Förderung für den Schienengüterverkehr
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat eine neue Richtlinie zur Förderung von Innovationen für den #Schienengüterverkehr veröffentlicht. Thematisch bezieht ich die Richtlinie auf die Bereiche Automatisierung, Digitalisierung und Schienenfahrzeugtechnik. Weiterhin ist die Richtlinie in zwei Förderlinien aufgeteilt
- Erprobung innovativer Technologien im Rahmen von Testfeldern und Piloten, beziehungsweise Demonstratoren (Förderlinie I):
Gefördert werden Erprobungen und Tests von Innovationen im Schienengüterverkehr mit Hilfe von mobilen und stationären Testfeldern oder Pilotprojekten sowie mit dem konkreten Vorhaben verbundene Technologieentwicklungen. Dazu gehören auch Innovationen zur Erhöhung der Logistikfähigkeit des Schienengüterverkehrs, beispielsweise durch schienenbezogene Innovationen in multimodalen Transportketten, sowie Innovationen, die potenziell neue Märkte für den Schienengüterverkehr erschließen.
- Markteinführung innovativer Technologien Förderlinie II):
Gefördert werden Innovationen, die neu und über den Umfang von Piloten hinaus im Schienengüterverkehr eingesetzt werden. Zu fördernde Vorhaben müssen zuvor positive Effekte im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit, Leistungsfähigkeit, Flexibilität oder Logistikfähigkeit des Schienengüterverkehrs gezeigt haben, dürfen aber in Deutschland noch nicht Marktstandard sein. Die Innovation sollte mit bestehenden Systemen kompatibel sein.
Antragsberechtigt sind Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen in Einzel- oder Verbundprojekten. Für Vorhaben der Kategorie „Testfelder und Pilotprojekte“ sind je nach Unternehmensgröße Förderquoten von 50 % bis 70 % möglich. Vorhaben aus der Kategorie Demonstratoren können mit Quoten zwischen 25 % und 45 % bezuschusst werden.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen können nach Inkrafttreten der Richtlinie zum 01. Januar 2025 jederzeit eingereicht werden.