Beitrag von Synchronverband

✒️ Schön von Nina George zusammengefasst: "Wenn Nutzung, dann fragen, dann Lizenz, dann Geld." Es geht hierbei nicht um eine General-Lizenz an alle KI-Entwickler dieser Welt, sondern um Unternehmenslizenzen für ausschließlich interne Nutzung. Also, Widerspruch gegen diese Änderung im Wahrnehmungsvertrag bei der VG Wort bedeutet hier nicht, "ich gebe Open AI etc. meine Daten nicht". Zustimmung bedeutet nicht, "die KI darf alle meine Daten ohne zu fragen unentgeltlich benutzen". Widerspruch wäre Widerspruch gegen die Rahmenbedingungen für ein Lizenzmodell, und ein solches könnte analog zu den Zweitverwertungsrechten auch für audiovisuelle Autor*innen einmal interessant werden. 🖋️

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Schriftstellerin I Commissioner for Political Affairs (EWC)

Betreff: VG Wort Wahrnehmungsvertrag. Ich versuche, zusammen fassen, was die Anpassung bedeutet, von der heute alle Wahrnehmungsberechtigten per Mail informiert wurden. Disclaimer: ich bin seit 2015 Verwaltungsrätin der VG Wort, BG1. Und fange mal ganz vorne an und bitte im ersten Kommentar weiter zu lesen, da ich die Zeichenzahl überschreiten werde. (1) Die derzeitige Gesetzeslage mit §44b des UrhG zu Text und Data Mining (TDM) besagt, dass dieses ohne Vergütung geschehen kann, und sich Autoren nur mit einem maschinen-lesbaren Opt-Out davon "befreien" können. (2) Dieses Gesetz wurde auf den letzten Drücker in die EU Richtlinie von 2019 gepresst (art 4, 2019/790 EU)) und trat 2021 in Kraft. Müßig, zu erwähnen, dass das Netzwerk Autorenrechte Abgeordnete warnte, dass es Kräfte gäbe, die das ungünstig auslegen werden. (3) Obwohl niemand von generativer KI im Jahr 2019 sprach, so nutzen - oder missbrauchen? - zahlreiche GenKI-Entwickler dieses Gesetz heute, um sich Material inklusive Buchwerke einzuverleiben, ohne zu vergüten, ohne zu lizenzieren. Ihre Behauptung, TDM sei GenKI-Entwicklung, wurde übrigens jüngst durch eine wissenschaftliche Studie widerlegt, zu finden in meiner Timeline oder beim Netzwerk Autorenrechte (4) Was macht nun die VG Wort? Sie geht von folgendem aus: (a) GenKI oder KI-Entwicklung ist nicht TDM, und muss vergütet und lizenziert werden. (b) Die wenigsten Urheber haben je in ihren Verträgen an Verlage oder andere Verwerter das explizite Recht der Nutzung ihrer Werke für TDM, oder für GenKI, oder für KI-Entwicklung, übertragen. (c) Ergo: diese Rechte sind Exklusivrechte des Urhebers. Er kann sie übertragen oder behalten. (d) Die Änderung des Wahrnehmungsvertrages setzt genau da an: dass es dem Urheber ermöglicht wird, zu lizenzieren. Oder auch: Widerspruch einzulegen und zu sagen: Naa. Mag net. (Weiter im Kommentar)—> GANZER ARTIKEL HIER https://lnkd.in/eTNPJkn3 Q & A der VG Wort: https://lnkd.in/enURaURP

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