Der durchschnittliche Anteil der Nicht-Abschlussprüfungsleistungen an den bei kapitalmarktorientierten Unternehmen erzielten Gesamthonoraren hat sich in den Jahren 2021 bis 2023 weiter verringert. Das zeigt eine exklusive Untersuchung der WPK zum Wirtschaftsprüfungsmarkt. Die Ergebnisse der Marktstrukturanalyse der WPK für das Jahr 2023 bestätigen damit den Trend der Vorjahre: www.wpk.de/link/sc472409/
Beitrag von Wirtschaftsprüferkammer
Relevantere Beiträge
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BMF zur steuerlichen Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen: In Umsetzung der BFH Entscheidung vom 28.09.2022, VIII R 20/20 zur Zulässigkeit einstimmig gefasster, punktuell satzungsdurchbrechender Beschlüsse über eine inkongruente Gewinnausschüttung erkennt das BMF diese nun auch bei GmbHs an. Handelt es sich dabei jedoch nicht nur um eine Maßnahme, deren Wirkung sich in dem Einzelakt erschöpft, sondern Dauerwirkung entfalten soll, so müssen freilich alle materiellen und formellen Bestimmungen einer Satzungsänderung (notarielle Beurkundung und Eintragung ins Handelsregister) eingehalten werden. Nicht übersehen werden darf: Bei einer AG sind inkongruente Gewinnausschüttungen hingegen nur anzuerkennen, wenn in der Satzung selbst ein vom Verhältnis der Anteile am Grundkapital abweichender Gewinnverteilungsschlüssel festgelegt wurde! Inkongruente Gewinnausschüttungen aufgrund einer bloßen Öffnungsklausel in der Satzung oder eines satzungsdurchbrechenden Beschlusses werden weiterhin nicht anerkannt. https://lnkd.in/eZyyzrqk
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Vielen Dank Financial Times für die Aufnahme unserer Privatize-Perspektive im jüngsten Artikel über die Auflegungen von ELTIFs, die ein neues Rekordhoch erreicht haben. Ein lesenswertes Update von Dom Lawson. Wir stimmen mit den Ansichten von Sonja Knorr von Scope Fund Analysis überein: Die Beseitigung der wichtigsten Eintrittsbarrieren und die verbesserten Anlagerichtlinien sind Schlüsselaspekte, welche die ELTIF-Nachfrage stark steigen lassen werden. Wir haben im Artikel kommentiert, dass die Produktlandschaft im Augenblick deutlich reift: die ELTIF Testballon-Phase ist vorbei. Wir sehen, dass neue ELTIFs nuancierter mit den spezifischen Anforderungen der einzelnen Kundensegmente des Wealth Channels abgestimmt werden. Im Ergebnis kommen beispielsweise ganze ELTIF-Fondsfamilien auf den Markt, die auf die Bedürfnisse der diskretionären Vermögensverwalter zugeschnitten sind. Gleichzeitig werden spezifische ELTIFs für Family Offices, Privat- und Großbanken, Finanzberater und Versicherungen im Unit-Linked-Bereich in differenzierten Formen auf den Markt gebracht. Zum Artikel (englisch): https://lnkd.in/emrfrhX5
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💶 𝐙𝐚𝐡𝐥𝐮𝐧𝐠𝐬𝐯𝐞𝐫𝐳𝐮𝐠𝐬𝐯𝐞𝐫𝐨𝐫𝐝𝐧𝐮𝐧𝐠: 𝐅𝐥𝐞𝐱𝐢𝐛𝐢𝐥𝐢𝐭ä𝐭 𝐛𝐞𝐢 𝐙𝐚𝐡𝐥𝐮𝐧𝐠𝐬𝐳𝐢𝐞𝐥𝐞𝐧 𝐞𝐫𝐡𝐚𝐥𝐭𝐞𝐧! Mit Blick auf die anstehende Abstimmung im Binnenmarktausschuss plädiert DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. (SME Groups Germany) – ZGV e.V. zusammen mit anderen Verbänden für die Beibehaltung einer maximalen Flexibilität hinsichtlich der Vereinbarung von Zahlungszielen. Gerade Verbundgruppen sehen den förderwirtschaftlichen Auftrag in dem Erhalt von Liquidität bei angeschlossenen Mittelständlern. Die Verlängerung von Zahlungszielen, die Verbundgruppen dabei ihren Anschlusshäusern bislang anbieten können, ist hierbei ein wichtiges Instrument. Starre Zahlungsfristen gefährden also die wirtschaftliche Stabilität mittelständischer Unternehmen, anstatt diese zu schützen. Mit den bestehenden Ansätzen der europäischen Gesetzgeber wird das richtige Ziel der Schaffung von Stabilität gerade im Mittelstand daher ins Gegenteil verkehrt! 💬 “Die Auswirkungen von starren Zahlungsfristen werden viele Bereiche des unternehmerischen Geschäftsverkehrs negativ beeinflussen. Aus diesem Grund gilt es, Eingriffe in die unternehmerische Freiheit zu vermeiden und aktuell bestehende Unterstützungsmaßnahmen für den Mittelstand zu erhalten”, so Tim Geier, Geschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUND, Büro Brüssel. In diesem Sinne üben die beteiligten Verbände deutliche Kritik an der geplanten Zahlungsverzugsverordnung. 👉🏻 Hier geht’s zum Verbändebrief: https://lnkd.in/eHNNFijx 🟥🟦 Stark für den Mittelstand! BDI - Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. BGA Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. Deutsches Aktieninstitut e.V. DIHK GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Handelsverband Deutschland e.V. (HDE) Markenverband e.V. #Mittelstand #KMU #Zahlungsverzug #Liquidität
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Das so genannte WachstumchancenGesetz steht kurz vor seinem Inkrafttreten und soll noch in diesem Monat verabschiedet werden . Ein langwieriges Verfahren im Vermittlungsausschuss findet damit ein Ende.Für Unternehmer, Verbraucher und den Standort. Deutschland enthält es Verbesserungen. Diese sind auf unserer Homepage kompakt zusammengestellt -soweit sie typischerweise auch die Klienten des Notars betreffen. Für die Wirtschaft werden insbesondere der erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten große Bedeutung gewinnen.
Das Wachstumschancengesetz auf der Zielgeraden! Nachdem Ende 2023 eine Einigung zu dem sog. Wachstumschancengesetz nicht mehr möglich war und die im Gesetz vorgesehene Regelung zur Grunderwerbsteuer in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz übertragen wurde, scheint jetzt die Einigung über den Vermittlungsausschuss zu dem für die Wirtschaft und auch die Immobilienwirtschaft im Besonderen sehr wichtigen Wachstumschancengesetz ganz nah. Der Vermittlungsausschuss wird wohl am 21. Februar 2024 das Gesetz in der jetzt vorliegenden Fassung beschließen. Die unionsgeführten Bundesländer haben ihre Zustimmungen in Aussicht gestellt. Einige der ganz wesentlichen Änderungen, insbesondere für die Immobilienwirtschaft, aber auch für Verbraucher und Personengesellschaften sind jetzt auf unserer Homepage zusammengefasst: https://lnkd.in/eeQFqftS #wachstumschancengesetz #legalissues
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„Würden Sie solche Produkte guten Freunden empfehlen?“ Das fragte Bafin-Exekutivdirektorin Julia Wiens die Branche kürzlich beim „Handelsblatt Strategiemeeting Lebensversicherung“. Nun … ähh … ja, zumindest einige! 😉 Und einige wenige Produktanbieter ganz besonders! 💪😎 Eine Analyse des Instituts für Finanzwirtschaft der Hochschule Ludwigshafen vergleicht vor allem die sogenannte erweiterte Betriebskostenquote. Sie gibt den Anteil der Kundenbeiträge wieder, der für den Vertragsabschluss, für die Verwaltung der Verträge und für sonstige betriebswirtschaftliche Aktivitäten abgezogen wird. Neben den Kosten werden weitere Kennzahlen wie Ertragskraft, Bewertungs- und Verlustreserven sowie den Netto-Neuzugang an Versicherungsverträgen betrachtet. Hierfür wird ein betriebswirtschaftliches Urteil abgegeben. Im Rahmen der sogenannten Verbrauchernote wurde zusätzlich die Beteiligung der Versicherten an den Erträgen und die Solvenzquote berücksichtigt.
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Wir informieren über das Wachstumschancengestz Befristete Wiedereinführung der degressiven AfA Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurde mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz zum 01.01.2020 eingeführt und mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz bis zum 31.12. verlängert. Aufgrund der derzeitigen Krisensituation kann die degressive Abschreibung auch für Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden, die nach dem 31.03.2024 (Vor VA: 30.09.2023) und vor dem 01.01.2025 angeschafft oder hergestellt worden sind. Allerdings darf der anzuwendende Prozentsatz höchstens die Zweifache der bei der linearen Jahres-AfA in Betracht kommenden Prozentsatzes betragen und 20 Prozent nicht übersteigen (Vor VA: Zweieinhalbfach und 25 Prozent). Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Aufgrund des im Juli beschlossenen COFAG-NoAG trat die COFAG mit 1.8.2024 in das Abwicklungsstadium über. Die Rückforderung von zu Unrecht gewährten Förderungen wird nun auf öffentlich-rechtlichem Weg durch die Abgabenbehörden nach den Spielregeln der BAO betrieben. Der Gesetzgeber konstruierte in diesem Zusammenhang eine großzügige Sonderverjährungsregelung, die der Finanzverwaltung hierzu bis mindestens 31.7.2034 Zeit einräumt. Das Echo der COFAG wird wie es scheint also noch nicht so schnell verklingen. Das Vorgehen des Gesetzgebers wirft jedenfalls einige (Verjährungs-)Fragen auf, die im jüngsten AVR-Heft von mir näher beleuchtet werden. Online abrufbar unter: https://lnkd.in/dhnMVV4r Happy Reading! Hierbei auch empfehlenswert im gleichen Heft der Beitrag von Florian Fiala allgemein zum COFAG-NoAG: https://lnkd.in/dRY9DpQ3
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Das neue SwissHoldings #Update ist da! Alle zwei Monate informieren wir über laufende und anstehende Geschäfte sowie die Aktivitäten unserer Geschäftsstelle und unsere diesbezüglichen Positionen. Jetzt lesen 👇 https://lnkd.in/eqbMjieR
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Vor Kurzem ist die erste Ausgabe der #DepotInsights live gegangen! Mit den Analysen gewährt die #FFB Einblicke in #Trends der #Fondsvermittlung und #Fondsvermögensverwaltung. Wir beantworten unter anderem Fragen, wie sich die #Provisionsfreie #Beratung oder die #Handelsaktivität der Handelsklassen entwickelt hat. #MissionFinanzberatung
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Heute beginnt die 2. Jahreshälfte und große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus: das Symposium für Digitale Betriebsprüfung hat sich zu einem der wichtigsten Foren zu den Themen Betriebsprüfung, Digitalisierung und verwandten Themen entwickelt. Ich freue mich deshalb, auch in diesem Jahr wieder als Referent dabei sein zu dürfen und zusammen mit Oliver Glückselig die Sichtweise der Bundessteuerberaterkammer KdöR auf zentrale Themen im Kontext der aktuellen Entwicklungen beim Datenzugriff und deren Folgen für die Steuerberatungspraxis vorzustellen!
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