Beitrag von Verband unabhängiger Energieerzeuger VESE

Vernehmlassungsantwort: Verordnungen zum Mantelerlass/Stromgesetz VESE begrüsst die Gesetzesänderungen, welche mit dem "Mantelerlass" kommen und im Juni 2024 zur Abstimmung stehen. Insbesondere das erklärte Ziel, bis 2035 mind. 35 TWh Strom aus neuen erneuerbaren Energien zu produzieren. Wir hatten dieses "Stromgesetz", wie der Mantelerlass auch genannt wird, während des gesamten parlamentarischen Prozesses begleitet und beobachtet, wie mit jeder Differenzbereinigung, mit jeder Debatte, das Gesetz weiter an Qualität und Schlagkraft verlor. Herausgekommen ist ein Gesetz, was gut gemeint ist, aber in welchem das Parlament keinerlei Leitplanken mehr vorgibt - so kann z.B. die minimale Abnahmevergütung völlig frei sogar auf 0 Rp/kWh vom Bundesrat festgelegt werden. Auch das Thema "Leitungsverstärkungen", bei welchem das Parlament eindeutig den Willen geäussert hatte, Leitungsverstärkungen über die Netzkosten zu solidarisieren, wurde verwässert: mit der Festlegung auf CHF 50/kW wurde ein Betrag gewählt, welcher im ländlichen Bereich ca. 10-30% der Verstärkungskosten deckt. Bei 10% kann man aber nicht mehr von einer Übernahme der Leitungskosten, sondern höchstens von einer "Förderung" sprechen. Bei der lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) können, wenn kein Trafo im Spiel ist, effektiv ca. 18% Netzkosten für den eigenverbrauchten Strom abgezogen werden. Sobald ein Trafo irgendwo an der LEG beteiligt ist, sind die effektiven Abzüge noch ca 9%. Dies wären dann ca. 1.1 Rp/kWh - zu wenig, um damit eine LEG wirtschaftlich attraktiv zu machen. Zumal (ergibt sich aus dem Gesetz) eine LEG zwischen z.b. drei Bauernhöfen auf Netzebene 7 und einem Industrieunternehmen auf Netzebene 5 nicht möglich ist, alle Teilnehmer einer LEG müssen sich auf der gleichen Netzebene befinden. Unverständlich ist, dass die Wasserkraft 30 Tage nach Bekanntgabe der Vergütungssätze Zeit hat, um zwischen den Optionen "Einmalvergütung" und "gleitender Marktprämie" zu entscheiden, die PV sich aber vorab (ohne Kenntnis der Vergütungssätze) für eines der beiden Modelle entscheiden muss. Direkt zur Vernehmlassungsantwort: https://lnkd.in/e3JCwwWB

VESE VErnehmlassungsantwort Verordnungen Mantelerlass/Stromgesetz

VESE VErnehmlassungsantwort Verordnungen Mantelerlass/Stromgesetz

vese.ch

Hans Rudolf Brügger

Effektivität und Effizienz als Schlüssel zum Erfolg!

9 Monate

Ich war schon gegen den Mantelerlass. Ein Gesetz, dass alles kann, aber nichts muss, ist das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht! Alle Grossprojekte werden blockiert und verhindert. Dabei sahnen die Grundversorger richtig tüchtig ab, wie die Milliarden-Gewinne der letzten beiden Jahre zeigen. Mit ihrem Verhalten bei den Klein-PV-Anlagen verhindern sie die Massnahmen zum Klimawandel erheblich. Sie kaufen den lokalen PV-Strom für 7 Rp./kWh ein und verkaufen ihn gleichentags für über 30 Rp. an die Nachbarn. Für ein einfaches Handelsgeschäft eine Marge von über 400% zu nehmen, ist richtig unanständig. Auch ich überlege mir nun, ob wir eine PV-Anlage überhaupt installieren sollen. Dabei wäre es so einfach: Gestehen wir den Grundversorgern eine Marge von 20% und hätten dann folgende Vorteile: 1. Rentable Anlagen für alle Betreiber 2. Preisdämpfende Auswirkungen für alle Konsumenten 3. Motivationsschub für alle, die sich eine Neuanlage überlegen 4. Neuer Schub in der Umstellung auf Alternativ-Energie. Aber die in den Verwaltungsgremien engagierten Politiker (Lobbyisten) haben bis jetzt kein Engagement dafür gezeigt. Das bestätigen auch die obigen Ausführungen der VESE.

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