Beitrag von Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (VFA)

🔍 Europäische Nutzenbewertung (#EUHTA): Eine Chance für #Innovation, aber mit Nachbesserungsbedarf Die EU-Kommission hat unter Beteiligung des BMG den Entwurf der Durchführungsverordnung zur europäischen Nutzenbewertung (EU-HTA) veröffentlicht. Während wir uns der Implementierung der EU-HTA-Verordnung nähern, steht viel auf dem Spiel. Die #Vision einer harmonisierten europäischen #Nutzenbewertung birgt das Potenzial, den Zugang zu innovativen Therapien in der #EU zu verbessern und den bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Doch ohne die richtigen Weichenstellungen riskieren wir, diese #Chance zu verpassen. Unsere drei Kernpunkte: 1️⃣ Beteiligung des Herstellers Hersteller müssen als unverzichtbare Hauptakteure im EU-#HTA-Prozess anerkannt und angemessen einbezogen werden – insbesondere bei der Bestimmung des Bewertungsumfanges (Scoping). Dies ist entscheidend, um die Qualität der Bewertungen zu stärken. 2️⃣ Praktikabilität des Verfahrens Der EU-HTA-Prozess muss sowohl für Hersteller als auch für Gutachter effizient und praktikabel sein. Die Machbarkeit einer Dossier-Vorbereitung für Hersteller beim gegebenem Umfang an Anforderungen ist stärker zu berücksichtigen und der Zeitrahmen dafür zu erhöhen. 3️⃣ Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Es ist von höchster Bedeutung, dass der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gewährleistet wird, die die Grundlage des Geschäftsmodells der innovativen Pharmaindustrie sind. ▶ Unsere Bedenken: Ohne eine angemessene Beteiligung der Hersteller und praktikable Zeitrahmen besteht die Gefahr, dass EU-HTA nicht das Qualitätsniveau leisten kann, was sie soll. Darüber hinaus müssen wir sicherstellen, dass das Schutzniveau für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dem in Deutschland entspricht. ◀ Dazu vfa-Präsident Han Steutel: „Die frühzeitige und detaillierte Einbindung der Hersteller ist entscheidend, wenn aus der guten Idee der europäischen #Nutzenbewertung eine gelebte Praxis in den Mitgliedsstaaten werden soll. Vor allem brauchen die Firmen ausreichend Zeit für die Dossiererstellung.“ Wir stehen an einer entscheidenden Schwelle. Die Durchführungsverordnung zur europäischen Nutzenbewertung bedarf Nachbesserungen, um die Qualität der Bewertungen und deren Nutzbarkeit in Deutschland zu sichern. 📌 Hintergrund: Die EU-HTA-Verordnung trat am 11. Januar 2022 in Kraft und zielt darauf ab, die gemeinsame Nutzenbewertung neuer Arzneimittel auf europäischer Ebene zu regeln. Dies soll die Verfügbarkeit innovativer Therapien in der EU verbessern und ein Höchstmaß an Qualität in der Bewertung erreichen. Für detailliertere Informationen besuchen Sie unsere Website: ⤵ https://lnkd.in/ehxcQwsP Hier geht es zur Stellungnahme: https://lnkd.in/exPuRGBt

EU-Durchführungsverordnung zum EU-HTA Prozess mit Luft nach oben

EU-Durchführungsverordnung zum EU-HTA Prozess mit Luft nach oben

vfa.de

Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen

Themen ansehen