+++ +++ 𝗖𝗼𝗺𝗽𝗹𝗶𝗮𝗻𝗰𝗲 𝗖𝗵𝗮𝗼𝘀 𝗯𝗲𝗶 𝗕𝗮𝘆𝗪𝗔 +++ +++ Spannendes Praxisbeispiel, dass Compliance mehr als nur ein Buzzword für Präsentationen und Marketing ist. 🚜 Die BayWA AG ist Deutschlands größter Agrarhändler und hat in den letzten Jahren auch international expandiert. Ihrem Vorstandschef wurden kürzlich, so hieß es zumindest aus Unternehmenskreisen, Complianceverstöße vorgeworfen. CEO Marcus Pöllinger soll gegen Regeln guter Unternehmensführung verstoßen haben und daraufhin vom Aufsichtsrat von seinen Aufgaben entbunden werden. Doch die Aufsichtsratssitzung am 19.01. verlief anders, als u.a. der Bayrische Rundfunk vermuteten. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstandschef und seinem gesamten Vorstand das Vertrauen aus. Stattdessen geht der bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrats. Ein nicht gerade alltägliches Wirrwarr bei der BayWA AG. 🤵 Der Aufsichtsrat dient in Unternehmen, wie der Name schon sagt, dazu, auch den Vorstand zu beaufsichtigen. Dabei geht es um unternehmerische Entscheidungen, aber um interne wie externe Compliance, also einerseits die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften aber eben auch das unternehmenseigene Regelwerk. Unser #Master „Wirtschaftsrecht für die Unternehmenspraxis“ der Universität des Saarlandes in Kooperation mit dem Distance and Independent Studies Center (DISC) und der Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU) behandelt das Thema #Compliance & Risikovorsorge in einem eigenen Modul. 🗞 Bericht der FAZ: https://lnkd.in/e4wZPgGF 🗞 Bericht beim BR: https://lnkd.in/eptDdrg6 #Wirtschaftsrecht #WIRUP #Weiterbildung #eLearning #Fernstudium #fernvoran #rptu #uds #fernstudium #wirup #wirtschaftsrecht #compliance #aufsichtsrat
Beitrag von Wirtschaftsrecht für die Unternehmenspraxis
Relevantere Beiträge
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🎉🎉 Den Worten unserer Geschäftsstellenleiterin Christine Moser schließen wir uns an. Aber die Arbeit des Grünen Knopf ist mit Inkrafttreten der #CSDDD natürlich nicht abgeschlossen. Wir bleiben auch in Zukunft ein guter Partner für die Umsetzung von unternehmerischen #Sorgfaltspflichten. 🫱🏽🫲🏽 Wer mit dem Grünen Knopf lizenziert ist, ist bereits auf einem sehr guten Weg zur Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben und geht sogar darüber hinaus: 🔹Wir befinden uns in der Finalisierung eines #OECD Alignment Assessments, da wir uns auch langfristig an den internationalen Leitlinien orientieren wollen. 🔹Sowohl der Grüne Knopf als auch die CSDDD folgen derselben Umsetzungssystematik inkl. folgender Pflichten für die Unternehmen: - Verankerung der Sorgfaltspflichten in der Grundsatzerklärung - Ermittlung und Priorisierung von tatsächlichen oder potenziell negativen Auswirkungen auf #Menschenrechte und Umwelt - Negative Auswirkungen werden durch Maßnahmen vorgebeugt, gemildert und beendet und wenn nötig Abhilfe geschaffen - Monitoring der Wirksamkeit der Maßnahmen - Berichterstattung und öffentliche Kommunikation über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten - Einrichtung von #Beschwerdemechanismen und Zugang zu Abhilfe 🔹Sowohl der Grüne Knopf als auch die CSDDD legen den Schwerpunkt auf den Risikoansatz entlang der gesamten Lieferkette (upstream beim Grünen Knopf, die CSDDD betrachtet upstream und downstream), ohne zwischen unmittelbaren und mittelbaren Lieferanten zu unterscheiden. 🔹Die CSDDD berücksichtigt Umweltaspekte stärker als das #LkSG. Durch die Orientierung an den #OECD-Sektorrisiken werden Umweltrisiken auch im Grünen Knopf berücksichtigt. 👉 Bei Interesse an einer #Zertifizierung besuchen Sie gerne unser nächstes Infowebinar oder schreiben Sie uns eine E-Mail: https://lnkd.in/eXCCqPBj
Head of Green Button Secretariat & Team Lead in the Social-Ecological Transformation of Textile Supply Chains (SETTS) project
Die CSDDD ist verabschiedet – finally! Unternehmerische Sorgfalt ist endlich als neues business as usual gesetzt, europaweit! Ich bin sehr erleichtert, dass die #CSDDD heute die letzte Hürde genommen hat und vom Rat der Europäischen Union gebilligt wurde. 🎉🎉🎉 Als wir vor fast 5 Jahren den Grüner Knopf Leben gerufen haben, wurden wir oft gefragt: „Unternehmerische Sorgfalt - was ist das? Kann man das überhaupt prüfen?“ Der Grüne Knopf hat die Anforderungen an unternehmerische Sorgfaltsprozesse in den Mittelpunkt seiner Zertifizierung gestellt und konnte schnell zeigen, dass ein solches Managementsystem nicht nur umsetzbar und prüfbar, sondern auch im Interesse der Unternehmen ist. Viele Unternehmen haben sich seither gemeinsam mit uns auf den Weg gemacht und wir sind besonders heute stolz darauf, dass wir mit unserem Erfolg den politischen Diskurs mitgeprägt haben und wir nun die Früchte ernten können. Danke an alle, die uns auf diesem Weg begleitet haben!
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𝗛𝗮̈𝘂𝗳𝗶𝗴 𝘄𝗲𝗿𝗱𝗲 𝗶𝗰𝗵 𝗴𝗲𝗳𝗿𝗮𝗴𝘁: 𝗪𝗮𝗿𝘂𝗺 𝗙𝗹𝗶𝗰𝗸 𝗚𝗼𝗰𝗸𝗲 𝗦𝗰𝗵𝗮𝘂𝗺𝗯𝘂𝗿𝗴 𝗗𝗶𝗴𝗶𝘁𝗮𝗹? In Gesprächen höre ich immer wieder die Frage: Warum hast du dich für Flick Gocke Schaumburg #Digital entschieden? Die Antwort ist für mich klar: Flick Gocke Schaumburg #Digital kombiniert Tradition und Innovation auf eine Weise, die ich in kaum einer anderen Kanzlei erlebt habe. Hier trifft jahrzehntelange Expertise auf die Bereitschaft, neue Wege zu gehen und mutige Antworten auf die Herausforderungen der digitalen Welt zu finden. Was mich besonders inspiriert, ist die Kultur der Zusammenarbeit. Es geht nicht nur darum, technische Lösungen zu entwickeln, sondern diese gemeinsam mit erfahrenen Kollegen aus Steuerrecht, Wirtschaftsprüfung und Beratung in die Praxis umzusetzen. Diese Interdisziplinarität schafft einen echten Mehrwert – für unsere Mandanten und für uns als Team. Flick Gocke Schaumburg #Digital bietet mir die Möglichkeit, nicht nur als Steuerberater tätig zu sein, sondern auch aktiv an der Zukunft unserer Branche zu arbeiten. Digitalisierung ist hier nicht nur ein Buzzword, sondern wird konkret gelebt – immer mit einem klaren Fokus auf Qualität, Vertrauen und Exzellenz. #Innovation #Teamwork #Digitalisierung #FlickGockeSchaumburg #Exzellenz
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#GeopoliticalRisk Zitat aus der Aufsichtsratsstudie 2023 von Hengeler Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB und Arbeitskreis deutscher Aufsichtsrat (AdAR) e.V. : "Insgesamt ist festzustellen, dass die drei Top-Themen für die Aufsichtsratsarbeit (Nachhaltigkeit/ESG, Digitalisierung und Geopolitische Unsicherheiten) gleichermaßen relevant und die Unterschiede in der Gewichtung marginal sind." Fundstelle: https://lnkd.in/d8PMkZYx
Aufsichtsratsstudie 2023
hengeler-news.com
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Auf Einladung von Dr. Matthias Miersch, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion für Umwelt, Klimaschutz, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, und unter Moderation von Frau Prof. Ines Zenke, Präsidentin des Wirtschaftsforums der SPD, diskutierten wir mit William Willms (CFO Lufthansa Technik) und Teilnehmern aus Unternehmen und Verbänden Fragestellungen rund um die ESG-Transformation. Wichtigste Erkenntnisse: 🏆 Der Erfolg der Transformation wird wesentlich durch das Mindset, das Know-how und die Zusammenarbeit in und zwischen den Gremien Vorstand und Aufsichtsrat bestimmt 🏆 Die regulatorischen Rahmenbedingungen durch CSRD bedingen einen bürokratischen Aufwand. Dennoch sollten im Mittelpunkt die Chancen durch eine transparente Berichterstattung stehen, die eine zukunftsgerichteten Positionierung im Wettbewerb, gegenüber Investoren und bei der Gewinnung junger Talente ermöglichen 🏆 Im Zuge der Transformation müssen ökologische, soziale und ökonomische Faktoren in Einklang gebracht werden 🏆 Genauso wie Unternehmen, die ihre Geschäftsmodelle nicht den Anforderungen entsprechend weiterentwickeln, Gefahr laufen, die „License to operate“ zu verlieren, werden andere Unternehmen durch Innovationen neu am Markt erscheinen 🏆 Es gilt, engagiert und proaktiv operative Lösungen für die Umsetzung der Regulatorik zu verfolgen und dabei die notwendige Transparenz in der Berichterstattung und Stakeholder-Kommunikation im Auge zu behalten #MatthiasMiersch #InesZenke #WilliamWillms #DanielArndt #ESG #ESGAssessment #CSRD #SDG #OdgersBerndtson #JanMenkoGrummer #KaiBöttcher
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***LkSG/CSRD Netzwerktreffen in Stuttgart – Takeaways*** Gestern haben Anna Schubert, Christin Röschinger und @Lina Ebbinghaus das #zweite Netzwerktreffen im Rahmen des CSRD – Supports besucht. Das Event mit dem Thema „#CSRD/ #LkSG –#Sorgfaltspflichten in der #Lieferkette“, organisiert von der #Wirtschaftsförderung der #Landeshauptstadt #Stuttgart, Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH und der IHK Region Stuttgart, haben wir als Sustainable Thinking durch inhaltliche Ausgestaltung unterstützt. Unsere Key-Takeaways der Vorträge: 📣Maren Diener & Eike Wiesner (Federal Office for Economic Affairs and Export Control ) Ein kleiner Überblick über die Daten des BAFAs im Jahr 2024: Das BAFA hat bisher: 🔎 992 Kontrollen umgesetzt 🔎 106 Beschwerden erhalten 🔎 520 Berichte geprüft. In diesem Jahr sind weitere Kontrollen geplant. Unternehmen, die letztes Jahr bereits vom LkSG betroffen waren, sollten sich darauf vorbereiten, dass Ihre Risikoanalyse nun geprüft wird. 📣Michaela Streibelt (Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte) Wenn Unternehmen erwägen, ein #IT-#Tool für die Umsetzung des LkSG zu verwenden, sollten Sie die folgenden drei Faktoren beachten. 1. Kein Versenden von Anfragen an Produktionspartner, ohne dabei risikobasiert vorzugehen. 2. Die #SA- #Aussagekräftigkeit des Fragebogens sollte geprüft werden. 3. Das Tool muss über die Erhebung von Informationen auf Agenturebene hinausgehen und sollte die #tiefere #Lieferkette miteinschließen. 📣Sonja Thoma & Marlon Augustin (Instagrid) Instagrid führt eine eigene #Auditierung durch, um Umwelt- und Sozialstandards bei den Produktionsstätten zu erfassen. Die mit der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Thematiken fließen in das Auditsystem ein. Ein eigenes Auditierungssystem aufzusetzen, kann insbesondere für kleinere Unternehmen durchaus hilfreich sein, um einen Status Quo der Partnerunternehmen zu erhalten, ohne dass man teure externe Auditierungen umsetzen lassen muss. 📣Felix Horn (out for space feat. karuun®): Karuun hat in Zusammenarbeit mit der Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH die Rückverfolgbarkeit ihres Rohstoffs Rattan anvisiert. Im Rahmen dessen wird ermöglicht - das Wachstum der Setzlinge nachzuverfolgen. - die faire Entlohnung der Bauern zu gewährleisten sowie legale Waldnutzung. - die Rückverfolgbarkeit des geernteten Rattans vom Wald bis zum Markt.
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Wir diskutieren über die Unsetzung der #CSRD bei unserem #TÜV #MeetUp Klar ist, wir brauchen eine unbürokratische Umsetzung und einen offenen Prüfmarkt. Die Erweiterung des Kreises der Nachhaltigkeitsprüfer auf unabhängige Prüfdienstleister führt zu einem Mehr an #Wettbewerb, ohne dass die Qualität leidet, und damit zu geringeren Prüfungskosten; das ist auch explizit das Ziel des EU-Gesetzgebers, das er in Erwägungsgrund 61 der CSRD formuliert hat. Entscheidend ist die #Qualität nicht der #Berufstand. Wir scheuen uns nicht vor Wettbewerb und wollen keine Standards absenken. Wir sind strikt gegen einen gesetzlichen Marktausschluss, der nur einer Berufsgruppe dient. Die TÜV-Organisationen beschäftigen sehr gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, seit über 150 Jahren ist es unsere Aufgabe, qualitätsbewusst und unabhängig zu prüfen. Wir haben die technische Kompetenz, sind unabhängig und verfügen über alle notwendigen Voraussetzungen, um Nachhaltigkeitsberichte zu prüfen. Für die Zulassung braucht es keine neuen Behörden, die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) existiert und ist genau für solche Aufgaben ausgerichtet. Herzlichen Dank für die spannende und offene Diskussion explizit Melanie Sack Otto Fricke Katharina Beck Wolfgang Weber Juliane Petrich #TÜV
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Halbjährlich das Wichtigste zum Recht des Aufsichtsrats, zusammengestellt von unseren White&Case-Anwälten – das ist das neue Aufsichtsrats-Barometer, dessen erste Ausgabe im Januar-Heft von „Der Aufsichtsrat“ erschienen ist. Themen des aktuellen Barometers sind: Rolle des Aufsichtsrat beim Nachhaltigkeitsbericht, steigende Bedeutung von künstlicher Intelligenz sowie die Zulässigkeit politischer Äußerungen von Organmitgliedern.
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📢 #EUDR-Verschiebung: Eine Chance für alle Stakeholder! ⏰ Die Verlängerung der Schonfrist gibt uns allen die Gelegenheit, notwendige Vorbereitungen zu treffen. Jetzt heißt es: Die Zeit sinnvoll nutzen und sich intensiv auf die kommenden Anforderungen einstellen. Es wäre jedoch ebenso wünschenswert, wenn die EU diesen Zeitraum ebenfalls nutzt, um aus meiner Sicht erforderliche Anpassungen vorzunehmen. #Bürokratiemonster gibt es schließlich schon genug. 🏢✍️ #EU #Nachhaltigkeit #Compliance #SupplyChain #Regulation #Chance #Stakeholder #Optimierung
🌳 𝗘𝗻𝘁𝘄𝗮𝗹𝗱𝘂𝗻𝗴𝘀𝘃𝗲𝗿𝗼𝗿𝗱𝗻𝘂𝗻𝗴 𝘃𝗲𝗿𝘀𝗰𝗵𝗼𝗯𝗲𝗻? Die Europäische Kommission hat heute angekündigt, die Entwaldungsverordnung zu zeitlich zu verschieben. Am 30. Dezember 2025 soll die Verordnung für Großunternehmen gelten, am 30. Juni 2026 wären dann auch Kleinst- und Kleinunternehmen betroffen. Weitere Unterstützungsmaßnahmen sollen folgen: 🌳 neue Leitlinien sollen mehr Klarheit in der Implementierung der Entwaldungsverordnung schaffen 🌳 das FAQ wurde um 40 weitere Antworten auf aktuelle Detailfragen erweitert 🌳 die Kommission veröffentlicht heute die Grundsätze der Methodik, die sie für das EUDR-Benchmarking anwenden wird, um Länder als Länder mit niedrigem, Standard- oder hohem Risiko einzustufen (das Benchmarking als solches aber vorerst nicht) 𝗪𝗶𝗲 𝗴𝗲𝗵𝘁 𝗲𝘀 𝘄𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿? ✔️ eine zeitliche Verschiebung bedeutet eine Änderung der bestehenden Entwaldungsverordnung ✔️ die Kommission wird nunmehr einen neuen Vorschlag mit den neuen Fristen für das In-Kraft-Treten veröffentlichen ✔️ der Vorschlag muss danach vom Rat der EU und dem Europäischen Parlament angenommen werden. Die Verordnung sollte eigentlich am 01.01.2025 in Kraft treten. DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. (SME Groups Germany) in der jüngsten Vergangenheit erneut auf die fehlenden Voraussetzungen hingewiesen. Neben dem noch einzurichtenden Informationsportal sollte die Kommission auch ein Länder-Benchmarking einführen und damit die Sorgfaltspflichten der Unternehmen weiter konkretisieren. „Die Europäischen Kommission zeigt große politische Verantwortung, die Verordnung hinauszuschieben. Wir appellieren an die Europäischen Gesetzgeber, das anstehende Verfahren schnellstmöglich abzuschließen und die notwendige Rechtsklarheit zu schaffen", Meint daher auch Dr. Henning Bergmann, Hauptgeschäftsführer, DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V. 🟥 🟦 Stark für den Mittelstand! #EUDR #Entwaldungsverordnung #EU #Mittelstand
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Wieder einmal zeigt sich, dass die Politik mit ihren Gesetzgebungsverfahren, derzeit vielleicht in besonderem Maße, hoffnungslos hinter der Realität und den Anforderungen der Wirtschaft hinterherhängt. Das BeharrungsVermögen der Purpose Stiftung ist riesig.
Spannende Einblicke aus dem IHK-Rechtsausschuss zum Thema Verantwortungseigentum Gestern war ich gemeinsam mit Armin Steuernagel und Dr. Noah Neitzel im Rechtsausschuss der IHK Region Stuttgart, um über den aktuellen Stand zur gesetzlichen Verankerung einer neuen Unternehmens-Rechtsform - der „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ - zu sprechen. Der Gesetzesentwurf wurde am 10.09.2024 bei einem Symposium im Bundestag vorgestellt, das von der Stiftung Verantwortungseigentum und dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages unter Leitung von Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) veranstaltet wurde. Vertreter:innen aus Politik, Wirtschaft und Verbänden sowie Rechts-, Wirtschafts- und Steuerexperten diskutierten intensiv über die möglichen Auswirkungen. Als Gründungsmitglied der Stiftung Verantwortungseigentum setzen wir uns bei WALA besonders dafür ein, gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Start-ups die Möglichkeit zu geben, auf einfache Art und Weise ihre Unabhängigkeit und den ursprünglichen Unternehmenszweck dauerhaft zu sichern. Im Kern erweitert Verantwortungseigentum das Konzept des Familienunternehmens, indem es die langfristige Eigenständigkeit und Werteorientierung unabhängig von einer genetischen Familie ermöglicht und stattdessen auf „Fähigkeiten- und Werteverwandtschaft” setzt. 𝐊𝐞𝐫𝐧𝐞𝐥𝐞𝐦𝐞𝐧𝐭𝐞 𝐬𝐢𝐧𝐝 𝐄𝐢𝐠𝐞𝐧𝐬𝐭ä𝐧𝐝𝐢𝐠𝐤𝐞𝐢𝐭 𝐮𝐧𝐝 𝐕𝐞𝐫𝐦ö𝐠𝐞𝐧𝐬𝐛𝐢𝐧𝐝𝐮𝐧𝐠: Das Unternehmen kann weder verkauft noch vererbt werden. Anteile können nur ohne Gewinnrealisierung an Personen übertragen werden, die dem Unternehmen innerlich verbunden sind und die Werte des Unternehmens im Sinne seiner langfristigen Entwicklung tragen. Gewinne werden nicht ausgeschüttet, sondern reinvestiert. Wir bei der #WALA profitieren seit vielen Jahren von dieser Form des Unternehmenseigentums. Die 1986 gegründete WALA #Stiftung als Unternehmenseigentümerin stellt sicher, dass keine Gewinne in Form von Dividenden an Dritte fließen, damit alle Gewinne wieder im Unternehmen investiert werden und unserem ursprünglichen Ziel dienen: die Heilkräfte der Natur mit unseren besonderen Herstellverfahren bestmöglich für Menschen zugänglich zu machen. 🙏🏼 #Naturkosmetik #Unternehmenseigentum #Verantwortung
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Spannende Einblicke aus dem IHK-Rechtsausschuss zum Thema Verantwortungseigentum Gestern war ich gemeinsam mit Armin Steuernagel und Dr. Noah Neitzel im Rechtsausschuss der IHK Region Stuttgart, um über den aktuellen Stand zur gesetzlichen Verankerung einer neuen Unternehmens-Rechtsform - der „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ - zu sprechen. Der Gesetzesentwurf wurde am 10.09.2024 bei einem Symposium im Bundestag vorgestellt, das von der Stiftung Verantwortungseigentum und dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages unter Leitung von Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) veranstaltet wurde. Vertreter:innen aus Politik, Wirtschaft und Verbänden sowie Rechts-, Wirtschafts- und Steuerexperten diskutierten intensiv über die möglichen Auswirkungen. Als Gründungsmitglied der Stiftung Verantwortungseigentum setzen wir uns bei WALA besonders dafür ein, gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Start-ups die Möglichkeit zu geben, auf einfache Art und Weise ihre Unabhängigkeit und den ursprünglichen Unternehmenszweck dauerhaft zu sichern. Im Kern erweitert Verantwortungseigentum das Konzept des Familienunternehmens, indem es die langfristige Eigenständigkeit und Werteorientierung unabhängig von einer genetischen Familie ermöglicht und stattdessen auf „Fähigkeiten- und Werteverwandtschaft” setzt. 𝐊𝐞𝐫𝐧𝐞𝐥𝐞𝐦𝐞𝐧𝐭𝐞 𝐬𝐢𝐧𝐝 𝐄𝐢𝐠𝐞𝐧𝐬𝐭ä𝐧𝐝𝐢𝐠𝐤𝐞𝐢𝐭 𝐮𝐧𝐝 𝐕𝐞𝐫𝐦ö𝐠𝐞𝐧𝐬𝐛𝐢𝐧𝐝𝐮𝐧𝐠: Das Unternehmen kann weder verkauft noch vererbt werden. Anteile können nur ohne Gewinnrealisierung an Personen übertragen werden, die dem Unternehmen innerlich verbunden sind und die Werte des Unternehmens im Sinne seiner langfristigen Entwicklung tragen. Gewinne werden nicht ausgeschüttet, sondern reinvestiert. Wir bei der #WALA profitieren seit vielen Jahren von dieser Form des Unternehmenseigentums. Die 1986 gegründete WALA #Stiftung als Unternehmenseigentümerin stellt sicher, dass keine Gewinne in Form von Dividenden an Dritte fließen, damit alle Gewinne wieder im Unternehmen investiert werden und unserem ursprünglichen Ziel dienen: die Heilkräfte der Natur mit unseren besonderen Herstellverfahren bestmöglich für Menschen zugänglich zu machen. 🙏🏼 #Naturkosmetik #Unternehmenseigentum #Verantwortung
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