Viele Menschen wünschen sie sich und auch das Interesse an digitalen Behandlungen ist da: Zwei von drei Menschen (66 Prozent) in Hessen möchten nach einer Forsa-Befragung im Auftrag der Die Techniker #Videosprechstunden nutzen, um sich mit ihrem behandelnden Arzt oder ihrer Ärztin auszutauschen. 🚀 Die Vorteile von Videosprechstunden für die Versorgung sind groß: 🚗 ⏳ 😷 Eine digitale Behandlung spart Anfahrtswege, Wartezeiten in vollen Arztpraxen und reduziert das Ansteckungsrisiko für alle Beteiligten. 🌄 Zudem können Videosprechstunden in ländlichen Gebieten die medizinische Versorgung sinnvoll ergänzen. 💪 Eine anerkennenswerte Initiative auf dem Weg zu sinnvollen digitalen Lösungen ist der kinderärztliche Bereitschaftsdienst per Video, den die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) jetzt wieder rund um den Brückentag im Oktober 📅 von Donnerstag, 3.10., bis Sonntag, 6.10., anbietet. Wenn es um die Gesundheit ihrer Kinder geht, haben Eltern häufig ein hohes Interesse, sich mit einer Kinderärztin oder einem Kinderarzt auszutauschen. Gleichzeitig stehen Ärztinnen und Ärzte an Feier- und Brückentagen oft nur eingeschränkt zur Verfügung. Die kinderärztliche Videosprechstunde der KV Hessen ist also sowohl für die Eltern als auch die Kinderärztinnen und -ärzte eine kluge digitale Option. Über ihre Erfahrungen mit der kinderärztlichen Videosprechstunde haben Armin Beck, der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH), und der Frankfurter Kinder- und Jugendarzt Dr. Burghard Voigt im Interview in unserem TK-Blog #WirTechniker berichtet: https://lnkd.in/eAPrWWKE
Beitrag von TK-Landesvertretung Hessen
Relevantere Beiträge
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Hat das Konzept der "Zweitmeinung" im Gesundheitswesen 👨⚕️ 👩⚕️ ein Kommunikations- oder Verständnisproblem? 🤔 Der aktuelle Beitrag vom SWR zeigt deutlich: 👉 Noch immer nutzen viele Patienten in Deutschland ihr gesetzliches Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung kaum – besonders vor komplexen und risikoreichen Eingriffen. 👉 Dabei kann eine Zweitmeinung gerade da den Behandlungsweg und das Gesundheitsergebnis erheblich verbessern, indem sie hilft, Fehlentscheidungen zu vermeiden. 👉 Doch viele Patienten zögern, eine Zweitmeinung einzuholen – oft aus Unsicherheit oder aus Angst, das Vertrauensverhältnis zum behandelnden Arzt zu belasten, ihn zu viel zu hinterfragen. 👉 Experten betonen: Es fehlt an ausreichender Aufklärung über das Recht auf eine Zweitmeinung (oder auch was überhaupt eine Zweitmeinung ist) und deren Vorteile für die Patienten. 💡 Auch wir bei BetterDoc machen diese Erfahrung: Viele Patienten suchen gleich bei einer OP-Empfehlung direkt nach geeigneten Kliniken/Ärzte und viele Portale halten solche Daten bereit, ohne die eigentliche Notwendigkeit zu hinterfragen. Wir hingegen machen uns vorab ein Bild über die aktuelle Situation des Patienten, der bisherigen Therapieansätze und seine persönlichen Präferenzen. Wir setzen uns dafür ein, dass Patienten bei wichtigen Gesundheitsentscheidungen unabhängig & umfassend über mögliche Angebote informiert sind. Eine fundierte #Zweitmeinung bei Spezialisten ist dabei ein entscheidender Baustein dieser Entscheidungsunterstützung. Interessant dabei - der Kontakt mit BetterDoc ist für Patienten oft wichtig: 👉 Damit sie tatsächlich die Entscheidung treffen, den Aufwand in Kauf nehmen, einen Spezialisten aufzusuchen, um sich eine zweite Meinung einzuholen. 👉 Damit sie im Nachgang einer Zweitmeinung mit ggf. unterschiedlichen "Meinungen" von zwei Ärzten für sich die beste Entscheidung treffen können. 🎯 Ziel muss es sein, dass Patienten mehr Vertrauen und Sicherheit in ihre medizinischen Entscheidungen gewinnen. Nur ein Zweitmeinungsangebot alleine zu haben, reicht nicht - es braucht Begleitung. Mehr dazu im SWR-Beitrag: https://lnkd.in/eZu7-sPg #Zweitmeinung #Gesundheitfüralle #Patientenrechte #BetterDoc #Healthoutcome #ValueBasedHealthcare
Zweitmeinung vor OP - kaum genutzt und doch so wichtig
swr.de
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Lesenswerter Artikel zu den Schwierigkeiten, Patienten poststationär zu versorgen! Hier zeigt sich wieder einmal die Problematik der Informationsdefizite zwischen den #Sektoren. Das #Entlassmanagement einer #Klinik kann noch so exzellent sein - wenn aber Informationen zum Patienten, wie z. B. zur häuslichen Situation, fehlen oder erst spät bekannt werden, kann dies den Klinikaufenthalt verlängern. Ich bin der Meinung, dass wir sowohl vor, als auch während und vor allem auch nach einem stationären Aufenthalt einen deutlich besseren Informationsaustausch zwischen den #Sektoren benötigen. Patienten brauchen Transparenz und Sicherheit und ein gut funktionierendes Netz von Versorgern. Leider sind wir immer noch nicht so weit, dass abgestimmte Behandlungspfade über alle #Sektorengrenzen hinweg Standard sind. Man kann nur hoffen, dass die ePA dabei hilft.
Entlassung aus der Klinik: Warum die Anschlussversorgung nicht selten im Dilemma endet
rnd.de
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Eine Pflegesituation bedeutet auch immer eine Vielfalt von pflegerelevanten Informationen aus unterschiedlichen Quellen wie z.B. Diagnosen, Vorerkrankungen, Medikationspläne 💊 , Hilfsmittel, Ergebnisse von Begutachtungen, in Anspruch genommene Leistungen, Therapiefortschritte, Risikofaktoren aber auch kulturelle und soziale Aspekte. Zwar verfügen viele Gepflegte und Pflegende über detaillierte Informationen, diese sind jedoch in der Regel nicht strukturiert bzw. an einem Ort dokumentiert. Das erschwert es, die individuelle Pflegesituation zu beurteilen und zu planen. Gleichzeitig erwarten alle Beteiligten zu Recht, in diese Entscheidungen mit einbezogen zu werden. Die Lösung ist eine elektronischen Patientenakte 👨💻 , die alle Informationen bündelt und übersichtlich für alle Beteiligten bereitstellen kann. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass Pflegeeinrichtungen flächendeckend an die Telematik-Infrastruktur (TI), die Datenautobahn 🛣 für eine sichere Kommunikation in der medizinischen Versorgung und Pflege, angebunden werden. Dadurch können die Leistungserbringer👩⚕️ in der Pflege auch sektorenübergreifend kommunizieren und damit die Versorgung pflegebedürftiger Menschen besser organisieren. Grundlage hierfür ist selbstredend eine flächendeckende Internetverbindung für die Einrichtungen und Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit. ❗ Wichtig: Ebenso wie im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung braucht es in der Pflege technischen Standards und Vorgaben zur Interoperabilität. Es darf keine Insellösungen 🏝 in der Pflege geben und die Pflege selbst darf keine Insel in der TI werden. Dabei müssen die gleichen Datenschutzanforderungen 🔐 angelegt werden und die gleichen Rahmenbedingungen für die Datennutzung gelten. Ich selbst erlebe den Handlungsdruck fast täglich in meiner Aufgabe im Austausch mit den Kolleg:innen aus den Fachzentren Pflege. Aber auch in den Gesprächen mit meinen Mitarbeitenden in der Unternehmenszentrale sehe ich, mit welchem großen Engagement und Einsatz jeder daran arbeitet, die Prozesse mit dem Ziel eines tollen Kundenerlebnisses zu verbessern. So können wir als TK einen echten Mehrwert den Kunden:innen in dieser herausfordernden Lebensphase bieten und kommen unserer Vision Gesundheitspartner zu werden ein deutliches Stück näher 😀 . Was sind Ihre/Eure Gedanken zu dem Thema?
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Es gibt eine bedauernswerte Gruppe von Menschen, die dauerhaft beatmet und zu Hause gepflegt werden. Diese außerklinische #Intensivpflege wurde Anfang 2023 neu geregelt: Einmal im Jahr soll der Versuch der Entwöhnung von einer Beatmung oder Kanülierung unternommen werden, bevor die außerklinische Intensivpflege weiter verordnet wird. Ziel ist, die Versorgung der Betroffenen zu verbessern und Fehlanreize zu vermeiden. Nach dem Auslaufen von Übergangsbestimmungen greifen nun die neuen Vorschriften: Von 2025 an muss diese sogenannte Potenzialerhebung grundsätzlich vor jeder Verordnung vorliegen. Nur Fachärztinnen und Fachärzte mit entsprechender Qualifikation dürfen solch eine Potenzialerhebung durchführen und brauchen dafür eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung. Doch nun es fehlt an den entsprechenden Fachkräften für diesen Entwöhnungsversuch. Was sollen aber die Betroffenen und ihre Angehörigen tun? Nur noch bis zum Jahresende gilt die Übergangsregelung, dass auch ohne Potenzialerhebung die außerklinische Intensivpflege verordnet werden darf. Aus meiner Sicht zeigt sich hier, wie mit einer an sich gut gemeinten Regelung übers Ziel hinausgeschossen wird, denn Leidtragende von Überbürokratie, zu hohen Qualitätsanforderungen, Fachkräftemangel und Unterfinanzierung in Kombination sind am Ende die Betroffenen. #gesundheitswesen #ambulanteVersorgung #medizin #arzt
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Gestern wurde die vom Bundesgesundheitsminister vorgelegte #Krankenhausreform (das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz) im Kabinett beschlossen: https://lnkd.in/e9Yi_a7d. Jenseits von Fragen nach Finanzierung und föderalen Zuständigkeiten ist für uns klar, dass es eine Reform der Fallkostenpauschalen geben muss, um Fehlanreize für Interventionen in der #Geburtshilfe abzuschaffen. Im sogenannten Diagnosis-Related-Groups-System (DRG-System) bekommen Krankenhäuser für alle Patient*innen einen Festbetrag, der an die Diagnose geknüpft ist und sich aus den durchschnittlichen Kosten für Fälle mit dieser Diagnose berechnet. Die Fallpauschale für eine unkomplizierte vaginale Geburt geht von einem Krankenhausaufenthalt von 3 Tagen aus. Erst ab 6 Tagen wird den Krankenhäusern ein zusätzliches Tagesentgelt gezahlt. Dauert eine Geburt etwas länger, was auch ohne Komplikationen passieren kann, entstehen für die Krankenhäuser Kosten, die nicht gegenfinanziert sind. Für geplante Kaiserschnitte wird eine Fallkostenpauschale von 3,6 Tagen veranschlagt. Zudem wird davon ausgegangen, dass Kaiserschnitte einen erhöhten Pflegeaufwand mit sich bringen. Krankenhäuser bekommen also mehr Geld für Kaiserschnitte als für vaginale Geburten. In Deutschland ist die Kaiserschnittrate in den letzten Jahrzehnten stetig gewachsen, und liegt aktuell bei 31 %. Die WHO geht allerdings davon aus, dass bei Geburten nur in 10-15 % ein Kaiserschnitt medizinisch notwendig ist. Mit der nun geplanten Krankenhausreform sollen zukünftig 60 % der Krankenhausfinanzierung durch eine sogenannte Vorhaltevergütung sichergestellt werden, die für die Infrastruktur gezahlt wird (Anzahl der Betten, spezialisiertes Personal, med. Geräte usw.). Insgesamt soll es außerdem weniger Krankenhäuser geben. Künftig sollen die Bundesländer den Krankenhäusern über sogenannte Leistungsgruppen möglichst konkret bestimmte medizinische Leistungen zuordnen. Gleichzeitig sind die Leistungsgruppen auch ein Kriterium für die Vorhaltevergütung, die die betreffende Klinik erhalten soll. Unser Mitglied Mother Hood e.V. bemängelt, dass dadurch lange Anfahrtswege entstehen könnten, die bei Geburten ein Risiko für Gebärende und Kind darstellen können. Schwangerschaft und Geburt seien keine Krankheiten, die in speziellen Einrichtungen behandelt werden müssen. Stattdessen sollte die Geburtshilfe auf die grundsätzliche Fähigkeit von Frauen*, Kinder zu gebären, ausgerichtet sein. Insbesondere hebammengeleitete Geburten müssten dafür angemessen finanziert werden. Das nun auf den Weg gebrachte Gesetz mag also ein Schritt in die richtige Richtung sein, um eine gute Geburtshilfe zu sichern, braucht es allerdings mehr. #guteGeburt #Gesundheitsversorgung
Kabinett bringt Krankenhausreform auf den Weg
tagesschau.de
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Krankmeldung auch ohne Arztbesuch? Das ist nichts mehr Neues. Ob per Videosprechstunde oder gänzlich ohne Arztkontakt mit wenigen Mausklicks, die Angebote sind vielfältig. Fest im Angebot ist nun auch (wieder) die Krankschreibung per Telefon. Kurzerhand wurde dann auch noch die telefonische Kinderkrankmeldung eingeführt. Was Arztpraxen entlastet, stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Unser Kollege Dr. Michel Hoffmann, LL.B. stellt die Details der Neuregelung in unserem aktuellen Blog vor, hinterfragt kritisch den Beweiswert einer solchen Krankschreibung und zeigt Unternehmen auf, worauf in Zukunft zu achten ist.
Telefonische Krankschreibung und Kinderkrankmeldung – neue Herausforderungen für Unternehmen
kuettner-rechtsanwaelte.de
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Der niedergelassene Hausarzt mit seinem Stethoskop ist allen Herausforderungen gewachsen. Er ist immer erreichbar. Ob Geburt, Herzinfarkt – was kann man da schon tun, jeder Zweite stirbt halt -, Blinddarm oder auch die Druse: Notfalls bei Eis und Schnee mit dem Pferdewagen. Auch an Weihnachten. Der Stand der Medizinischen Kunst in einer Person verwirklicht. Die Zeiten haben sich geändert. Der Fortschritt der wissenschaftlichen Medizin lässt mit Recht etwas anderes erwarten. Die Diagnose soll nicht ungefähr sein. Wir wollen nicht zu 80% sicher sein, dass sich hinter einem Symptom keine schwerwiegende Erkrankung verbirgt, bevor wir den Patienten wieder nach Hause entlassen, sondern zu 99%. Das braucht neben gut ausgebildetem Personal auch Technik: Labor auf dem Stand der Zeit, Bildgebungsverfahren, Geräte. Ohne Evidenz anzuführen, geht der aktuelle Referentenentwurf zur Neuordnung der Notfallversorgung hingegen davon aus, bei den dort unterstellten „Ineffizienzen“ der Notfallversorgung in Deutschland handele es sich in erster Linie um ein Problem der Patientensteuerung und der Kommunikation zwischen Rettungsdiensten, niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen deshalb auf verbesserte Kommunikation zwischen den Beteiligten, vor allem aber auf Steuerung der Patienten in die „angemessene Versorgungsstufe“ ab. Aktuelle Evidenz spricht eher gegen die Vermutung, mit reiner Patientensteuerung könne eine wesentliche Umverteilung von Patienten aus den Krankenhausnotaufnahmen in andere Versorgungsbereiche gelingen. Es fehlt dazu schon an den entsprechenden Versorgungsalternativen. Experimente mit „gemeinsamen Notfalltresen“ zeigen – soweit ich das überblicke – dass die Zahlen tatsächlich in die niedergelassene Versorgung oder gar in integrierte Notfallpraxen umgesteuerter Patienten im Vergleich zur Gesamtzahl der Vorstellungen und vor allem zur Auslastung üblicher Hausarztpraxen klein sind. Von einem sektorenübergreifenden Versorgungsaspekt aus betrachtet scheint es mir fraglich, ob minderausgelastete kassenärztliche Notfallpraxen, deren ärztliches und pflegerisches Personal dem Regelbetrieb der hausärztlichen Versorgung entzogen werden muss, wo es bereits jetzt keine ausreichenden Kapazitäten für den Routinebetrieb gibt und die Wartezeiten enorm sind, wirklich eine so effiziente Versorgungslösung darstellen – im Vergleich zu Notaufnahmen, die ohnehin aus Vorhalte- und Qualitätsgründen technisch und personell besser ausgestattet werden müssten, als sie es gegenwärtig sind. Vielleicht wäre es an der Zeit, sich von der Fiktion zu verabschieden, die Vertragsärzteschaft in der Einzelniederlassung sichere umfassend „die ambulante Notfallversorgung“, oder als könne man dies von ihr gegenwärtig auch nur annähernd erwarten. Die Zeiten haben sich geändert. Das Stethoskop und der klinische Blick können immer noch das ihre leisten. Wir müssen es aber heutzutage oft genauer wissen. #Notfallversorgung #DGINA #BMG
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Eine freundliche Bitte an alle, die Kinder-Notfälle behandeln: Für eine 💡🏴☠️🎙️🚑Live Podcast Folge im Rahmen der Jahrestagung der Gesellschaft für Neonatologie und pädiatrische Intensivmedizin möchte ich ein paar Daten sammeln zum Thema Fehler und Fehler-Kommunikation bei Kinder-#Notfällen 2-3 min., 10 kurze Ankreuzfragen, let’s go 💪🏽 https://lnkd.in/efT38sWM
Fehler in der Kindernotfallmedizin
de.surveymonkey.com
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#Notfallversorgung Diese Analyse sollte Anlass sein, die Prozesse und Strukturen in den Kliniken an die größtmögliche Planbarkeit anzupassen. Leider fehlen oft alternative Anlaufstellen und Ansprechpartner für eine geplante stationäre Aufnahme. Manchmal hat man den Eindruck, das ungeplante Schicken in die Notaufnahmen ist ein mit wenig Aufwand verbundener Ansatz Patienten eine schnelle Versorgungsoption an die Hand zu geben. Dies bedeutet in den Notaufnahmen ein enormen personellen und zeitlichen Aufwand Nichtnotfälle von Notfällen zu trennen und in die entsprechenden angemessenen Versorgungsbereiche zu steuern.
Geplante Aufnahmen versus Notfallaufnahmen: Versorgungsbedarf, Liegezeiten und Erlöse
aerzteblatt.de
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Der plötzliche Herz-Kreislauf-Stillstand braucht in Deutschland mehr Beachtung. Bei der Überlebensrate sind andere EU-Länder bereits deutlich besser als wir. Der Koalitionsvertrag (2021) sieht daher ein „Maßnahmenpaket Wiederbelebung“ vor. Im Herbst 2023 betonte die Regierungskommission die Rolle der Bevölkerung in der Notfallversorgung. Aber: Bislang fehlt die Umsetzung konkreter Maßnahmen. Und das, obwohl jährlich zusätzlich 10.000 Menschenleben gerettet werden könnten. Gemeinsam mit dem German Resuscitation Council GRC/ Deutscher Rat für Wiederbelebung e.V. legen wir daher konkrete Vorschläge vor, um die Laien-Reanimationsquote zu steigern. Die Maßnahmen in unserem Aktionsplan #Wiederbelebung sind ein sehr konkretes Angebot an die Bundesregierung, den Worten Taten folgen zu lassen. Die 4 Maßnahmenbereiche des Aktionsplans: ▶️ Strukturierte Bildungsangebote zur „Wiederbelebung“ für alle Altersgruppen ▶️ Breite Anwendung der T-CPR und Ersthelfer:innen-Systemen ▶️ AED an öffentlich zugänglichen, stark frequentierten Plätzen bzw. Orten mit langer Verweildauer ▶️ Bundesweites AED-Register Mehr: bvmed.de/wiederbelebung Der Aktionsplan wird unterstützt durch: Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS), Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) und Deutsche Herzstiftung e. V.. Zur Pressemeldung: bvmed.de/pm2024
GRC, BVMed, APS, BAGEH und Herzstiftung legen Aktionsplan Wiederbelebung vor: „Wir müssen die Laien-Reanimationsquote steigern, um mehr Leben zu retten“
bvmed.de
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