Beitrag von Wirtschaftsprüferkammer

Ein WP möchte gemeinsam mit einem eng befreundeten Immobilienmakler eine GmbH gründen. Jede der beiden Personen ist mit 50 % der Anteile beteiligt. Beide werden zum Geschäftsführer bestellt. Ob diese Bestellung mit dem Beruf des WP vereinbar ist, wenn die GmbH ausschließlich dem Zweck des Erwerbs und Verwaltens von Immobilien für Altersversorgungszwecke dient, beantwortet die WPK: www.wpk.de/link/sc482407/

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