Beitrag von UIMC Dr. Vossbein GmbH & Co KG

Wann erlischt eine Einwilligung zum Versand von Newslettern? Beim Marketing sollte der Datenschutz beachtet werden Das Newsletter-Marketing ist eine wichtige Methode, um Kunden zu erreichen und langfristige Bindungen aufzubauen. Diese Marketing-Weisheit hat sich inzwischen von Einzelhandelsunternehmen über zahlreiche B2B-Betriebe bis zu staatlichen Institutionen herumgesprochen. Hierbei gilt natürlich auch der Datenschutz: So hat sich die Erkenntnis, dass es einer Einwilligung bedarf, um Newsletter zu versenden, natürlich schon verbreitet. Doch: Wie lange bleibt die Einwilligung bestehen? Wie lange muss ich diese aufbewahren? Welche Löschfristen sind im Newsletter-Marketing zu beachten? „Sollten Newsletter verschickt werden oder ist ein Newsletter-Marketing geplant, ist eine frühzeitige Beschäftigung mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen absolut hilfreich. Andernfalls kann schnell aus einem Kundenbindungs- und Umsatzsteigerungsinstrument das genaue Gegenteil werden“, erklärt der erfahrene Datenschutzexperte Dr. Jörn Voßbein. Ein Blick in ergangene Urteile hilft, die richtigen Schlüsse für das eigene Newsletter-Marketing zu ziehen. https://lnkd.in/enq-bQx4

Beim Marketing sollte der Datenschutz beachtet werden

Beim Marketing sollte der Datenschutz beachtet werden

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