Beitrag von Wirtschaftsprüferkammer

Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2024 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses angenommen. Der Entwurf sah vor, dass die Nutzung der besonderen elektronischen Anwalts-, Notar- oder Steuerberaterpostfächer für die Kommunikation mit den Finanzbehörden – also über das besondere elektronische Behördenpostfach – außerhalb gerichtlicher Verfahren nur dann zulässig ist, wenn dies gesetzlich ausdrücklich zugelassen ist: www.wpk.de/link/sc472401/

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