Beitrag von WirtschaftsKRAFT

Meldepflicht: Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern sind verpflichtet schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen Diese Daten müssen bis zum 31. März 2025 an die Agentur für Arbeit gemeldet werden, wobei die Frist nicht verlängert werden kann. Am schnellsten und einfachsten geht es elektronisch. Foto: Lhermiteau Nicolas - stock.adobe.com

Meldepflicht: Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern sind verpflichtet schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen

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