidend für die Widerstandsfähigkeit gegen wachsende Cyber- und physische Bedrohungen.

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