Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2024 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses angenommen. Der Entwurf sah vor, dass die Nutzung der besonderen elektronischen Anwalts-, Notar- oder Steuerberaterpostfächer für die Kommunikation mit den Finanzbehörden – also über das besondere elektronische Behördenpostfach – außerhalb gerichtlicher Verfahren nur dann zulässig ist, wenn dies gesetzlich ausdrücklich zugelassen ist: www.wpk.de/link/sc472401/
Beitrag von Wirtschaftsprüferkammer
Relevantere Beiträge
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"Für Rechtssicherheit und eine lebendige Hauptversammlung - Reformbedarf im Beschlussmängelrecht" - so lautet der Titel des Antrags der CDU/CSU-Fraktion, der heute im #Rechtsausschuss des #Bundestags diskutiert wird (BT-Drucks. 20/9734). Es geht um die Reformbedürftigkeit des #Beschlussmängelrechts im AktG. Ein Schwerpunkt ist die Bekämpfung von räuberischen Aktionärsklagen. Wohl einzigartig im internationalen Vergleich, ermöglicht das deutsche Anfechtungsrecht jedem in der #HV erschienenen Aktionär - unabhängig von seiner Beteiligungsquote - die gerichtliche Geltendmachung von Beschlussmängeln, und das ohne großes Kostenrisiko. Selbst wenn die Klage am Ende erfolglos bleibt, für die Dauer des Rechtsstreits kann der angegriffene Beschluss nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Zwar wurde mit dem Freigabeverfahren in § 246a AktG ein Mechanismus geschaffen, um räuberischen Aktionärsklagen zu begegnen; dieses greift jedoch nur in bestimmten Fällen. Mit der Reform sollen die Missbrauchsmöglichkeiten weiter eingeschränkt und die #Hauptversammlung wieder zu einem Ort der lebhaften Debatte gemacht werden. Aufgrund des Damoklesschwerts der Beschlussanfechtung seien diese meist verrechtlicht und technisch - so die Kritiker. Reformansätze gibt es einige. So wird unter anderem die Beschränkung der Nichtigkeitsgründe, eine Ausweitung des Freigabeverfahrens sowie die Differenzierung der Rechtsfolgen vorgeschlagen (siehe den Antrag sowie die einzelnen Stellungnahmen hier: https://lnkd.in/euVxFTBt). Die #NZG vom Verlag C.H.BECK oHG wird berichten.
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𝗥𝗲𝗳𝗼𝗿𝗺 𝗱𝗲𝘀 𝗞𝗮𝗽𝗶𝘁𝗮𝗹𝗮𝗻𝗹𝗲𝗴𝗲𝗿-𝗠𝘂𝘀𝘁𝗲𝗿𝘃𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻𝘀𝗴𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇𝗲𝘀 - ein aktueller Beitrag von Diana Niedermaier: Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz bietet geschädigten Anlegern die Möglichkeit, Tatsachen- oder Rechtsfragen, die sich in mehreren Klagen gleichlautend stellen, dem Oberlandesgericht zur bindenden Entscheidung vorzulegen. Die Reform des Gesetzes bringt einige wesentliche Änderungen mit sich, mit denen die Gerichte entlastet und die Verfahren beschleunigt werden sollen. Den vollständigen Beitrag finden Sie auf unserer Website, der Link ist in den Kommentaren.
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Rechtsausschuss beschließt Justiz-Digitalisierungsgesetz: Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Digitalisierung der Justiz (20/10943, 20/11309) verabschiedet. Die geänderte Fassung wurde mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und CDU/CSU angenommen, während AfD und BSW dagegen stimmten und die Gruppe Die Linke sich enthielt. Die abschließende Beratung des nicht zustimmungspflichtigen Gesetzentwurfs im Bundesrat ist für Freitag im Bundestag angesetzt. Ziel des Entwurfs ist es, an die bisherigen Reformbemühungen anzuknüpfen. „Durch Rechtsanpassungen im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung soll die bereits fortgeschrittene Digitalisierung in der Justiz in allen Verfahrensordnungen weiter gefördert werden“, heißt es im Entwurf. Die auf Antrag der Koalition geänderte Fassung sieht nunmehr Änderungen in 26 einzelnen Gesetzen und Verordnungen vor.
Bundesregierung will weitere Digitalisierung der Justiz
bundestag.de
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Die zweite und dritte Lesung zur Reform des KapMuG findet heute im Deutschen Bundestag statt. TILP Geschäftsführer Peter Gundermann war als Sachverständiger zur Anhörung des Rechtsausschusses. Dieser teilt heute die (ersten) Änderungspunkte im Verhältnis zum Regierungsentwurf mit: "Änderungen im Rechtsausschuss Auf Antrag der Koalitionsfraktionen nahm der Rechtsausschuss am 12. Juni noch diverse Änderungen an dem Entwurf vor. Unter anderem sind im Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz nun auch Anlagebasisinformationsblätter von Schwarmfinanzierungsdienstleistern sowie Ratings und Bestätigungsvermerke von Abschlussprüfern als Regelbeispiele für öffentliche Kapitalmarktinformationen aufgenommen worden. Weitere Änderungen betreffen beispielsweise Regelungen zur Entscheidung über den Musterverfahrensantrag, zum Inhalt des Vorlagebeschlusses, zum Eröffnungsbeschluss durch die Oberlandesgerichte und zum Musterkläger. Hinzugetreten sind zudem Regelungen zur Vorlage von Beweismitteln in den Verfahren. Ferner soll das Gesetz fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden.(hau/scr/12.06.2024)" Der Rechtsausschuss hat also insbesondere unsere Anregungen zu den Beweismitteln aufgenommen. Sehr lesenswert hier: https://lnkd.in/eK7sD7bW #KapMuG
Deutscher Bundestag - Entscheidung über das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
bundestag.de
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Ist der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wichtiger als der 1. Senat? Oder schreibt man dort bessere Entscheidungen? Jedenfalls haben es vom 2. Senat in jüngerer Zeit merklich mehr Entscheidungen in die amtliche Sammlung (BVerfGE) geschafft. Hinweis: Datengrundlage sind nur die offiziell online veröffentlichten Entscheidungen der BVerfG (N = 922), d.h. vor allem ab 1997, aber einige historische Entscheidungen sind auch dabei. Details sind im Datensatz dokumentiert. 🔶 Datenquelle 🔶 Fobbe, S. (2024). Corpus der amtlichen Entscheidungssammlung des Bundesverfassungsgerichts (C-BVerfGE) (2024-03-08) [Data set]. Zenodo. https://lnkd.in/esRJPYrz #BVerfG #LegalDataScience #RStats Prof. Dr. Dirk Heckmann Tom Braegelmann
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𝐅ü𝐫 𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐚𝐭𝐭𝐫𝐚𝐤𝐭𝐢𝐯𝐞𝐫𝐞 𝐇𝐚𝐮𝐩𝐭𝐯𝐞𝐫𝐬𝐚𝐦𝐦𝐥𝐮𝐧𝐠 𝐢𝐧 𝐃𝐞𝐮𝐭𝐬𝐜𝐡𝐥𝐚𝐧𝐝 Heute findet im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags eine Sachverständigenanhörung zum Antrag „Für Rechtssicherheit und eine lebendige Hauptversammlung – Reformbedarf im Beschlussmängelrecht“ statt. Unser Leiter Aktienrecht Sven Erwin Hemeling ist als Sachverständiger vor Ort in Berlin dabei und wird unsere Reformvorschläge für das Beschlussmängelrecht vorstellen. Nur mit einer solchen Reform wird es möglich sein, eine lebendigere und offenere Debatte zwischen der Verwaltung und den Aktionären zu ermöglichen. Unsere Reformvorschläge finden Sie im Positionspapier 👉 #HV #Hauptversammlung #Aktienrecht Deutsches Aktieninstitut
Attraktivere Hauptversammlung in Deutschland ermöglichen
dai.de
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AcP 224 (2024), 38-97: § 313 BGB in Zahlen: Im aktuellen AcP-Heft ▪ lege ich nach mehr als 200 Jahren AcP die erste computergestützte Rechtsprechungsauswertung vor; ▪ präsentiere quantitative Befunde nicht nur zur COVID-19-Rechtsprechung des BGH; ▪ entwickle, evidenzbasiert, eine neuartige Taxonomie der Zumutbarkeitsprüfung ▪ und gebe Antworten auf eine Vielzahl offener Fragen, wie etwa: Welche Kommentierung hat den größten Einfluss auf die Auslegung von § 313 BGB? Oder: Hat der BGH seine Coronaentscheidungen auf besondere Art und Weise begründet? Mohr Siebeck GmbH & Co. KG
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Ganz still und leise, nahezu heimlich, jedenfalls ohne Pressemitteilungen... erledigt der VZ Sachsen eV so manch ein #Musterfeststellungsklageverfahren iS #Prämiensparen inzwischen. Die lfd Verfahren sind wieder um einige reduziert. Das ist nur nicht oder kaum kommuniziert. Bei drei Verfahren hat der #VZ_Sachsen in Reaktion auf die Urteile des BGH vom 9. Juli 2024 (XI ZR 40/23 und XI ZR 44/23) bereits keine #Revision mehr eingelegt, nachdem erstinstanzlich auf die Zeitreihe #WU9554 nach altem Schlüssel erkannt wurde. Eine Revision des #VZSachsen wäre auch erfolglos geblieben. Diese 3 Verfahrenserledigungen sind bereits aus dem #Klageregister ersichtlich, vgl. nachfolgend: 1. https://lnkd.in/e5bp-y3V 2. https://lnkd.in/ePdH7FmX 3. https://lnkd.in/ejguR7Gf Eine breite Information der Öffentlichkeit erfolgt(e) nicht und - wenn - nicht transparent. So erfährt man zB nur auf der Seite des Bundesamts von der Rechtskraft des Urteils gegen eine Beklagte (vgl Link oben unter 1.), der VZ Sachsen hält es auf seiner Seite (vgl. https://lnkd.in/enNhaqAU) wohl (noch) nicht für nötig, darüber zu informieren. Teils informiert er sogar, dass alle anderen acht Urteile in den von ihm initiierten MFK-Verfahren noch nicht rechtskräftig seien. Der #Vzbv (https://lnkd.in/e5Eubeqv) verweist wegen der #MFKs in Sachsen nur auf den VZ Sachsen... Ich habe daraus gelernt, warum das Klageregister als neutrales Informationsmedium trotz mancher Schwäche für alle inkl Verbraucher wichtig ist. Letztlich bleibt für mich noch eine Frage: Wenn man bei voller Kostenlast eine Revision nach mündl. Verhandlung verliert und dennoch das Ergebnis mittels Pressemitteilungen als Erfolg lobt (https://lnkd.in/eNBnk8Y3), muss man nicht konsequent informieren, wenn man noch günstiger die Revision zurücknimmt oder am günstigsten schon gar nicht einlegt?! Schließlich hat man auf diese Weise soeben das gleiche Ergebnis erreicht. Aber vielleicht sind solche Entscheidungen für eine breite Kommunikation nicht populär genug. #Prämiensparvertrag #Prämiensparverträge #Bankrecht #Zivilrecht #MFK #Musterfeststellungsklage #ZPO #Zivilverfahren #Zivilprozess #Zivilprozessrecht #Zivilverfahrensrecht #Zivilprozessordnung #VDuG #VRUG
Stand des Verfahrens
bundesjustizamt.de
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Wusstet Ihr schon, dass... durch die Änderungen im Aktienrecht sich nicht nur gesetzliche Änderungen ergeben? Viele Statuten sind nach den alten Gesetzeswortlauten erstellt worden. Ab dem 1. Januar 2025 werden diese als rechtswidrig angesehen und sind automatisch ausser Kraft gesetzt. Es lohnt sich, jetzt die Statuten auf ihre Gesetzeskonformität zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Man bedenke, Statutenänderungen müssen von der Generalversammlung mit einem qualifizierten Mehrheitsbeschluss verabschiedet sowie von einem Notar beglaubigt werden.
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Morgen geht es vor der Großen Kammer des #EuGH (Az. C-253/23) perspektivisch möglicherweise um viel Geld über den Einzelfall hinaus. Manch einer wird darin vielleicht auch einen nächsten Schritt für den kollektiven Rechtsschutz sehen, ein anderer den falschen Weg. Wieder ein anderer möchte darin ggf sogar eine weitere Kommerzialisierung des Rechts erkennen kennen können... Am 7. Mai 2024 verhandelt der EuGH auf Vorlage des LG Dortmund jedenfalls die Frage, ob #Kartellschadensersatzansprüche via (treuhänderischen) #Abtretungsmodellen durchgesetzt werden können müssen, zumindest bei sog. stand-alone-Klagen bzw. -Fällen, um effektiv Massen- und Streuschäden zu liquidieren. Möglicherweise sind die Antworten auf die Vorlagefragen auch für andere Modelle (etwa #Zession mit/ohne Einziehungsermächtigung des #Zedeneten bzw. #Inkasso) relevant. Mal wieder soll nach Vorstellung des Vorlagegerichts der #Effektivitätsgrundsatz (#effet_utile) zu bemühen sein. Besonders Interessierten lege ich das Streaming beim EuGH am Nachmittag desselben Tages ans Herz: https://lnkd.in/e3GrXY4g #Europarecht #Zivilrecht #Zessionsrecht #Kartellrecht #Kartellschadensersatz #Schadensersatz #Kollektivklage #Masseklage #Sammelklage #Sammelklage_Inkasso #SammelklageInkasso #Inkassodienstleistung #Streuschäden #Massenverfahren Details zum Verfahren und den Vorlagefragen sind im nachfolgenden Link zu finden. https://lnkd.in/etJE4PNh
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