Update zur Schwerpunktprüfung in der Baubranche durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, einer besonderen Abteilung der Zollverwaltung.
Im Ergebnis wurden bereits 300 Strafverfahren und 250 Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Strafverfahren beziehen sich in erster Linie auf Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz. In 2.000 Fällen wurden Hinweise gefunden, die eine weitere Überprüfung auslösen. Davon beziehen sich rund 700 auf das Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB).
Während sich die aufenthaltsrechtlichen Verfahren gegen die jeweilige Person richten, ist für das Anmelden und Abführen der Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber strafrechtlich verantwortlich. In den Fällen, in denen der Arbeitgeber eine GmbH ist, trifft die strafrechtliche Verantwortung den Geschäftsführer. Bestätigt sich der Verdacht und kann das Unternehmen selbst die Beiträge nicht bezahlen, ergibt sich auch eine persönliche Haftung des Geschäftsführers gegenüber den Krankenkassen als Einzugsstellen der SV-Beiträge.
Schließlich führt eine Verurteilung zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe wegen eines Verstoßes gegen § 266a StGB dazu, dass eine Sperrzeit von 5 Jahren eintritt, in denen man nicht mehr zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt werden kann und eine bestehende Bestellung aus diesem Grund aufgehoben werden muss. Die Einschnitte in die persönliche und berufliche Situation können für GmbH-Geschäftsführer in diesen Fällen also erheblich sein.
Wenn Sie von einem solchen Verfahren betroffen sind, melden Sie sich gerne bei mir.
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2 MonateLinkedIn mal richtig in Betrieb zu nehmen 😅 Und das GWG Thema. Praktischerweise war ich gerade für den RaBe Vortrag in München und konnte mit Datasecurity quatschen, dann ist da auch bald ein Haken dran.