Beitrag von VLGST - Vereinigung liechtensteinischer gemeinnütziger Stiftungen und Trusts e.V.

Erfolgreiche Advocacy-Arbeit der VLGST: Impact-Investments und Venture Philanthropy ohne negative Folgen für die Steuerbefreiung von gemeinnützigen Stiftungen möglich! Gemeinnützige Stiftungen wollen ihren Zweck bestmöglich verfolgen, sowohl mit ihrer Fördertätigkeit als auch mit ihrem Stiftungsvermögen. Impact Investing und unternehmerische Fördermodelle wie Venture Philanthropy sind in aller Munde und erweitern die Möglichkeiten der Philanthropie. Bisher waren jedoch die allfälligen Auswirkungen auf die Steuerbefreiung von gemeinnützigen Stiftungen bei solchen Investitionstätigkeiten nicht klar geregelt. Am letztjährigen VLGST-Behördentreffen wurde dies thematisiert und die liechtensteinische Steuerverwaltung hat Bereitschaft signalisiert, ihre Praxis zur Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit den modernen Anforderungen anzupassen. Wir freuen uns, dass die Steuerverwaltung das angepasste "Merkblatt betreffend die Voraussetzungen für die Befreiung von gemeinnützigen juristischen Personen und besonderen Vermögenswidmungen ohne Rechtspersönlichkeit von den direkten Steuern" publiziert und die Anliegen der VLGST sowie der Liechtensteinische Treuhandkammer aufgenommen hat. Dies ist wieder ein wunderbares Beispiel für die vorbildliche Zusammenarbeit der liechtensteinischen Behörden und den Verbänden. Mit Blick auf die unternehmerischen Fördermodelle ist neu ohne negative Folgen für die Steuerbefreiung die Fördertätigkeit nicht nur auf à-fonds-perdu-Beiträge und -Leistungen beschränkt, sondern es sind auf der Förderseite auch Impact Investments oder unternehmerische Investitionen und Massnahmen möglich, sofern Stiftungen dabei in einem Bereich ohne formellen Markt agieren und die zurückfliessenden Mittel wieder zweckkonform für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Für Details verweisen wir auf das erwähnte Merkblatt der Steuerverwaltung. https://lnkd.in/evf4USHA   Diese Praxisänderung bzw. Klarstellung im Sinne eines zeitgemässen und wirkungsvollen Stiftungswesens ist ein wertvoller Schritt zur Stärkung des Stiftungsstandortes und entspricht auch der aktuellen Finanzplatzstrategie der Liechtensteinischen Regierung, die den Philanthropiestandort weiter stärken will. Die Mitglieder der VLGST werden beim nächsten VLGST-Behördentreffen am Mittwoch, den 28. August 2024 Gelegenheit haben, sich direkt mit der Steuerverwaltung und der Stiftungsaufsichtsbehörde zu dem Thema auszutauschen.    #ImpactInvestments #VenturePhilanthropy #UnternehmerischeFördermodelle #Philanthropie #Liechtenstein #Interessensvertretung Bild: jcomp on Freepik

  • Kein Alt-Text für dieses Bild vorhanden

Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen

Themen ansehen