Die WPK hat mit ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Fondsmarktstärkungsgesetzes („Neu auf WPK.de“ vom 3. September 2024) einen Erfolg erzielt. Die von der WPK angeregte Gleichstellung der Buchprüfungsgesellschaften mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in § 40a KAGB-E findet sich im Regierungsentwurf: www.wpk.de/link/sc432405/
Beitrag von Wirtschaftsprüferkammer
Relevantere Beiträge
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Alles Wissenswerte und die für die Praxis sinnvollen Gestaltungsaspekte zu diesem Thema werden wir am 13. November 2024 im Rahmen unserer Webinar-Reihe zum aktuellen Unternehmenssteuerrecht beim Steuerberaterverband Düsseldorf e.V. erläutern.
Die Finanzverwaltung ersetzt ihr BMF-Schreiben vom 17.12.2013 und erkennt gesellschaftsvertragliche Regelungen zur gespaltenen Gewinnverwendung sowie inkongruenten Gewinnausschüttung auch ohne außersteuerlichen Grund an. https://lnkd.in/g6HSfSCZ
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BFG bestätigt: Kein Stiftungseingangssteueräquivalent bei grunderwerbsteuerlicher Anteilsvereinigung. ⚖ Im Rahmen einer aktuellen Entscheidung hat das BFG festgehalten, dass das Stiftungseingangssteueräquivalent bei einer Anteilsvereinigung nach § 1 Abs 3 GrEStG nicht anwendbar ist. Die Entscheidung bringt wichtige Rechtssicherheit für die Praxis und verhindert eine systemwidrige Doppelbesteuerung. Erfahren Sie hier mehr über die Hintergründe und die Auswirkungen dieser Entscheidung 👉 https://lnkd.in/dBGqWqeg Unsere Expert:innen stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. 💼 #weforyou #leitnerleitner #bfg #beschluss #stiftungen #grest
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Neue Erlasse zu § 1 Abs. 3 GrEStG v 5.3.2024! In meinem aktuellen Beitrag in NWB 20/2024 nehme ich zu den wesentlichen Neuerungen für die Praxis Stellung: - Anteilsbegriff bei KapG / PersG - Mehrfache Anwendung bei mehrstufigen Beteiligungsstrukturen? - unschädliche Beteliligungskettenverstärkung - Vehältnis zu § 1 Abs. 2a, Abs. 2b GrEStG - Anwendung der §§ 3, 4 und 6 GrEStG Wie schätzen Sie die Aussagen für die Praxis ein?
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📢 IDW Stellungnahme zum überarbeiteten BMF-Schreiben zur Zinsschranke 👍 Darin begrüßt das IDW begrüßt, dass offene Fragestellungen beantwortet und bestehende Rechtsunsicherheiten reduziert werden sollen. ☝️ Gleichzeitig regt das IDW an, im finalen Schreiben einige Klarstellungen und Ergänzungen vorzunehmen, um die praktische Anwendung zu erleichtern und unnötige Komplexität zu vermeiden. 👉 Mehr dazu in unserer Stellungnahme: https://ow.ly/2Vc950U95Y8 #IDW #Zinsschranke #BMF #Steuerrecht #Finanzen
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Wichtige #AHVG-Grundkenntnisse der beitragsrechtlichen Stellung gemäss aktueller Rechtsprechung mit direktem Einfluss u. a. auf #UVG und #BVG zum Repetieren: https://lnkd.in/et6E67n7
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Das Bundesministerium der Finanzen hat am 4. Oktober 2024 einen Referentenentwurf für ein Anlegerschutzverbesserungsgesetz („RefE AnlVerG“) veröffentlicht. Der RefE AnlVerG sieht unter anderem eine Änderung des Vermögensanlagengesetzes („VermAnlG“) zu Ausnahmen von der Prospektpflicht bei Kleinstemissionen vor – Ausnahmen, die sich in der Praxis großer Beliebtheit erfreuen. Die Auswirkungen haben sich Tanja Aschenbeck und Ibrahim Semer genauer angesehen: https://bit.ly/3YZaFzD
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BaFin veröffentlicht ZAG-MaRisk – Umsetzungsfrist läuft bis 1.1.2025 Jetzt handeln und neben der Implementierung auch die vertragliche Seite überprüfen. Während in der Bankenwelt bereits die 8. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Banken (MaRisk (BA)) Einzug gehalten hat, hat die Bafin nunmehr zum ersten Mal auch ihre Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten (ZAG-MaRisk) veröffentlicht. Damit konkretisiert sie die Anforderungen des § 27 I ZAG zur Geschäftsorganisation, der §§ 17 und 18 ZAG zur sicheren Entgegennahme von Geldbeträgen sowie den § 26 ZAG zur Auslagerung und gibt den Zahlungs- und E-Geld-Instituten erstmals einen Rahmen für die Ausgestaltung der internen Prozesse vor. Mehr dazu unter https://lnkd.in/gJFssBF #WZM #BaFin #ZAG
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In der aktuellen Ausgabe der RdW beschäftigen Clemens Schwaha und ich uns mit den Neuerungen zur Abwicklung der COFAG. Die COFAG, politisch und rechtlich seit jeher umstritten, wird nach einem VfGH-Erkenntnis aus Oktober 2023 aufgelöst. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf Zivilprozesse und Rückforderungsansprüche, insbesondere im Zusammenhang mit der Überschreitung beihilferechtlicher Obergrenzen. Der Beitrag untersucht die Abwicklung der COFAG, mögliche Umwidmungen von Förderungen nach Überschreitung der beihilferechtlichen Obergrenzen und die praktischen Auswirkungen auf gerichtliche Auseinandersetzungen. Den ganzen Artikel finden Sie in der aktuellen Ausgabe der RdW oder zum Nachlesen hier: https://lnkd.in/dCHDKN25 #legalforbusiness #COFAG
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BMF zur steuerlichen Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen: In Umsetzung der BFH Entscheidung vom 28.09.2022, VIII R 20/20 zur Zulässigkeit einstimmig gefasster, punktuell satzungsdurchbrechender Beschlüsse über eine inkongruente Gewinnausschüttung erkennt das BMF diese nun auch bei GmbHs an. Handelt es sich dabei jedoch nicht nur um eine Maßnahme, deren Wirkung sich in dem Einzelakt erschöpft, sondern Dauerwirkung entfalten soll, so müssen freilich alle materiellen und formellen Bestimmungen einer Satzungsänderung (notarielle Beurkundung und Eintragung ins Handelsregister) eingehalten werden. Nicht übersehen werden darf: Bei einer AG sind inkongruente Gewinnausschüttungen hingegen nur anzuerkennen, wenn in der Satzung selbst ein vom Verhältnis der Anteile am Grundkapital abweichender Gewinnverteilungsschlüssel festgelegt wurde! Inkongruente Gewinnausschüttungen aufgrund einer bloßen Öffnungsklausel in der Satzung oder eines satzungsdurchbrechenden Beschlusses werden weiterhin nicht anerkannt. https://lnkd.in/eZyyzrqk
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Der Referentenentwurf des Bundesministerium der Justiz zum #CSRD-Umsetzungsgesetz konkretisiert die künftigen Pflichten zur #Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland. Stefanie Jordan und ich haben in unserem Beitrag in der aktuellen Ausgabe der WPg des IDW Verlag GmbH den RefE und seine Kerninhalte für die berichtenden Unternehmen in den Fokus gestellt, sie einer tiefen Analyse unterzogen, Widersprüche aufgezeigt und erste Lösungsansätze für Herausforderungen wie zB bei der Anwendung der künftigen Befreiungsvorschriften dargestellt. Der Referentenentwurf ist die 1. Stufe im Gesetzgebungsprozess zur Umsetzung der Vorgaben der CSRD. Sie müsste eigentlich bis zum 6.7.2024 in deutsches Recht überführt sein. Es bleibt spannend, welche Anpassungen am Entwurf noch erfolgen werden und wann das Gesetz in Kraft tritt!
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