Im Blindflug voran - #Krankenhausreform beschlossen Zahlreiche Änderungen, aber leider nicht die für die Krankenhäuser wichtigen. Gestern hat der Bundestag mit den Stimmen der Ampelparteien das Gesetz zur Krankenhausreform beschlossen. Der Vorstand des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) zeigte sich in seiner heutigen Sitzung enttäuscht, wenn auch wenig überrascht. Die Kritik aus den Bundesländern und den Krankenhäusern, auch aus dem VKD, sei im Wesentlichen von Beginn an ignoriert worden. Das betreffe die vorgesehene Vorhaltefinanzierung ebenso wie den weiteren Bürokratieaufwuchs durch die Reform. Dass die Abgeordneten der Ampelparteien auch den Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Vorschaltgesetz jetzt beschließen und kalte Strukturbereinigung in der deutschen Krankenhauslandschaft verhindern“ (20/8402) abgelehnt haben, schicke viele Häuser auf eine weitere finanzielle Talfahrt, kommentierte VKD-Präsident Dirk Köcher.. Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unter: https://lnkd.in/ecDR-D2R
Beitrag von Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e. V. (VKD)
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Der Streit um die Krankenhausreform reißt nicht ab. Insbesondere zwischen der Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) und Gesundheitsminister Karl Lauterbach wird der Ton immer rauer. Jetzt äußerte sich Lauterbach in einem Interview im ZDF umfassend zu seinen Plänen. Den Streit mit der Krankenhausgesellschaft nannte er bezeichnenderweise eine „Gefechtslage“. Und auch wenn uns dieser Begriff zu kriegerisch ist, beschreibt er die Gesamtlage ziemlich gut: Immer mehr Kliniken kämpfen ums Überleben. Eine zeitnahe Anhebung des Landesbasiswerts, wie ihn die DKG fordert, ist auch aus unserer Sicht dringend notwendig. Denn ohne diesen Schritt werden zu viele Kliniken bereits vom Netz sein, wenn, voraussichtlich 2030, die ersten Maßnahmen der Krankenhausreform greifen werden. https://lnkd.in/dbPpQC39 #ZukunftderGesundheitsversorgung #Healthcare
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𝗞𝗿𝗮𝗻𝗸𝗲𝗻𝗵𝗮𝘂𝘀𝗿𝗲𝗳𝗼𝗿𝗺 𝗶𝘀𝘁 𝗿𝗲𝗳𝗼𝗿𝗺𝗯𝗲𝗱ü𝗿𝗳𝘁𝗶𝗴 Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, nimmt Stellung zum heutigen Kabinettsbeschluss des Gesetzentwurfs zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG): Der Gesetzentwurf zur Krankenhausreform krankt an mehreren Webfehlern. Versprochen hat uns Minister Lauterbach eine Abkehr von der Fallpauschalen-Systematik, nun aber bekommen wir zwei parallele Vergütungssysteme, bei denen weiter die Fallzahlen im Vordergrund stehen. Die Vorhaltefinanzierung entpuppt sich bei näherer Betrachtung als Etikettenschwindel: Weder die Verteilung der Vorhaltefinanzierung noch die Auszahlung an die Krankenhäuser ist fallunabhängig gestaltet. Das ist nicht die Entlastung von ökonomischem Druck, die wir in den Krankenhäusern brauchen. Eine echte Entökonomisierung kann nur dann gelingen, wenn die Vorhaltefinanzierung unabhängig von der Fallzahl erfolgt und das gesamte Personal in der direkten Patientenversorgung gegenfinanziert wird. #marburgerbund #krankenhausreform #gemeinsammehrbewegen
Krankenhausreform ist reformbedürftig | Marburger Bund
marburger-bund.de
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Der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft, Heiner Scheffold, fordert die Bundestagsabgeordneten auf, dem aktuellen Gesetzentwurf zur #Krankenhausreform nicht zuzustimmen, solange grundlegende Finanzierungsfragen und Einigungen mit den Bundesländern ungelöst bleiben. Er kritisiert, dass das Gesetz keine Entlastung für die angespannte Finanzlage der Krankenhäuser vorsieht, von denen 85 Prozent in Baden-Württemberg im Jahr 2024 ein Defizit erwarten... Südwest-Krankenhäuser fordern Stopp der Klinikreform https://lnkd.in/ePs2rWC9
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Wie geht’s weiter mit der Krankenhausreform? Diese Frage stand im Mittelpunkt des Austausches mit der Geschäftsführung des Krankenhauses Daun. Die finanzielle Situation vieler Krankenhäuser in Deutschland wird zunehmend prekärer, Experten befürchten Insolvenzen, wenn nicht schnell gehandelt wird. Aber Gesundheitsminister Lauterbach und die Ampel lassen die Krankenhäuser finanziell im Regen stehen und dazu im Ungewissen, wann und wie die angekündigte Reform kommt. Das führt nicht nur zu Unsicherheiten sondern auch zum Unterlassen bzw. Verschiebung dringend notwendiger Investitionen. Wir brauchen eine Krankenhausreform, die ihren Namen auch verdient, die gemeinsam mit den Ländern erarbeitet wird, die die Grundversorgung auch im ländlichen Raum sicherstellt und die den Krankenhausträgern sowie dem medizinischen Personal Rechts- und Planungssicherheot verschafft. #krankenhaus #daun #eifel #eifelturm
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Die Defizitsituation der Krankenhäuser einfach und zutreffend am Beispiel Baden-Württemberg erklärt. Der Defizitsockel ist eine existentielle Bedrohung vieler Krankenhäuser in den nächsten Jahren, wenn die Politik jetzt nicht umsteuert. Daher: Inflations- und Tarifkostenausgleich im Jahr 2024! #krankenhaus #krankenhäuser #leipzig #sachsen
Teil 2 der Serie: Die finanzielle Lage der baden-württembergischen Krankenhäuser ist dramatisch: 👉 Die Kliniken im Land erwarten allein für 2024 ein Rekorddefizit von 900 Mio. EUR. 👉 Die massiven Kostensteigerungen der Jahre 2022 und 2023 wurden nicht finanziert. 👉 Die BWKG Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. erwartet, dass die Bundesregierung endlich aktiv wird und die Kliniken finanziell stabilisiert. 👉 Die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach geplante Krankenhausreform hilft nicht, auch wenn sie von ihm als Lösung für die unzureichende Finanzierung „verkauft“ wird. Krankenhausdefizite – einfach erklärt (Teil 2) Eine Hauptursache der Defizite sind die nicht dauerhaft finanzierten Kostensteigerungen aus den Jahren 2022 und 2023, wie ich im zweiten Film erkläre. Das Finanzierungssystem der Krankenhäuser konnte die Kostensteigerungen nicht abbilden. Es ist eine erhebliche Lücke zwischen Kosten und Erlösen entstanden. Der Bundesgesetzgeber hat diese Lücke mit Einmalzahlungen vorübergehend verkleinert. Nach dem Wegfall der Hilfen zum Jahresbeginn 2024 ist die Lücke wieder aufgegangen und die Kosten steigen weiter. Das ist die Hauptursache der aktuellen Krankenhausdefizite. Fortsetzung folgt… #bwkg #krankenhausreform #gesundheitspolitik #alarmstuferot
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Eine #Krankenhausreform kann die Versorgung nur dann verbessern, wenn die Entgelte sich an Qualität und Leistung orientieren. Der Bundesrat hat das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (#KHVVG) gebilligt. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit. ➡️ Nach diesem Gesetz können Kliniken künftig ihre Einnahmen verbessern, indem sie weniger Leistungen für Patienten erbringen. Dies gibt den Krankenhäusern völlig falsche Impulse. So drohen neue Versorgungsmängel, wenn spezialisierte Kliniken künftig weniger Patienten annehmen, weil sie das Geld auch ohne diese Arbeit bekommen. ➡️ Den Versicherten droht ein neuer Kostenschub in Milliardenhöhe: Wir beobachten mit Sorge, dass die Krankenhausreform weitere Kostentreiber zu Lasten der Versicherten vorsieht. ➡️ Der Aufbau und Umbau von Krankenhausstrukturen ist verfassungsrechtlich klare Aufgabe der Bundesländer. Es ist verfassungswidrig, die Kosten des geplanten Transformationsfonds zum Umbau der Krankenhausstrukturen anstelle der Länder nun den Versicherten aufzudrücken.
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Bundesgesundheitsminister #Lauterbach hat den unionsgeführten Ländern vorgeworfen, #Milliardenhilfen für Krankenhäuser zu blockieren durch die Ablehnung des #Krankenhaustransparenzgesetzes (KHTG) und damit für das #Krankenhaussterben verantwortlich zu sein. Er wird in der #FAZ zitiert mit: „Zusätzliche Mittel von sechs bis acht Milliarden Euro stünden den Krankenhäusern zur Verfügung, wenn dieses Gesetz beschlossen würde“. Diese Aussage von Prof. Lauterbach ist mehr als dreist und macht mich fassungslos! 👉 Anstelle einer inhaltlichen Befassung mit den Kritikpunkten der Länder am KHTG - die nicht nur von den unionsgeführten Ländern kommt - wird quasi mit Erpressung zu Lasten Kliniken gedroht. 👉 Die Schuld der akuten Klinikinsolvenzen schiebt BM Lauterbach den Ländern zu, obwohl der Bund für die #Betriebskostenfinanzierung verantwortlich ist. Nur weil die Länder über ein Gesetz inhaltlich beraten wollen, bei dem es um erste Schritte zur kündigen Krankenhausreform geht, versucht der Bund die Verantwortung für die derzeitigen Insolvenzen aufgrund zu niedriger Betriebskostenerlöse auf die Länder zu schieben?🤔 👉 BM Lauterbach behauptet, dass es um „zusätzliche Mittel“ ginge, doch dies ist nach den bisherigen Planungen nicht die Wahrheit; lediglich bestehende Vergütungsansprüche der Kliniken sollen nach den Vorschlägen des Bundes etwas früher ausbezahlt werden. Damit würde überhaupt keine Insolvenzen verhindert werden! 👉 Im internationalen Vergleich haben wir überdurchschnittlich viele stationäre Behandlungen, die durch eine gezieltere #Patientensteuerung mit besserer Notfallversorgung und stärkerer Ambulantisierung reduziert werden können; aber im internationalen Vergleich sind die #Erlöse_je_Behandlungsfall in Deutschland extrem niedrig. Daher benötigen die Kliniken im #Transformationsprozess unbedingt wieder einen Mechanismus, wie bei sinkenden Fällen entsprechend die Erlöse je Fall um einen höheren Fixkostenanteil gesteigert werden können, was der Bund Ende 2022 verboten hatte. In Bayern wurde für dieses Jahr die #Investitionsfinanzierung, für die die Länder zuständig sind, in einem ersten großen Schritt zur künftig geplanten Krankenhausmilliarde deutlich auf 800 Mio. Euro für 2024 angehoben, wofür wir Stastsministerin Judith Gerlach dankbar sind. Die #Krankenkassen haben mit uns für den #Landesbasisfallwert den bundesgesetzlichen Spielraum vollständig genutzt, was ebenfalls positiv ist. Die derzeit alleinige #Schuld_am_Krankenhaussterben trifft daher den Bund und bei diesem Erpressungsversuch Herrn Prof. Lauterbach auch ganz persönlich. Der Bundesgesundheitsminister wird damit keinen Erfolg haben. Im Sinne der Sicherstellung der stationären Versorgung hoffe ich umso mehr auf eine schnelle Einsicht. https://lnkd.in/gVdaR9zA
Kliniksterben: Lauterbach kritisiert Unionsländer
faz.net
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Krankenhausreform passiert Bundesrat - schlechter Tag für die deutschen Krankenhäuser Die heute vom Bundesrat gebilligte Krankenhausreform des Bundesgesundheitsministers gefährdet in hohem Maße die flächendeckende Gesundheitsversorgung in Deutschland und wird zu Abteilungs- und Standortschließungen vor allem in ohnehin schon schlechter versorgten Regionen führen. Besondere Verwerfungen in der regionalen Versorgung werden durch zwei Aspekte der Reform hervorgerufen: Die Mindestvorhaltezahlen, bei denen das Risiko für kleinere Kliniken besteht, dass wesentliche Teile der bisherigen Vergütung ersatzlos wegbrechen. Die Vorhaltefinanzierung, die keinerlei wirtschaftlichen Ausgleich schafft, wenn kleinere und mittelgroße Krankenhäuser Leistungsgruppen verlieren. Viele Krankenhäuser stehen zudem am Rand der Insolvenz und werden durch das KHVVG keine Entlastung erfahren. Die Krankenhausschließungen, die auf uns zukommen werden, sind die Pleiten des Ministers und der gescheiterten Bundesregierung. Aber auch die Länder, die sich im Bundesrat letztlich nicht mehr für eine schnelle Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage der Kliniken eingesetzt haben, tragen dafür die Verantwortung. In einer neuen Regierung wird vor allem die CDU in der Verantwortung stehen, da ihre Vertreterinnen und Vertreter in ihrem Initiativantrag im Bundestag besonders deutlich die vielen Schwachstellen des Lauterbach-Reformgesetzes aufzeigten. Als Sofortmaßnahmen für ein besseres Gesetz bleiben für die Krankenhäuser drei Kernpunkte: - Umsetzung der Leistungsgruppen-Planung nach dem nordrhein-westfälischen Modell, - Ausweitung bereits vorhandener Instrumente zur Strukturkostenfinanzierung statt der völlig untauglichen Vorhaltepauschalen und konsequente Entbürokratisierung im Krankenhaus. Foto Susann Friedrich #krankenhaus #krankenhäuser #sachsen #leipzig #krankenhausreform Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
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Damit wird es eine neue Aufteilung von ambulanter und stationärer sowie ärztlicher und pflegerischer Versorgung geben, bis sich ein neues Gleichgewicht auf anderem Niveau eingestellt hat. Es bedarf einer kooperativen regionalen Zusammenarbeit aller Player zum „Wecken des schlafenden Riesen“, wie es sehr unterhaltsam im gleichnamigen Buch von Francesco De Meo dargestellt wird. https://lnkd.in/ekgFrVMP Der Restrukturierungsfonds in Höhe von 50 Mrd. für ein Gesetz in der Verantwortung des Bundes soll zu 50% von den Ländern und zu 50% von den Krankenkassen getragen werden. Die Finanzierung ist nicht gesichert und steht frühestens ab 2026 zur Verfügung. Mittel werden nur für Projekte bereitgestellt, die zu dem Zeitpunkt noch nicht begonnen wurden. Insbesondere kommunale und freigemeinnützige Träger ohne ausreichenden Puffer werden gezwungen, sich die Umstrukturierung zwischenzeitlich über Schutzschirm-oder Insolvenzverfahren vom Arbeitsamt finanzieren zu lassen. Daraus folgt immer eine massive Verunsicherung der Mitarbeiter und der regionalen Bevölkerung, wodurch die anstehenden Probleme dann noch schwieriger zu lösen sind.
Krankenhausreform passiert Bundesrat - schlechter Tag für die deutschen Krankenhäuser Die heute vom Bundesrat gebilligte Krankenhausreform des Bundesgesundheitsministers gefährdet in hohem Maße die flächendeckende Gesundheitsversorgung in Deutschland und wird zu Abteilungs- und Standortschließungen vor allem in ohnehin schon schlechter versorgten Regionen führen. Besondere Verwerfungen in der regionalen Versorgung werden durch zwei Aspekte der Reform hervorgerufen: Die Mindestvorhaltezahlen, bei denen das Risiko für kleinere Kliniken besteht, dass wesentliche Teile der bisherigen Vergütung ersatzlos wegbrechen. Die Vorhaltefinanzierung, die keinerlei wirtschaftlichen Ausgleich schafft, wenn kleinere und mittelgroße Krankenhäuser Leistungsgruppen verlieren. Viele Krankenhäuser stehen zudem am Rand der Insolvenz und werden durch das KHVVG keine Entlastung erfahren. Die Krankenhausschließungen, die auf uns zukommen werden, sind die Pleiten des Ministers und der gescheiterten Bundesregierung. Aber auch die Länder, die sich im Bundesrat letztlich nicht mehr für eine schnelle Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage der Kliniken eingesetzt haben, tragen dafür die Verantwortung. In einer neuen Regierung wird vor allem die CDU in der Verantwortung stehen, da ihre Vertreterinnen und Vertreter in ihrem Initiativantrag im Bundestag besonders deutlich die vielen Schwachstellen des Lauterbach-Reformgesetzes aufzeigten. Als Sofortmaßnahmen für ein besseres Gesetz bleiben für die Krankenhäuser drei Kernpunkte: - Umsetzung der Leistungsgruppen-Planung nach dem nordrhein-westfälischen Modell, - Ausweitung bereits vorhandener Instrumente zur Strukturkostenfinanzierung statt der völlig untauglichen Vorhaltepauschalen und konsequente Entbürokratisierung im Krankenhaus. Foto Susann Friedrich #krankenhaus #krankenhäuser #sachsen #leipzig #krankenhausreform Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
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Die Versorgungssicherheit gehört durch diese Reform endgültig der Vergangenheit an.
Krankenhausreform passiert Bundesrat - schlechter Tag für die deutschen Krankenhäuser Die heute vom Bundesrat gebilligte Krankenhausreform des Bundesgesundheitsministers gefährdet in hohem Maße die flächendeckende Gesundheitsversorgung in Deutschland und wird zu Abteilungs- und Standortschließungen vor allem in ohnehin schon schlechter versorgten Regionen führen. Besondere Verwerfungen in der regionalen Versorgung werden durch zwei Aspekte der Reform hervorgerufen: Die Mindestvorhaltezahlen, bei denen das Risiko für kleinere Kliniken besteht, dass wesentliche Teile der bisherigen Vergütung ersatzlos wegbrechen. Die Vorhaltefinanzierung, die keinerlei wirtschaftlichen Ausgleich schafft, wenn kleinere und mittelgroße Krankenhäuser Leistungsgruppen verlieren. Viele Krankenhäuser stehen zudem am Rand der Insolvenz und werden durch das KHVVG keine Entlastung erfahren. Die Krankenhausschließungen, die auf uns zukommen werden, sind die Pleiten des Ministers und der gescheiterten Bundesregierung. Aber auch die Länder, die sich im Bundesrat letztlich nicht mehr für eine schnelle Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage der Kliniken eingesetzt haben, tragen dafür die Verantwortung. In einer neuen Regierung wird vor allem die CDU in der Verantwortung stehen, da ihre Vertreterinnen und Vertreter in ihrem Initiativantrag im Bundestag besonders deutlich die vielen Schwachstellen des Lauterbach-Reformgesetzes aufzeigten. Als Sofortmaßnahmen für ein besseres Gesetz bleiben für die Krankenhäuser drei Kernpunkte: - Umsetzung der Leistungsgruppen-Planung nach dem nordrhein-westfälischen Modell, - Ausweitung bereits vorhandener Instrumente zur Strukturkostenfinanzierung statt der völlig untauglichen Vorhaltepauschalen und konsequente Entbürokratisierung im Krankenhaus. Foto Susann Friedrich #krankenhaus #krankenhäuser #sachsen #leipzig #krankenhausreform Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
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Akadem. Medizincontrolling - Aus- und Weiterbildung von Kodierfachkräften und Medizincontrollern DRG PEPP TUDok medizincontrolling.academy Hobby: MBEG-PingPong 3.01 😀
2 MonateIch hätte sicher den F51.0, müsste ich solch eine Katastrophe mitverantworten und zudem faktenverdreht dem Souverän präsentieren.