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#SteuerlicheAnerkennung von Elternbeiträgen an Schulfördervereine?: Sämtliche Leistungen der Eltern, die bei wirtschaftlicher Betrachtung als #Gegenleistung für den Schulbesuch des Kindes erbracht werden, sind von § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG umfasst. Dies gilt auch für Leistungen an einen Förderverein, der diese zur Deckung der Betriebskosten an den Schulträger weiterleitet. Der Beitrag #SteuerlicheAnerkennung von Elternbeiträgen an Schulfördervereine? erschien zuerst bei Vereinfacher.

Steuerliche Anerkennung von Elternbeiträgen an Schulfördervereine? | Vereinfacher

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