Beitrag von Volksbank Mittelhessen

Die Krankenhausreform der bisherigen Bundesregierung ist trotz des zwischenzeitlichen Platzens der Ampel-Koalition vor kurzem auch im Bundestag beschlossen worden und kann zum 1. Januar in 2025 in Kraft treten. Dass eine Reform auf diesem Sektor notwendig ist, ist unumstritten. Dass sie zu großen Veränderungen in der medizinischen Versorgung führen wird, ebenso. Das betrifft die Patienten, aber auch die Anbieter. Gerade in den ländlichen Räumen wird sich die Versorgungsstruktur zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten entsprechend anpassen müssen. Dies wird voraussichtlich auch eine Neuausrichtung von niedergelassenen Ärzten zu Folge haben. Es könnte zu verstärkten Gründungen von medizinischen Versorgungszentren (MVZ), anderen ärztlichen Gemeinschaftseinrichtungen und Spezialisierungen führen. Eine solches Vorhaben ist immer auch mit Unternehmer-Mut und erheblichen Investitionen verbunden. Kaum jemand kann dies jedoch ohne verlässliche Partner angehen. Unsere Firmenkundenberaterinnen und -berater wissen nicht nur, wie man Projekte finanzieren kann. Unter ihnen befinden sich auch Branchenkenner und ausgewiesene Experten für die Freien Berufe und besonders für den Medizinsektor. Sie beobachten genau, welche Signale und Entscheidungen aus der Politik kommen, kennen die Herausforderungen und bereiten sich mit entsprechenden Weiterbildungen darauf vor, unsere Kunden auf den Punkt zu beraten, was die Absicherung der Investitionen, mögliche Fördermittel, aber auch die persönliche Vermögenslage und Alterssicherung angeht. Auf diese Aufgabe freuen wir uns, denn auch hier können wir im Sinne der gesamten Region Mittelhessen Zukunftsthemen mitgestalten und die Gesundheitsversorgung und damit Lebensqualität für alle Bürger sichern helfen. Wir werden als Bank alles dafür tun, denn das ist nichts anderes als unser genossenschaftlicher Auftrag.

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