Wie wichtig eine korrekte Fristberechnung in der #Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist, zeigt ein aktueller Fall, den der Versicherungsombudsmann entschied ==>
Beitrag von Versicherungsbote
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Die Versicherung zahlt eh nicht im Krankheitsfall. Warum sollte ich dann eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen? So die Meinung einiger Menschen. Aber stimmt das? Und was sind die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit? Im Interview mit Dr. Alexander T. Schäfer, Rechtsanwalt & Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht, bespreche ich diese Thematik 👇🏻
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Der #Versicherungsbedarf kann sich durch Veränderung von Lebensumständen auch Jahre nach dem Abschluss einer #BU ändern. Neben der Vertragsanpassung stellt sich die Frage, ob auch der Abschluss mehrerer #Policen möglich und sinnvoll ist. Diese und weitere Fragen erläutert Rechtsexperte Björn Thorben M. Jöhnke in seiner regelmäßig erscheinenden BU-Kolumne. Ein Artikel von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft ⬇
BU: Beratungsrisiken und -pflichten bei zwei oder mehr Policen
asscompact.de
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Was wird wichtig und wo liegen die Risiken in der BU-Beratung? Mit dieser Frage beschäftigten sich Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski und Michael Franke in einem spannenden Gespräch ausführlich. Worauf es in Zukunft in der BU-#Beratung ankommt, lesen Sie jetzt bei uns im Blog. #Berufsunfähigkeitsversicherung #Versicherung
BU-Beratung - Was ist wichtig und wo liegen die Risiken?
franke-bornberg.de
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Lebensversicherung 💼 Aktuelle OGH (Österreich)-Entscheidung (7 Ob 105/24b vom 28. August 2024): Missbräuchliche Klauseln in fondsgebundener Lebensversicherung | dennoch keine Gesamtnichtigkeit des Vertrages! 📜 In einem aktuellen Entscheid hat der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigt, dass eine missbräuchliche Klausel in einem Lebensversicherungsvertrag nicht gleich das "Aus" für den gesamten Versicherungsvertrag bedeutet: Zum Fall: Ein Versicherungsnehmer verlangte die eingezahlten Prämien (bzw. die Differenz zwischen dem nach Kündigung ausbezahlten Rückkaufswert und der Gesamtsumme der eingezahlten Prämien) zurück, weil er einige Klauseln in seinem fondsgebundenen Lebensversicherungsvertrag für unwirksam hielt. Der OGH, gestützt auf die Rechtsprechung des EuGH, entschied jedoch: Der Vertrag bleibt bestehen, auch wenn in in dem Fall die (unter anderem beanstandete) Rentenwahlklausel als unwirksam beurteilt wurde. 🔍 Warum das wichtig ist: 👉 Missbräuchliche und unwirksame Klauseln führen nicht automatisch zur Gesamtnichtigkeit – der Vertrag bleibt gültig, wenn der Vertrag ohne die unwirksame Klausel bestehen kann. 👉 Für Versicherer bedeutet das eine gewisse Absicherung: Auch bei unwirksamen Klauseln kann der Vertrag als Ganzes weiter bestehen. 👉Trotzdem bleibt die Botschaft: Klarheit und Transparenz sind entscheidend, um unnötige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Eine interessante Entscheidung, die - nicht nur für österreichische Versicherungsunternehmen - zeigt, wie wichtig eine durchdachte Vertragsgestaltung im Versicherungsrecht ist! #Versicherungsrecht #OGH #EuGH #Lebensversicherung #Vertragsgestaltung #Versicherer
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Vor dem Landgericht Berlin erzielte unsere Kanzlei einen Vergleich in Höhe von 539.712,00 € sowie Zahlung einer lebenslange Rente. Unser Mandant erlitt nach einem Treppensturz schwerwiegende Hirnschädigungen, was zu dauerhaften kognitiven und physischen Beeinträchtigungen führte. Trotz klarer Umstände lehnte seine Unfallversicherung die Leistungsansprüche ab, indem sie fälschlicherweise behauptete, der Unfall sei alkoholbedingt und somit nicht versichert. Die Alkoholklausel regelt aber, dass ein Unfall, verursacht durch eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung, nur dann vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist, wenn der Alkoholzustand kausal für den Unfall war. Die Beweislast für den Kausalzusammenhang liegt beim Versicherer. Der Versicherer irrte, indem er annahm, der Unfall sei durch Trunkenheit verursacht worden, obwohl keine Anzeichen einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung oder eines typischen Ablaufs vorlagen, der dies belegen könnte. Tatsächlich ereignen sich häusliche Stürze oft auch bei nüchternen Personen. Nach weiteren Verhandlungen konnten wir dann die Zahlung er vollständigen Invaliditätsleistungen erreichen. Lesen Sie mehr: https://lnkd.in/eR9FPvGr #Versicherungsrecht #Unfallversicherung #Rechtsschutz #Invalidität
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☝🏼𝗞𝗻𝗮𝗽𝗽 𝗱𝗶𝗲 𝗛𝗮̈𝗹𝗳𝘁𝗲 𝗮𝗹𝗹𝗲𝗿 𝗕𝗨-𝗩𝗲𝗿𝘁𝗿𝗮̈𝗴𝗲 𝘇𝘂 𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿 𝗼𝗱𝗲𝗿 𝗙𝗲𝗵𝗹𝗲𝗿𝗵𝗮𝗳𝘁?! Häufig fehlen wichtige Klauseln oder die Gesundheitsfragen wurden nicht richtig beantwortet. Wenn du so einen Vertrag hast, lebst du nicht nur gefährlich, sondern bezahlst im Zweifel die ganze Zeit umsonst. Diese Verträge werden später entweder mal nicht leisten oder die Leistung wird nicht ausreichen. 🛡️Hast du eine Berufsunfähigkeitsversicherung? #berufsunfähigkeitsversicherung #berufsunfähigkeit #finanzen #hbs #apolda #weimar #versicherungen
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Die Tätigkeitsbeschreibung in einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist entscheidend für den Versicherungsschutz. Eine klare Beschreibung kann darüber entscheiden, ob ein Leistungsantrag erfolgreich ist. Täglichen Anforderungen, Fähigkeiten und Verdienstmöglichkeiten umfassen eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung. Insbesondere bei komplexen Tätigkeiten oder nicht klar messbaren Krankheiten ist eine präzise Darstellung wichtig. Das Oberlandesgericht Brandenburg betont, dass die Tätigkeitsbeschreibung umfassend sein muss: von den Anforderungen der Arbeit bis zu Entwicklungsmöglichkeiten. Versicherungsvermittler, aber auch Versicherungsnehmer sind daher immer gut beraten, sich schon bei einem Leistungsantrag in einer Berufsunfähigkeitsversicherung fachanwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Haben Sie Fragen zur Tätigkeitsbeschreibung in Ihrer BU-Versicherung? Teilen Sie Ihre Erfahrungen in den Kommentaren oder kontaktieren Sie uns für eine professionelle Beratung! #wirthrechtsanwälte #berufsunfähig #versicherung #berufsunfähigkeitsversicherung
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𝗩𝗲𝗿𝘀𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝘃𝗲𝗿𝘁𝗿𝗮𝗴𝘀𝗮𝗯𝘀𝗰𝗵𝗹𝘂𝘀𝘀 – 𝗼𝗱𝗲𝗿 𝗱𝗼𝗰𝗵 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁? 🚦💼 Das neue Widerrufsrecht zugunsten des Versicherungsnehmers sorgt für reichlich Diskussionen und Unsicherheiten in der Branche. Seit der Einführung der allgemeinen Widerrufsregelung im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) am 1. Januar 2022 hat sich das Prinzip «pacta sunt servanda» deutlich gewandelt. Nun können Versicherungsnehmer innerhalb von 14 Tagen ihren Antrag oder Vertragsabschluss widerrufen. Doch wo Licht ist, ist auch Schatten: Die Möglichkeit zum Widerruf birgt ein potentielles Missbrauchsrisiko, wie sie 𝗗𝗿. John Trachsel in seinem Gastbeitrag detailliert aufzeigt. Theoretisch könnte ein Versicherungsnehmer etwa einen Vertrag für eine geplante Aktivität wie Ferien abschliessen – und bei schadenfreiem Verlauf einfach widerrufen. Das Problem: Das Widerrufsrecht darf grundsätzlich nicht einseitig zulasten des Versicherungsnehmers geändert werden. Lösungsmöglichkeiten müssen jedoch gefunden werden, um dieses «Trial and Error»-Spiel zu unterbinden. Ein Ansatz könnte sein, die Laufzeit der Versicherungsverträge auf weniger als einen Monat zu begrenzen – dann entfällt das Widerrufsrecht. Eine andere Möglichkeit wäre der Beginn der Versicherungsdeckung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. Bei thebroker möchten wir Euch stets aktuell und informativ bei solchen wegweisenden Änderungen unterstützen. 📰🔍 #Versicherung #Widerrufsrecht #Rechtsänderung #thebroker
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Wichtige Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Beitragsanpassungen in der Privaten Krankenversicherung. Der BGH beschäftigt sich in seiner Entscheidung vom 20.03.2024 (IV ZR 68/22) mit der Frage, ob und in wieweit im Rahmen eines Beitragsanpassungsprozesses die Frage der Limitierungsmittelverwendung nach § 155 Abs. 2 VAG durch die Zivilgerichte überprüft werden könne. Ausgangspunkt ist die Klage eines Versicherungsnehmers gegen Beitragserhöhungen seines privaten Krankenversicherers, die er für unwirksam hält, und deshalb unter anderem die Rückzahlung der auf die Beitragserhöhungen gezahlten Prämienanteile begehrt. Das Landgericht Berlin hatte der Klage stattgegeben. Das Kammergericht hatte das landgerichtliche Urteil zum Teil abgeändert, aber ebenfalls unter anderem die Unwirksamkeit einer Prämienanpassung festgestellt und die Beklagte zur Rückzahlung der darauf gezahlten Prämienanteile verurteilt. Der BGH hat das Urteil des Kammergerichts nun aufgehoben. Er stellte klar, dass sich eine Prämienanpassung stets in zwei Schritten vollzieht. Im ersten Schritt wird die Prämie anhand der geänderten Rechnungsgrundlagen neu kalkuliert (§ 155 Abs. 1 VAG). Für die korrekte Neukalkulation ist der Versicherer im Gerichtsverfahren beweisbelastet und muss insoweit auch alle Technischen Berechungsgrundlagen offen legen. In einem zweiten Schritt kann der Versicherer die Beitragserhöhung gemäß § 155 Abs. 2 VAG durch die Verwendung von Mitteln aus den Rückstellungen für Beitragserstattungen begrenzen (sog. Limitierungsmittel). Hierbei handelt es sich um eine unternehmerische Ermessensentscheidung des Versicherers, so dass im Rahmen einer gerichtlichen Kontrolle lediglich besonders schwerwiegende Verstöße gegen die schutzwürdigen Interessen der Versicherten geeignet sein können, überhaupt einen materiellen Verstoß gegen den sich aus § 155 Abs. 2 VAG ergebenden Prüfungsmaßstab für die Limitierungsmaßnahmen zu begründen. Hierfür ist wiederum der Versicherungsnehmer beweisbelastet. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang weiter, dass eine etwaige Fehlerhaftigkeit einer Limitierungsmaßnahme die materielle Wirksamkeit einer Prämienanpassung nicht entfallen lässt. Eine fehlerhafte Limitierung kann mithin allenfalls dazu führen, dass dem klagenden Versicherungsnehmer ein individueller Anspruch auf (weitere) Limitierung, d.h. auf dauerhafte Absenkung seiner Prämie zustehen kann. Hieraus leitet der BGH eine unbedingt einzuhaltende Prüfungsreihenfolge ab: zunächst muss durch den Versicherungsnehmer zwingend die Neukalkulation angegriffen (und ggf. entsprechend sachverständig überprüft) werden, damit man im nächsten Schritt überhaupt zur Prüfung der Limitierungsmaßnahme kommen kann. Dem isolierten Angriff einer Limitierungsmaßnahme hat der BGH damit eine klare Absage erteilt. Ansprechpartner: Dr. Joachim Grote, Anja Lippeck
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D.A.S. hilft bei Streitigkeiten mit Versicherungen ! Leider keine Seltenheit. Immer öfter erhalte ich von meinen Kundinnen und Kunden Schadensfälle wie diese. In vielen Fällen lässt sich die Angelegenheit bereits außergerichtlich durch die Unterstützung eines D.A.S Juristen positiv klären und der Kunde erhält seine zustehende Versicherungsleistung . Häufig liegt die Ursache jedoch auch darin , dass der Versicherungsnehmer beim Abschluss seiner Polizze schlecht oder unzureichend beraten wurde. Um das Risiko einer Deckungslücke oder Unterversicherung präventiv vorzubeugen , biete ich Ihnen einen unverbindlichen Polizzen-Check an , damit Sie im Fall der Fälle richtig versichert sind. Für Informationen zum D.A.S Firmenrechtsschutz oder einem unverbindlichem Polizzen-Check stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung ! https://lnkd.in/dYrqBCVU
Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht! Was nun?
ergo-versicherung.at
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