Beitrag von Tetrapy GmbH

Reisen mit medizinischem Cannabis erfordern Planung und Vorbereitung. 🗺️ Seit April 2024 ist Cannabis in Deutschland kein Betäubungsmittel mehr - in vielen Ländern jedoch schon. Wer also bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums medizinisches Cannabis dabei hat, muss unbedingt: - eine Bescheinigung nach Artikel 75 (max. 30 Tage gültig) und - eine Bescheinigung der Landesgesundheitsbehörde dabei haben. Details zu den Regelungen und Formularen finden Sie auf unserer Website: https://lnkd.in/e4Dtyqw8 #tetrapy #CannabisTherapie #MedizinischesCannabis #cannabiszentrum #cannabiswissen #therapie #forschung #wissenschaft #medizin #PsychischeGesundheit #Schmerztherapie #IndividuelleBehandlung #Reisen #Urlaub #Weihnachten

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