Mehr Freiheit durch das MoPeG durch Trennung Verwaltungssitz vom Vertrags-/Satzungssitz! Die FORIS AG kann nun einfacher mehrere Standorte für vorgegründete GmbH & Co. KG anbieten. So kann aktuell aus drei Standorten ausgewählt werden: Düsseldorf, Köln und Frankfurt. Hintergrund ist das am 01.01.2024 in Kraft getretene Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG. „Wie bei juristischen Personen bereits seit Jahren gesetzlich anerkannt, können in Zukunft eingetragene GbRs einen vom inländischen Vertragssitz (wie von den Gesellschaftern im Gesellschaftsvertrag festgelegt) abweichenden inländischen oder – vorbehaltlich der Anerkennung im Zuzugsstaat – ausländischen Verwaltungssitz haben. Diese Neuregelung gilt aufgrund der Verweisung auch für andere Personen(-handels-)gesellschaften (OHG, KG). Sie hat gerade für die GmbH & Co. KG besondere Bedeutung, da bisher der Verwaltungssitz der Komplementärgesellschaft als Sitz der KG angesehen wurde, der bisher nicht im Ausland gelegen sein durfte. Der Gesetzgeber folgt insoweit nunmehr der Gründungstheorie.“ [1] Noch allgemeiner: „Im Einzelnen sind im Gesellschaftsrecht die folgenden Begrifflichkeiten zu unterscheiden: Verwaltungssitz Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung (kann auch im Ausland liegen) Nicht mehr im Gesetz geregelt Relevant zum Beispiel für Besteuerung und Gewerbemeldung der Gesellschaft Satzungssitz: Ort im Inland, den der Gesellschaftsvertrag bestimmt Ist entscheidend für die Zuständigkeit des Registergerichts Gilt für GmbHs und AGs, geregelt in § 4a GmbHG, § 5 AktG Inländische Geschäftsanschrift: Anschrift, unter der die Gesellschaft erreichbar ist (muss nicht zwingend eine Betriebsstätte sein), ist zwingend beim Handelsregister anzumelden Kann am Ort des Verwaltungs- oder Satzungssitzes sein, dies ist aber nicht zwingend Gilt für GmbHs, AGs und Zweigniederlassungen, geregelt in § 8 Absatz 4 GmbHG, § 37 Absatz 3 Nr. 1 AktG, § 13 Absatz 1 HGB Empfangsbevollmächtigter: Person, die für Willenserklärungen und Zustellungen empfangsberechtigt ist Die Eintragung im Handelsregister ist keine Pflicht, sondern eine Möglichkeit Gilt für GmbHs, AGs und Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften, geregelt in § 10 Absatz 2 S. 2 GmbHG, § 39 Absatz 1 S. 2 AktG, § 13e Absatz 2 S. 3 HGB [2] Quellen: [1] Deloitte Legal Deutschland: MoPeG | Reform des Personengesellschaftsrechts | Deloitte Legal Deutschland [2] IHK Köln: Satzungs-, Verwaltungssitz und Geschäftsadresse von Kapitalgesellschaften - IHK Köln #Vorratsgesellschaften – sind schneller: https://lnkd.in/eKDKzkFU #Foris – sofort verfügbar: https://lnkd.in/e9juPWte #Transparenzregister – einfach mit FORIS und auch für eGbR: https://lnkd.in/dXPRuNFJ
Beitrag von Christian Maletz
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Wie schütze ich meine Firma? Der Beitrag schließt unmittelbar an dem Beitrag:“Was ist eine Firma“ an- für diejenigen, die ihn verpasst haben. Wenn Du eine Firma hast oder ein Unternehmen gründen willst, halte Dich gerne auf dem Laufenden und oder sende diesen Beitrag jemanden- den er helfen könnte, da das Thema für jeden Unternehmer enorm wichtig ist ❗️ **** Der Firmenschutz ist ein zentrales Thema im Handelsrecht. Schließlich kommt der Firma ein ganz besonderer Wert zu. Die wichtigsten Schutzmaßnahmen werden nachfolgend dargestellt. Sollte Ihre Firma „bedroht“ werden, sollten Sie nicht lange zögern und dagegen vorgehen. Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Scholz, Anwalt für Handelsrecht in Dortmund mit Rat und Tat zur Seite. Die Schutzmöglichkeiten Die Firma des Kaufmanns wird sowohl durch zivilrechtliche als auch handelsrechtliche und markenrechtliche Vorschriften und Verfahren geschützt. Diese sind insbesondere im allgemeinen Namensrecht (vgl. § 12 BGB) in Verbindung mit §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB und dem Markenrechtsschutz in §§ 5, 15 MarkenG, vor allem aber in § 37 HGB verankert. Im Wesentlichen besteht ein Anspruch auf Unterlassung und ggf. Schadensersatz. Die Schutzverfahren Zum Schutze der Firma stehen dem Kaufmann (oder dem Registergericht) unterschiedliche Verfahren zur Verfügung, um eine rechtswidrige Firmennutzung zu beseitigen und zu sanktionieren. Firmenmissbrauchsverfahren: Das Registergericht kann bereits von Amtswegen zur Unterlassung des Gebrauchs der Firma, die Festsetzung eines Ordnungsgeldes verhängen. Zudem kann auch eine Amtslöschung angedroht werden. Unterlassungsanspruch: Der Kaufmann kann (mit anwaltlicher Unterstützung), ein Unterlassungsverfahren einleiten. Voraussetzung ist, dass jemand die Firma des Kaufmanns widerrechtlich gebraucht hat und der Kaufmann hierdurch in seien Rechten verletzt worden ist. **** #handelsrecht #gründer #startups #unternehmer #unternehmensschutz #Rechtsanwalt #wirtschaftsrecht #abmahnung #wirtschaft #handelsverkehr
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Gesellschaftsrecht Reloaded: GesRÄG 2023 und GesDiG 2023 Der Gesetzgeber flexibilisiert das Gesellschaftsrecht: Herabsetzung des Stammkapitals, Disqualifikation der Geschäftsführer und vieles mehr. Welche Änderungen noch in den Startlöchern stehen, lesen Sie im Beitrag von Georg Streit.
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Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich durch Rechtssicherheit – One-Stop-Shop für Effizienz und Sicherheit! 💼 Die österreichischen Notariate unterstützen Unternehmen in allen Phasen ihres Lebenszyklus – von der Gründung über die Kapitalerhöhung bis hin zur Liquidierung. Dank modernster digitaler Lösungen und persönlicher Expertise sind Notar:innen der perfekte Partner für die heimische Wirtschaft, wie Notarin Maria Thierrichter betont. 📈💻 🔑 Digital & persönlich: Das Notariat als One-Stop-Shop Egal, ob analog oder digital – die Notar:innen ermöglichen rasche und unkomplizierte Unternehmensgründungen mit der nötigen Rechtssicherheit. Sie übernehmen auch administrative Aufgaben wie Gewerbeanmeldungen, Sozialversicherungsanmeldungen und mehr, damit sich Gründer:innen voll und ganz auf ihren Markteintritt konzentrieren können. ✅ Mehr Transparenz und Sicherheit für Personengesellschaften: Um die Rechtssicherheit für KMUs zu stärken, fordert die Österreichische Notariatskammer die öffentliche Errichtung von Gesellschaftsverträgen für Personengesellschaften und deren Eintragung im Firmenbuch. Dies schützt nicht nur Gesellschafter:innen, sondern auch Gläubiger:innen und Mitarbeitende. 🔍 ✅ Reform der Einlagenrückgewähr: Die aktuelle Regelung zur Einlagenrückgewähr schafft Unsicherheiten und erschwert Unternehmensfinanzierungen. Eine Reform ist dringend notwendig, um Klarheit und Rechtssicherheit für österreichische Unternehmen zu schaffen. 🔄 ✅ Vorschlag für die strukturierte Firmenbucheingabe: Um Gründungen noch schneller und effizienter zu gestalten, schlägt die Notariatskammer die Möglichkeit einer strukturierten Firmenbucheingabe vor – ein weiterer Schritt in Richtung einer modernen und zukunftsfähigen Wirtschaft! 🚀 #IhrNotariat #Rechtssicherheit #Notariat #Wirtschaftsstandort #Gründung #KMUs #Digitalisierung #Transparenz #Firmenbuch #Einlagenrückgewähr #Unternehmensgründung #OneStopShop #Österreich
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Erfolgreiche Gestaltung eines Gesellschaftsvertrags: Was Sie unbedingt beachten sollten Als Fachanwalt für Gesellschaftsrecht sehe ich täglich, wie entscheidend ein gut durchdachter Gesellschaftsvertrag für den Erfolg einer GmbH ist. Ein präzise formulierter Vertrag legt nicht nur die Spielregeln fest, sondern schützt auch vor späteren Streitigkeiten unter Gesellschaftern. Doch welche Inhalte dürfen keinesfalls fehlen? Welche Fallstricke lauern bei der Vertragsgestaltung? In meinem Kommentierung zu § 3 GmbhG beleuchte ich umfassend die wichtigsten Aspekte des Gesellschaftsvertrags und gebe praxisnahe Tipps für die optimale Ausgestaltung. Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Grundlagen, notwendige Klauseln und bewährte Strategien, um Ihre GmbH auf ein solides Fundament zu stellen. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich fundiertes Wissen anzueignen und mögliche Risiken im Vorfeld zu minimieren. Ein gut formulierter Gesellschaftsvertrag ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen und konfliktfreien Zusammenarbeit! ➡️ Lesen Sie den vollständigen Artikel hier: Inhalt des Gesellschaftsvertrags
§ 3 Inhalt des Gesellschaftsvertrags
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BFH erleichtert Unternehmensnachfolge: Bundesfinanzhof entschärft 90 %-Einstiegstest – Az.: II R 49/21 Insbesondere für Familienunternehmen und mittelständische Unternehmen stellt sich die Frage, wer das Unternehmen in Zukunft leiten soll. Dabei erweist sich die Gestaltung der Unternehmensnachfolge vielfach als schwierig. Grundsätzlich bieten sich zwei Möglichkeiten: Der Verkauf des Unternehmens oder die interne Unternehmensübergabe innerhalb der Familie. Gerade bei Familienunternehmen […]
BFH erleichtert Unternehmensnachfolge - MTR Legal
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Hast du die Änderungen für GbRs mit dem MoPeG mitbekommen? 🤔 Seit dem 1. Januar 2024 erleben wir durch das MoPeG, das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, eine signifikante Veränderung im Bereich der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Hier ist, was sich geändert hat und was es für uns als Unternehmer bedeutet: 1️⃣ Rechtsfähigkeit klar definiert: Es gibt jetzt eine klare Trennung zwischen der rechtsfähigen Außen-GbR, die aktiv im Geschäftsverkehr ist, und der Innen-GbR, die sich auf interne Angelegenheiten konzentriert. 2️⃣ Einführung des Gesellschaftsregisters: Dieses neue Register bringt der Außen-GbR mehr Sichtbarkeit und Transparenz- Obwohl die Eintragung zunächst freiwillig erscheint, ist sie für diejenigen, die im wirtschaftlichen Verkehr aktiv sind, praktisch unerlässlich. 3️⃣ Mehr Rechtssicherheit: Mit der Eintragung im Gesellschaftsregister genießt die GbR klare rechtliche Strukturen und einen erleichterten Zugang zum Rechtsverkehr 🛣️. Die Registrierung mag freiwillig sein, aber Unternehmer kommen kaum darum herum. Für Aktivitäten wie Immobilienkäufe oder die Teilnahme an rechtlichen Geschäften wird die Eintragung schnell zur Notwendigkeit. So stellt die Registrierung sicher, dass deine GbR rechtlich anerkannt und handlungsfähig bleibt. Die Einführung des MoPeG zielte darauf ab, die GbR an die moderne Geschäftswelt anzupassen und Unsicherheiten aus dem Weg zu räumen 🚀. Ein paar Monate nach dem Start, wie steht es um deine GbR? Gibt es noch offene Fragen? #GbRModernisierung #MoPeG #Unternehmertum #BusinessGrowth #Business https://lnkd.in/e8ZqRRxQ
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Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Form der Personengesellschaft im deutschen Handelsrecht. Sie ähnelt in einigen Aspekten der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), jedoch gibt es einige wesentliche Unterschiede. Eine OHG entsteht durch den Zusammenschluss von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen, die ein gemeinsames Handelsgewerbe betreiben wollen. Im Gegensatz zur GbR ist die OHG eine kaufmännische Organisation und unterliegt den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Vorteile der OHG: 1. Einfache Gründung: Ähnlich wie bei der GbR ist die Gründung einer OHG vergleichsweise unkompliziert und erfordert keinen hohen bürokratischen Aufwand. 2. Haftung: Die Haftung der Gesellschafter in einer OHG ist grundsätzlich unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem persönlichen Vermögen. Dies kann jedoch auch ein Nachteil sein. 3. Steuerliche Transparenz: Wie bei der GbR werden Gewinne und Verluste der OHG direkt den Gesellschaftern zugerechnet und unterliegen der Einkommensteuer. Nachteile der OHG: 1. Unbeschränkte Haftung: Die unbeschränkte und gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter kann ein erhebliches Risiko darstellen, da sie persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. 2. Begrenzte Finanzierungsmöglichkeiten: Wie bei der GbR gestaltet sich die Kapitalbeschaffung oft schwieriger im Vergleich zu Kapitalgesellschaften wie der GmbH, da die Gesellschafter persönlich haften. 3. Handelsregistereintrag: Eine OHG muss ins Handelsregister eingetragen werden, was mit gewissen Kosten und zusätzlichem bürokratischen Aufwand verbunden ist.
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#ScherbaumSeebacherNews: Wichtige Änderungen im Gesellschaftsrecht: Die Abschaffung der GmbH-Gründungsprivilegierung. 📢 Seit Jahresbeginn gilt das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023), welches vorrangig durch die Einführung der „Flexiblen Kapitalgesellschaft“ Aufmerksamkeit erregt hat. Eine der bedeutendsten Neuerungen ist weiters die Streichung des § 10b GmbHG, der die Gründungsprivilegierung normierte und mit dieser Novelle nun entfällt. Darüber hinaus wurde das erforderliche Stammkapital für GmbHs deutlich herabgesetzt. Mag. Magdalena Brugger erläutert gemeinsam mit Saskia Bisanz, welche konkreten Auswirkungen dies für Ihre GmbH hat: ℹ️ Stammkapitalanpassung: Das erforderliche Stammkapital für GmbHs wurde von 35.000 Euro auf 10.000 Euro reduziert. ℹ️ Kontinuitätsprinzip: Für vor dem 1. Januar 2024 gegründete, gründungsprivilegierte GmbHs ändert sich zunächst wenig. Dank einer Übergangsbestimmung des § 127 Abs 30 Satz 1 können diese ihre Gründungsprivilegierung grundsätzlich beibehalten. ℹ️ Ende der Befristung: Die bisherige automatische Beendigung der Gründungsprivilegierung nach 10 Jahren entfällt. ℹ️ Indirekter Handlungsdruck: Ab dem 1. Januar 2025 werden Änderungen am Gesellschaftsvertrag, die nicht auch die Beendigung der Gründungsprivilegierung umfassen, nicht mehr ins Firmenbuch eingetragen. Ein Anreiz für gründungsprivilegierte Gesellschaften zu handeln. ℹ️ Nächste Schritte? Die Beendigung der Gründungsprivilegierung stellt eine Kapitalherabsetzungsmaßnahme dar und bedarf einer Änderung des Gesellschaftsvertrages. Ein Gläubigeraufruf ist nicht notwendig, sofern die übernommen Stammeinlagen zumindest gleich hoch sind, wie die bisherigen gründungsprivilegierten Stammeinlagen. Die detaillierten Erläuterungen sind hier zu finden: https://lnkd.in/dcdYWEpG #ScherbaumSeebacher #GesRÄG2023 #GmbH #FlexKapGG #Gesellschaftsrecht #Unternehmensführung #Rechtsberatung #MagdalenaBrugger #SaskiaBisanz
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Law-Friday by sartorial, Part 7: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit stark personenbezogenen Elementen. Die tiefe Gründungsschwelle des Minimal- kapitals von lediglich CHF 20’000 erklärt die Bedeutung der GmbH. Jährlich werden in der Schweiz rund 10’000 GmbH's gegründet. Die GmbH ist die Gesellschaftsform Nummer 1, wenn es um die Überführung einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft geht. Ausdruck des stärkeren Personenbezugs sind u.a. erschwerte Voraussetzungen für die Übertragung der Stammanteile. Namentlich müssen die Gesellschafter dem Austritt und der Übertragung zustimmen. Auch fungieren die Gesellschaftseigentümer i.d.R. als Geschäftsführer (sog. Selbstorganschaft) und unterliegen einem Konkurrenzverbot. Statutarisch können sich die Gesellschafter zu Nachschüssen verpflichten. Bei Kapitalgesellschaften findet stets eine Doppelbesteuerung statt. Sowohl Ihre GmbH als solche als auch Sie als Gesellschafter werden besteuert. Personen, welche auf die Willensbildung der Gesellschaft Einfluss nehmen können, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Da die entsprechenden Sozialabgaben dennoch geleistet werden müssen, wird dies im Einzelfall als ungerecht empfunden. Mit dem Wechsel von der Einzelfirma zur Ein-Personen-GmbH beschränken Sie Ihre persönliche Haftung. Für die Gründung Ihrer GmbH bedarf es der Genehmigung der Statuten durch die Gründer und der öffentlichen Beurkundung des Gründungsakts durch eine Notarin. Die GmbH entsteht erst mit dem Eintrag im Handelsregister. Haben Sie darüber nachgedacht, Ihre Firma in eine GmbH umzuwandeln? Falls ja, unterstützen wir Sie gerne Schritt für Schritt auf dem Weg zu Ihrem Ziel. Freundliche Grüsse Ihr sartorial-Team #GmbH #Kapitalgesellschaft #Unternehmensgründung #Gesellschafter #Handelsregister #Selbstorganschaft #Konkurrenzverbot #Doppelbesteuerung #SartorialLaw #Rechtstipp
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