Jahresendspurt 2024: So sparen Sie Steuern! Die letzten Monate des Jahres stehen vor der Tür! Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Einkommensteuerbelastung für 2024 zu senken. Hier sind einige wichtige Tipps: Werbungskosten: Jeder Arbeitnehmer erhält automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.230 EUR. Wenn Sie regelmäßig berufliche Kosten haben, kann es sinnvoll sein, diese in einem Jahr zu bündeln, um die Pauschale zu überschreiten und steuermindernd zu wirken. Überlegen Sie, ob Sie noch vor Jahreswechsel Arbeitsmittel kaufen können! Außergewöhnliche Belastungen: Kosten für Arztbesuche, Medikamente oder Zahnersatz können abgerechnet werden. Wenn Sie die zumutbare Belastung bereits überschreiten, nutzen Sie die Chance, weitere Kosten zu generieren, z. B. den Kauf einer Brille. Wenn nicht, überlegen Sie, ob es sinnvoll ist, Kosten auf 2025 zu verschieben. Handwerkerleistungen: Bei Handwerkerkosten sollten Sie darauf achten, diese gleichmäßig über die Jahre zu verteilen. Sie können 20 % der Lohnkosten bis zu 6.000 EUR pro Jahr absetzen. Nutzen Sie die Möglichkeit, offene Rechnungen noch vor Silvester zu begleichen oder Reparaturen in Auftrag zu geben! Nutzen Sie diese Tipps, um Ihre Steuerlast zu optimieren! ---- #Steuern #Jahresende #Finanztipps #Steuerersparnis #Werbungskosten #Handwerkerleistungen #Steuerkanzlei #SSB #Steuerberatung #Rechtsberatung #SSBSteuerberater #Steuerrecht #Unternehmensberatung #Großenhain #Dresden
Beitrag von S.S.B. Steuerberater
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Jahresendspurt 2024: So sparen Sie Steuern! Die letzten Monate des Jahres stehen vor der Tür! Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Einkommensteuerbelastung für 2024 zu senken. Hier sind einige wichtige Tipps: Werbungskosten: Jeder Arbeitnehmer erhält automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.230 EUR. Wenn Sie regelmäßig berufliche Kosten haben, kann es sinnvoll sein, diese in einem Jahr zu bündeln, um die Pauschale zu überschreiten und steuermindernd zu wirken. Überlegen Sie, ob Sie noch vor Jahreswechsel Arbeitsmittel kaufen können! Außergewöhnliche Belastungen: Kosten für Arztbesuche, Medikamente oder Zahnersatz können abgerechnet werden. Wenn Sie die zumutbare Belastung bereits überschreiten, nutzen Sie die Chance, weitere Kosten zu generieren, z. B. den Kauf einer Brille. Wenn nicht, überlegen Sie, ob es sinnvoll ist, Kosten auf 2025 zu verschieben. Handwerkerleistungen: Bei Handwerkerkosten sollten Sie darauf achten, diese gleichmäßig über die Jahre zu verteilen. Sie können 20 % der Lohnkosten bis zu 6.000 EUR pro Jahr absetzen. Nutzen Sie die Möglichkeit, offene Rechnungen noch vor Silvester zu begleichen oder Reparaturen in Auftrag zu geben! Nutzen Sie diese Tipps, um Ihre Steuerlast zu optimieren! ---- #Steuern #Jahresende #Finanztipps #Steuerersparnis #Werbungskosten #Handwerkerleistungen #Steuerkanzlei #PLS #Steuerberatung #Rechtsberatung #Wirtschaftsprüfung #PLSSteuerberater #PLSWirtschaftsprüfer #Steuerrecht #Unternehmensberatung #Ingelheim
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BdSt-Check 2024 zeigt, was Sie jetzt noch erledigen sollten Rechtzeitig vor dem Jahreswechsel sollten Steuerzahler noch einige Dinge erledigen, um sich Steuervorteile zu sichern. Konkrete Hinweise gibt der Bund der Steuerzahler (BdSt) in seinem BdSt-INFO-Service Nr. 33: „Steuertipps 2024: Endspurt für Steuersparer – Das sollte noch in diesem Jahr erledigt werden!“ Für diesen Service hat der Verband Hinweise für verschiedene Gruppen zusammengestellt – zum Beispiel für Arbeitnehmer, Unternehmer, Senioren, Sparer und Vermieter. So kann zum Beispiel noch in diesem Jahr letztmalig eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie vom Arbeitgeber gezahlt werden: Zum Ende des Jahres läuft nämlich der Zeitraum für die Bonuszahlung ab. Zudem sollten Steuerzahler prüfen, ob in diesem Jahr noch Ausgaben für Krankheits- oder Kurkosten anfallen – dazu gehören auch Zahnarztkosten. Diese können steuerlich nur angesetzt werden, wenn der persönliche einkommensabhängige Eigenanteil überschritten ist. Bei den Werbungskosten muss übrigens der bereits bei der Lohnsteuer berücksichtigte Pauschbetrag von 1.230 Euro überschritten werden, um eine weitere Steuererstattung zu erhalten. Wer diesen Betrag bereits erreicht hat, sollte also Ausgaben – zum Beispiel für einen Computer oder andere Arbeitsmittel – noch in diesem Jahr tätigen, um so von einer höheren Steuererstattung zu profitieren. Apropos: Im diesjährigen Material gibt es neue Hinweise zur wieder eingeführten befristeten degressiven Abschreibung. Unser allgemeiner Rat: Ordnung ist wichtig! Werden Belege schon vor dem Jahreswechsel sortiert und ein Kassensturz gemacht, lässt sich zum Beispiel besser entscheiden, ob noch in diesem Jahr eine neue Brille gekauft werden sollte oder ob Ausgaben besser verschoben werden. Diese und zahlreiche weitere Tipps für verschiedene Interessengruppen enthält der neue BdSt-INFO-Service Nr. 33. Er steht Mitgliedern auf www.steuerzahler.de zum Download zur Verfügung. Jeder Interessierte kann die Steuerinformation unter der E-Mail info@steuerzahler.de kostenlos anfordern.
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⚠️ Das Jahr geht langsam zu Ende – wer also noch seine Steuerlast für 2024 optimieren möchte, sollte die verbleibenden Wochen für einen Steuerendspurt nutzen. 💸 Zu viel gezahlte Steuern lassen sich nur über eine Steuererklärung zurückholen. Im Durchschnitt erhalten Arbeitnehmer laut aktueller Berechnung eine Rückerstattung von rund 1.000 €. 👉 Gründe hierfür sind zum Beispiel: Werbungskosten und Arbeitsmittel Kapitalerträge und Freistellungsauftrag Investitionen und Abschreibungen für Selbstständige Und keine Angst – wer einmal eine freiwillige Steuererklärung abgibt, ist nicht dazu verpflichtet, sie regelmäßig für die nächsten Jahre zu machen. ⬇️ Mehr zum Steuerendspurt können Sie in unserem aktuellen Newsletter nachlesen:
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Was wäre, wenn du jeden Monat mehr von deinem Gehalt auf dem Konto hättest? 🤔💼 Tatsächlich ist das möglich – mit der Lohnsteuerermäßigung. Sie ist eine effektive Möglichkeit, bereits während des Jahres mehr vom Bruttogehalt zu profitieren, anstatt auf die Steuerrückerstattung zu warten. In meinem aktuellen Beitrag bei Focus Online erläutere ich ▶ wie die Lohnsteuerermäßigung funktioniert ▶ was für die Beantragung notwendig ist ▶ warum mit ihr die Steuererklärung verpflichtend ist Hast du bereits die Lohnsteuerermäßigung ausprobiert oder dich bewusst dagegen entschieden? #Lohnsteuerermäßigung #MehrNettoVomBrutto #Steuertipps
Jeden Monat mehr Geld mit nur einem Antrag: So gibt's die Lohnsteuerermäßigung
focus.de
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⚠️ Die Einkommensteuervorauszahlung ist eine vierteljährliche Abschlagszahlung auf die Einkommensteuer, die vor allem für Selbstständige und Gewerbetreibende verpflichtend ist. Auch Arbeitnehmer können betroffen sein, wenn sie Lohnsteuer zahlen. Die Regelungen dazu sind in § 37 EStG festgelegt. 💸 Wenn dein voraussichtliches Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt (2023: 10.908 Euro, 2024: 11.604 Euro), musst du keine Steuern zahlen. Ein Vorauszahlungsbescheid kann auch ausgestellt werden, wenn du andere Einkünfte hast, bei denen kein oder ein zu geringer Steuerabzug erfolgt, wie zum Beispiel bei Ehepaaren mit den Steuerklassen III und V, Einkünften aus Vermietung oder ausländischen Kapitalerträgen. 📄 Normalerweise erhältst du mit deinem Steuerbescheid auch den Vorauszahlungsbescheid, wenn das Finanzamt annimmt, dass du im nächsten Jahr erneut zu wenig Steuer zahlst. Die Fristen für die Vorauszahlungen verschieben sich auf den nächsten Werktag, wenn sie auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen. Bei Nichteinhaltung musst du mit Säumniszuschlägen rechnen. Achtung: Deine Einkünfte haben sich anders entwickelt als erwartet? Dann jetzt noch die Vorauszahlungen anpassen. Mehr zur Steuervorauszahlung können Sie in unserem aktuellen Newsletter nachlesen: https://lnkd.in/eQaXu2ng
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Wir haben euch dieses Jahr bereits die einzelnen Steuerklassen vorgestellt und die Konstellationsmöglichkeiten erklärt. Was ändert sich nun aber konkret, wenn die Steuerklassen 3 und 5 für Paare abgeschafft werden? Es ändert sich nur der monatliche Lohnsteuereinbehalt und damit die monatliche Steuerbelastung. Die Steuerbelastung des gesamten Kalenderjahres bleibt hingegen gleich. Wie kann das sein? Wir stellen es euch vereinfacht vor: Die Einkommensteuer, zu der auch die Lohnsteuer gehört, ist eine Jahressteuer. Sie entsteht mit Ablauf eines Kalenderjahres. Alle Einkünfte, die in einem Kalenderjahr bezogen wurden, werden in einen Topf geschmissen. Von dieser Summe der Einkünfte werden dann alle möglichen Abzüge, wie z.B. Krankenversicherungsbeiträge, abgezogen. Es verbleibt das zu versteuernde Einkommen. Das ist die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Der individuelle Steuersatz, der von der Höhe des zu versteuernden Einkommens abhängt, wird auf das zu versteuernde Einkommen angewandt. So ermittelt sich die festgesetzte Einkommensteuer. Die monatlich gezahlte Lohnsteuer stellt eine Art Vorauszahlung auf die Einkommensteuer des gesamten Jahres dar. Als Vorauszahlung wird sie von der festgesetzten Einkommensteuer abgezogen. Die danach verbleibende Differenz ergibt die Einkommensteuererstattung oder eben -nachzahlung. Durch den Wegfall der Lohnsteuerklassen 3 und 5 ändert sich nur die Höhe der Lohnsteuer, die ihr monatlich für die Einkommensteuerlast des gesamten Jahres vorauszahlt. Die Differenz, die zu den Erstattungen und Nachzahlungen führt, soll damit gemindert werden und zu einem unterjährig richtigeren Lohnsteuereinbehalt führen. Vorteil der Steuerklasse 4: Ihr müsst keine Einkommensteuererklärung mehr abgeben, wenn ihr nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht, die eben diesem Lohnsteuereinbehalt unterliegen. Die Lohnsteuer hat die sogenannte Abgeltungswirkung. Ihr habt Fragen zu dem Thema? Schreibt sie uns gerne. Wir beantworten eure Fragen und helfen, in dem Dschungel des Steuerrechts den Durchblick zu behalten. #lohnsteuer #lohnsteuerklassen #steuerrecht
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Eine (nicht mal) neue Idee – und alle gehen ab! Lohnsteuerklassen abschaffen heißt Steuererhöhung? NEIN! 😱 Letzte Woche war es mal wieder so weit: Der Finanzminister lässt eine Idee aus dem Kästchen und schon geht der Puls hoch. Steuerklassen abschaffen! Die Reaktionen gewohnt skeptisch: „Das bleibt dann den Normalverdienern weniger“ – „Steuererhöhung durch die Hintertür“ – „Bestimmt wird es dann noch unfairer“ 😞 Also nochmal zum Mitschreiben: Die Steuerklassen für die Lohnsteuer bestimmen nur, wie viel man als Abschlag von seinem Lohn für die jährliche Einkommensteuer schon pro Monat abdrückt! (Man merke sich: Lohnsteuer ist nicht Einkommensteuer). Wenn also an den Steuerklassen III und V (also die Kombi für u.a. für Verheiratete) irgendwas geändert wird, dann spielt es keine Rolle für die Einkommensteuer am Ende. Die Gesamtsteuer in der Einkommensteuererklärung bleibt also gleich! Die heißt auch „Einkommensteuer-“ und nicht „Lohnsteuererklärung“. 👩💻 Das Faktorverfahren hatten wir übrigens schon mal als Idee. Es hat sich nicht durchgesetzt. Es wäre administrativ hoher Aufwand gewesen, die Arbeitgeber müssen irgendwie die Höhe des Lohns des anderen Ehepartners berücksichtigen usw. Vielleicht bringt der neue Anlauf aber hier die innovative Lösung. Aber mal ehrlich: Wenn es zwei Partner nicht schaffen, am Ende des Jahres die Steuern fair untereinander aufzuteilen, dann stimmt da vielleicht auf anderer Ebene was nicht? Keiner zwingt eine:n, Lohnsteuerklasse V zu nehmen. Dann nimm halt direkt Steuerklasse IV oder frag den Steuerberater, ob er Dir eine "Bescheidaufteilung" rechnet. Dazu hatte ich bereits mal was gepostet. Falls Ihr Fragen zu Lohnsteuerklassen oder dem Zusammenspiel habt, gerne her damit! #Steuerklassen #Lohnsteuer #Einkommensteuer
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🤓 Wussten Sie, dass Sie mehr von der Steuer absetzen können, als Sie vielleicht denken? Neben den üblichen Werbungskosten und Sonderausgaben gibt es eine Reihe überraschender Dinge, die steuerlich geltend gemacht werden können. 🧾 ✅ Arbeitszimmer: Wenn Sie regelmäßig von zu Hause aus arbeiten, können die Kosten für Ihr Arbeitszimmer unter bestimmten Bedingungen absetzbar sein. ✅ Haushaltsnahe Dienstleistungen: Kosten für Handwerker, Reinigungspersonal oder Gärtner könnten Sie steuerlich entlasten. ✅ Haustierbetreuung: Unter speziellen Umständen können sogar Ausgaben für die Betreuung Ihrer Haustiere während Ihrer Arbeitszeit abgesetzt werden. Bei DFSW Steuerberatungsgesellschaft mbH zeigen wir Ihnen, wie Sie diese und weitere Möglichkeiten optimal nutzen können, um Ihre Steuerlast zu minimieren. Lassen Sie uns Ihre Steuererklärung einmal genau unter die Lupe nehmen! 📊💼 👉 Besuchen Sie unsere Website für mehr Informationen oder buchen Sie direkt einen Beratungstermin mit uns! #DFSW #Steuerberatung #Königswinter #NRW #SteuerTipps #SteuernSparen #Einkommensteuer
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So sparen Sie 2025: Gute Nachrichten für Steuerzahler! 1. Die Stufen des Einkommensteuertarifs werden erhöht. 2. Der Alleinverdienerabsetzbetrag wird erhöht. 3. Der Verkehrsabsetzbetrag wird erhöht. 4. Der Pensionistenabsetzbetrag wird unter bestimmten Bedingungen erhöht. 5. Die Absetzbarkeit von außergewöhnlichen Belastungen für Verheiratete mit Partnern, die nur wenig verdienen, wird verbessert. 6. Die Einkommensteuerpflicht beginnt ab einem Einkommen von 13.308€ (bzw. 14.517€, wenn auch lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen werden). 7. Die Freigrenze für das Jahressechstel wird erhöht. 8. Die Taggelder und Nächtigungsgelder bei Dienstreisen werden erhöht. 9. Das Kilometergeld für KFZ und Fahrräder (!) wird erhöht. 10. Für Dienstwohnungen wird die Grenze für den verrechneten Sachbezug von 30m² auf 35m² erhöht. 11. Ab 01.01.2025 können Unternehmer mit einem Umsatz von weniger als 55.000€ brutto Kleinunternehmer bleiben und keine Umsatzsteuer zahlen, sie können bei ihrer Gewinnermittlung dazu auch die Kleinunternehmerpauschalierung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nutzen. Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Seite! +43 1 278 12 95 office@bmp-steuerberatung.at Weitere wichtige Änderungen zu dem Thema erfahren Sie in unserem Blogpost: https://bit.ly/48URQ4h #steuerkanzlei #steuerberatung #steuerberatungwien #steuernews #aktuelleinformationen #bmpsteuerberatung
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Klingt zu schön um wahr zu sein? Funktioniert aber! 🤝 Denn mit der richtigen Steueroptimierung kannst du als Angestellte monatlich mehr Netto aus dem Brutto erhalten. Wir zeigen dir 4 Möglichkeiten, wie du das ganz einfach auch bei dir umsetzen kannst. 👉 Gerade Tipp Nummer 1 kennen nur sehr wenige, denn oftmals fehlt uns das richtige Steuerwissen. Obwohl der erste Tipp einen riesen Effekt auf deinen Netto Lohn haben kann! Also, pass auf: 1. Antrag auf Lohnsteuerermäßigung → Du kannst dir deine Freibeträge durch den Antrag eintragen lassen, wodurch deine Lohnsteuerlast reduzierst wird. Das heißt: eine geringere Kluft zwischen Brutto und Netto und mehr Geld auf deinem Konto. 2. günstigere Krankenkasse wählen → Du denkst alle gesetzlichen Krankenkassen sind gleich teuer? Falsch gedacht. Denn der Zusatzbeitrag kann von jeder Kasse individuell erhoben werden. Da können bei einem Wechsel schnell mal 30€+ monatlich mehr Netto für dich übrig sein. 3. Kirchensteuer → das ist natürlich etwas sehr individuelles, jedoch zahlen sehr viele Menschen Kirchensteuer obwohl sie gar nicht in die Kirche gehen. PS. Du kannst einfach aussteigen und zahlst somit keiner Steuer mehr. Das Heißt: Mehr Netto für dich. 4. richtige Steuerklasse → viele befinden sich in einer ungünstigen Steuerklasse und gerade viele alleinerziehende Mütter wissen nicht, dass es eine extra Steuerklasse für sie gibt, wo sie deutlich weniger Abgaben zahlen müssen. Mit diesen Tricks kannst du monatlich ziemlich viel Geld einsparen, bzw. mehr ausgezahlt bekommen. #thankmelater 🤓
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