🚀 Privilegierung von #Steckersolargeräten auf der Zielgeraden! 🌞
Gute Nachrichten für alle, die in Solarenergie investieren wollen: der Bundestag hat am 4. Juli 2024 eine Gesetzesänderung verabschiedet, die es Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern sowie Mieterinnen und Mietern erleichtert, sogenannte Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) zu installieren. Die Zustimmung des Bundesrats gilt als Formsache.
📌die wichtigsten Änderungen hat uns Massimo Füllbeck, Immobilienökonom und Trainer am EBZ Akademie, zusammengefasst:
• Anmeldung nur noch beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
• Leistungsgrenze des Wechselrichters von 600W auf 800W erhöht
• rückwärtslaufende Zähler vorübergehend zugelassen
❗ wichtig: die Wohnungseigentümergemeinschaft kann weiterhin das ,,Wie“ der Installation bestimmen und somit bestimmte Auflagen festlegen, wie beispielsweise den Ort der Befestigung oder den Nachweis über eine entsprechende Haftpflichtversicherung.
Das Gesetz wird voraussichtlich nach der Sommerpause in Kraft treten. Demnach ist jetzt der perfekte Zeitpunkt, sich über Förderungsmöglichkeiten und technische Details zu informieren!
#steckersolargeräte #balkonkraftwerke #gesetzesänderung
Leiter Digitale Sicherheit / CISO
6 TageDer richtige Weg: die Energiewende findet im Verteilnetz statt 👍