Jahresabschlussgespräch mit der Firma Albert Kerbl GmbH. Da Herr Güttler leider nicht auf LinkedIn ist, markieren wir Herrn Stefan Stobrawe, Verkaufsleiter Deutschkand, damit die Message auch hier ankommt: Vielen Dank für die Zusammenarbeit und wir freuen uns gemeinsam in das Jahr 2025 zu gehen.
Beitrag von SEG Tierhaltungsbedarf GmbH Wertingen
Relevantere Beiträge
-
Im Juli wurde der erste Teil des Fachaufsatzes "Gewinne und Verluste aus Personengesellschaften in der Handelsbilanz vor und nach MoPeG (Teil I)" in der Juli-Ausgabe ZPG 2024 ab Seite 248 veröffentlicht, an dem ich gerne im Arbeitskreis und im Autorenteam mitgewirkt habe. Vielen Dank an alle beteiligten Kolleginnen und Kollegen für die hervorragende sowie konstruktive Zusammenarbeit bei dieser Veröffentlichung, insbesondere an die Redaktion, den Arbeitskreis "Steuern und Revision" des BWA Bund der Wirtschaftsakademiker e.V. sowie das Team der Nomos Verlagsgesellschaft zur Unterstützung bei der Umsetzung der zahlreichen Tabellen. Ursprünglich sollten die reinen gesetzlichen Regelungen zur Abbildung von Gewinnausschüttungen bei Personengesellschaften analysiert und systematisiert werden. Dies auf Ebene einer Obergesellschaft und auf Ebene der (Personen-)Untergesellschaft. Um die Auswirkungen bei verschiedenen Gesellschaftertypen darzustellen, wurde hierbei ein konkretes Buchungsbeispiel, am Beispiel einer Kommanditgesellschaft, dargestellt. Hierbei wurde festgestellt, dass nach alter Rechtslage nicht entnommene Gewinnanteile des Komplementäres des Vorvorjahres zur Erhöhung seines Kapitalanteils führt und somit in der Bilanz der Obergesellschaft zu Anschaffungskosten an der Beteiligung. Beim Kommanditisten trat dieser Effekt nicht ein, da stehengelassene Gewinnanteile in die Folgejahre vorgetragen werden konnten. Spannend wurden die Diskussionen in den Arbeitskreissitzungen, dann durch die Neuerungen des MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts). Es drängte sich auf, die Regelungen zu vergleichen. Hierbei haben wir gravierende Neuerungen herausgearbeitet, die letztendlich dazu führen, dass zukünftig die Regelungen beim Komplementär an die schon frühere Handhabung beim Kommanditisten angeglichen wurde. Den Artikel könnt Ihr bei Nomos bestellen https://lnkd.in/esbZGZk7 oder bei Beck-online https://lnkd.in/eKTTzvcm abrufen. Teil II soll im August erscheinen. #BWA #Wirtschaftsakademiker #MoPeG #stallmeyer #Personengesellschaften #ArbeitskreisSteuernundRevision #Steuern #Revision #Nomos #ZPG
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
🌟 Rückblick auf die TAXarena: Wir zeigen, wie es bei der Unternehmensnachfolge weitergeht!! 🚀 Am Mittwoch hatten wir das Privileg, auf der TAXarena vertreten zu sein, wo wir nicht nur einen Stand hatten, sondern auch gemeinsam mit Tanja Weise einen Vortrag mit dem Titel "Unternehmensnachfolge ist nichts für schwache Nerven, Probesterben gefällig?" gehalten haben. In unserem Vortrag haben wir die Vorgehensweise von continua GmbH in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Steuerberater präsentiert und dabei gezeigt, wie wir erfolgreich mit Mandanten zusammenarbeiten, um eine reibungslose Unternehmensnachfolge zu gewährleisten. Die große Nachfrage und das positive Feedback haben gezeigt, dass dieses Thema auf großes Interesse stößt und dass unsere Herangehensweise funktioniert. Es war großartig, auf der TAXarena so viele tolle Kontakte zu knüpfen und uns mit anderen Experten der Branche auszutauschen. Die Nachfrage war groß, und wir hatten einen interessanten Austausch mit den anderen Anbietern in der Branche sowie mit den Teilnehmern der TAXarena. Vielen Dank an alle, die an der TAXarena teilgenommen haben, und wir freuen uns schon auf das nächste Mal! Wir zeigen Ihnen, wie Sie in 7 Schritten zu einer erfolgreichen Unternehmensnachfolge gelangen: ➡️ https://lnkd.in/dtzVkYMt #continuaGmbH #Unternehmensentwicklung #Unternehmensnachfolge #Nachfolge #Loslassen #TaxarenaMünchen #Vortrag #Unternehmensnachfolge #Steuern #UNF #Projekterfahrungen #Rückblick #Erfolge #Zusammenarbeit #Unternehmensnachfolge #Expertise
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Ist mit der Feststellung des Jahresabschlusses der Geschäftsführer automatisch entlastet? Mit dieser Frage hat das OLG Brandenburg (OLG Brandenburg, Urt. v. 29.06.2022, Az.: 7 U 133/21) und unser Partner Peter Fissenewert⚖️ in einem aktuellen Beitrag beschäftigt. Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie jederzeit gern den Autor an. #gmbh #geschäftsführerhaftung #entlastung #jahresaschluss
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
𝗗𝗲𝗿 𝗖𝗼𝘂𝗻𝘁𝗱𝗼𝘄𝗻 𝘇𝘂𝗺 𝗝𝗮𝗵𝗿𝗲𝘀𝗲𝗻𝗱𝗲! 🎉✨ Am 31.12. noch die letzten Jahresabschlüsse zu übermitteln, kann aufregend sein. Mit Teamgeist und einer Prise Humor meistern wir auch die knappsten Fristen! Lasst Euch motivieren und feiert mit uns die Erfolge der Saison! 💪😊 #taxcodeberlin #Steuerberatung #Jahresabschluss
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
47. Deutscher Steuerberatertag - unser Fachprogramm "Betriebsprüfung: Aktuelles aus der Rechtsprechung und künftige Entwicklungen", "Kreative Visualisierung", "Brennpunkt Umsatzsteuer"... nur einige unserer Headlines des diesjährigen Fachprogramms. Klicken Sie gerne auf www.steuerberatertag.de für einen Rundum-Blick auf unser Angebot. #Steuerberatung #Fachtagung #stbtag
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
🎁 Türchen Nr. 19 𝗗𝗮𝘀 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻𝘀𝗷𝗮𝗵𝗿 𝗯𝗲𝘀𝗶𝗻𝗻𝗹𝗶𝗰𝗵 𝗮𝗯𝘀𝗰𝗵𝗹𝗶𝗲ß𝗲𝗻: 𝗗𝗲𝗿 𝗝𝗮𝗵𝗿𝗲𝘀𝗮𝗯𝘀𝗰𝗵𝗹𝘂ß 📈 Wer als Unternehmensleitung die aktuellen Zahlen kennt, hat einen klaren Wettbewerbsvorteil. Es gilt dem Jahresabschluß und der Steuererklärung Aufmerksamkeit zu schenken. Was gibt es dabei zu beachten? Die Vorbereitung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen für das laufende Geschäftsjahr beginnt am ersten Tag des Geschäftsjahres. Die schnelle Abarbeitung des Abschlusses nach dem Ende des Geschäftsjahres hat entscheidenden Einfluß auf die Zukunft Ihres Unternehmens. Im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Hilfestellung “𝗙𝗶𝘁 𝗳ü𝗿 𝗮𝗹𝗹𝗲 𝗙ä𝗹𝗹𝗲” greift die Kreiswirtschaftsförderung Lippe mit Erfolgstipps Klein- und Kleinstunternehmen in herausfordernden Situation unter die Arme 💪 Sie haben Fragen zu betriebswirtschaftlichen Themen? Dann kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich unter: 📧 kreiswirtschaftsfoerderung@kreis-lippe.de
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Nach einer Änderung des türk. HGB gilt: Aktiengesellschaften mit einem Stammkapital von weniger als 250.000 TL müssen ihr Kapital bis zum 31.12.2026 auf mindestens 250.000 TL erhöhen; GmbH’s mit weniger als 50.000 TL müssen ihr Kapital bis zum 31.12.2026 auf mindestens 50.000 TL erhöhen. Andernfalls gelten sie als aufgelöst. Aktiengesellschaften mit einem Stammkapital von mindestens 250.000 TL, welche am System des eingetragenen Kapitals teilnehmen, müssen ihr Stammkapital bis zum 26.11.2026 auf mindestens 500.000 TL erhöhen, andernfalls fallen sie aus dem System heraus und gelten als gewöhnliche Aktiengesellschaften. Entsprechende Beschlüsse können durch die Gesellschafterversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit auch dann gefasst werden, wenn die Mindestteilnehmerzahl an der Gesellschafterversammlung nicht erreicht ist. Vetorechte entfallen insoweit. Bislang waren die Vorstände verpflichtet, jährlich den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen. Das ist entfallen. Wer in eine solche Position gewählt ist, verbleibt dort während der Amtszeit als Vorstandsmitglied, sofern er nicht abgewählt wird.
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
BWT vom FOCUS Magazin als TOP-Steuerkanzlei 2024 zum vierten mal in Folge ausgezeichnet Für die Liste der Top-Steuerkanzleien Deutschlands 2024 wurde eine Onlinebefragung unter knapp 17.000 Steuerberatern bzw. Wirtschaftsprüfern und Führungskräften durchgeführt. Die Befragten konnten für die Arbeitsgebiete und Branchen, in denen sie selbst tätig sind, Kanzleien – außer ihre eigene – empfehlen. Pro Arbeitsgebiet und Branche wurden diejenigen Kanzleien ausgezeichnet, die die meisten Kollegenempfehlungen erhalten hatten. Die vollständige Liste der ausgezeichneten Kanzleien wurde online unter https://lnkd.in/dGNvpNc veröffentlicht. Die BWT wurde neben rund bis zu 250 anderen Wettbewerbern für das Jahr 2024 das vierte Jahr in Folge in folgenden vier Arbeitsgebieten und Branchen aufgrund der Vielzahl der Empfehlungen ausgezeichnet: 1. Internationale Steuerberatung 2. Wirtschaftsprüfung 3. Verwaltungsvollstreckung 4. Energiewirtschaft Wir freuen uns besonders, dass wir im Jahr 2024 erstmalig neben den oben genannten Arbeitsgebieten in folgenden fünf Fachbereichen ausgezeichnet wurden: 1. Erbschaft und Schenkung 2. Unternehmensnachfolge 3. Umwandlungen / M&A 4. Umsatzsteuer 5. Existenzgründung Die Auszeichnung aufgrund der Vielzahl der Empfehlungen ist für uns Bestätigung und Ansporn zugleich. Wir werden uns nicht auf unseren Lorbeeren ausruhen sondern unseren hohen Qualitätsanspruch weiter ausbauen, um den Herausforderungen der Zukunft gemeinsam mit unseren Mandanten zu begegnen.
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
GmbH-Gesellschafter aufgepasst ❗ Sie möchten Ihre Gewinne UNABHÄNIG von der Beteiligungshöhe ausschütten ❓ Geht das ❓ JA: Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass dies möglich ist. Einige Formalien sind zu beachten. 👍 So ist eine "leistungsbezogene" Ausschüttung tatsächlich möglich. Ein Wermutstropfen bleibt: Die Finanzverwaltung hat sich hierzu noch nicht positioniert. #Gewinn #Ausschüttung #Bundesfinanzhof #inkongruent
Urteil vom 28. September 2022, VIII R 20/20
bundesfinanzhof.de
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
1.269 Follower:innen