Beitrag von vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V.

⚖️ Zum 01.10.2024 sind die §§ 60 b und c des Gebäudeenergiegesetzes in Kraft getreten. Damit überführt der Gesetzgeber die Effizienzmaßnahmen aus der EnSimiMaV ins GEG. Was in der EnSimiMaV lediglich für Gasheizungen galt, ist jetzt auf alle Heizungsanlagen anzuwenden, die Wasser als Wärmeträger nutzen. Gebäudeeigentümer:innen, deren Gebäude aus mehr als sechs Wohneinheiten besteht, sind nun verpflichtet die Heizanlagen zu prüfen und zu optimieren. ➡️ Contracting-Anbieter übernehmen diese Aufgabe. Sie prüfen und optimieren die Heizung, führen den hydraulischen Abgleich durch und sorgen so für Energieeffizienz. Gebäudeeigentümer:innen können der Heizungsoptimierung sorglos entgegenblicken. #contracting #geg

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