Beitrag von Werksarztzentrum Deutschland GmbH

Stille Nacht war gestern: Lärmgrenzen in der Weihnachtszeit im Blick 🔔 Laut schallt es auf dem Heimweg noch durch die Stadt, eine Mischung aus Weihnachtsmusik, vielen kaum verständlichen Gesprächen, dem Klirren von Gläsern und dem Lachen von Kindern. Und auch auf der Arbeit wollen Ihre Arbeitskollegen oder der Chef, dass den Tag über Weihnachtsmusik läuft. Doch wie viel „Lärm“ ist überhaupt noch in Ordnung? ❗Ab einer Überschreitung von 80 dB(A) ist Lärm schädlich für das menschliche Gehör. Hier sollte Gehörschutz getragen werden und auch vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Ab 85 dB(A) herrscht sogar eine Gehörschutzpflicht! Ein Grenzwert von 87 dB(A) darf nicht überschritten werden. Damit Sie einen Vergleich haben: 🗨️Normales Gespräch 60 dB(A) 💨Staubsauger 70 dB(A) 🚘Starker Verkehr 80 dB(A) 🚛Schweres Kfz 90 dB(A) 🪩Diskothek 100 dB(A) Lärm kann nicht nur auf das Gehör schädigend wirken, sondern kann auch zu Ermüdung, Depression, Schwindel, Schlafstörungen und vielem mehr führen. Auf der Arbeit wird durch eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) und durch Messungen bestimmt, ob und was für ein Gehörschutz in welchen Arbeitsbereichen benötigt wird. #Lärm #Grenzwerte #dBA #Arbeitssicherheit #Arbeitsmedizin #Weihnachten #Weihnachtsmarkt #Gehör #Arbeitsschutz

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