Das neue TKG hat viele Haushalte in die Kostenfalle getrieben. Gesponserte Monatsentgelte, Kostenlos-Monate und falsche Werbeversprechen haben wertvolles Kundenvertrauen zerstört. Ganz vorne dabei - Magenta. Mit dem Angstgespenst "Schwarzer Bildschirm" und "SD-Abschaltung" machen die Drückerkolonnen Kasse! Speziell ältere Menschen sind überfordert und unterschreiben - das "ganz neue TV-Erlebnis". Viele Menschen müssen jetzt noch früher im Monat den Gürtel enger schnallen - da tun die zusätzlichen Euros fürs Fernsehen weh. Parallel hierzu ist niemand mehr wirklich für die Gebäudenetze zuständig, niemand investiert in sie und bisher kostenfreie Serviceeinsätze schlagen fortan teuer zu Buche. War das die Intention des neuen TKG? Gut gedacht, schlecht gemacht - wie so oft. Der einzige Profiteur der kompletten Unruhe ist die Telekom. Sobald irgendwo eine Abschaltungsankündigung raus ist, muss man nicht lange auf die "Door 2 Door - "Berater" der Telekom warten. Die Menschen werden bei "Treppenhauskonferenzen" mit scheinbar sehr günstigen Tarifen überrumpelt. Wenn dann im 10. Monat die Abbuchung ohne Subvention ansteht, ist niemand mehr da und es folgen 15 Monate jenseits von 70€ und mehr pro Monat... Der beste Schutz vor überteuerten Multimediagebühren sind eigene SAT-ZF Versorgungsanlagen und eigenen FTTH-Netze für eigene Bestände. Nur so wird man Herr im eigenen Haus!
Beitrag von Wolfgang Jaeger
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Das neue TKG! Endlich können die Mieter frei über ihre Fernsehversorgung bestimmen! Kein Zwang mehr zur Zahlung der bisherigen 5-10€ mtl. im Sammelinkasso! Aber ist das neue Vergnügen wirklich so frei; so zwanglos, so modern? Mieter überrascht es, dass sie fremde Gebäudenetze nicht frei nutzen dürfen. Im Servicefall müssen Mieter selber für die Kosten in "bar" aufkommen. Mit Anfahrt, Stundenlohn und Material wird es schnell 3-stellig. Auch der Zeitraum bis sich jemand für ihre Probleme Zeit nimmt, ist wesentlich länger. Zum Glück kann man mit dem neuen, modernen IP-TV (Waipu, Magenta-TV usw.) jeden Monat viel Geld sparen - wenn man außer acht lässt, das man natürlich zwangsweise einen breitbandigen Internetvertrag abschließen muss, Zusatzgerätschaften mieten oder kaufen muss und der Stromverbrauch fürs Fernsehen ca. 6x so hoch wie bisher. Gott sei Dank gibt es ja noch die Freimonate! Danach steigen die Kosten gerne mal auf ein Zigfaches an, aber bis dahin ist ja noch Zeit und die Kunden können da neue TV-Erlebnis mit ständigem Zeitversatz bei Life-Übertragungen und ganz neue Standbilder in HD genießen. Bleibt der Trost, dass die Mieter letztlich auch die Kosten für neue Netze tragen müssen - aber das zumindest anfänglich mit einem ganz neuen Gefühl der Freiheit und dem "Schnapper" der einmaligen Freimonate. Die Telekom freut es. Passend zur EM und den olympischen Spielen konnte man viele Mieter mit dem geschickten Weglassen unangenehmer Wahrheiten gewinnen. Bleibt abzuwarten wie sich das mit der TV-Versorgung in MFHs so entwickelt.... Früher haben viele Mieter neidisch zum Eigenheimbesitzer geblickt, weil der einfach so SAT-TV nutzen konnte und keine mtl. Gebühren hatte. Bei wachem Verstand müssten es nach den Freimonaten noch mehr Mieter sein ;-).
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Schon gehört? Das sogenannte #Nebenkostenprivileg wird am 30. Juni abgeschafft! 📺🏠 💡 Das bedeutet: Ab dem 1. Juli dürfen Vermieterinnen und Vermieter die Kosten für das #TV-Signal nicht mehr über die #Nebenkosten auf Mieterinnen & Mieter umlegen. Das soll u.a. die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen & Verbraucher bei der Auswahl des Telekommunikations- bzw. TV-Dienste-Anbieters stärken. Sie können also selbst entscheiden, wie Sie #Fernsehen empfangen möchten: Wenn Sie weiterhin lineares Fernsehen nutzen möchten, informieren Sie sich frühzeitig über die Empfangsmöglichkeiten & schließen Sie gegebenenfalls einen neuen Vertrag ab. Neben dem klassischen Kabelanschluss gibt es auch andere Möglichkeiten zum TV-Empfang, wie DVB-T2, Internet-TV oder Satelliten-TV. Egal, wofür Sie sich letztendlich entscheiden: Die Zahlung erfolgt dann direkt an den Anbieter, nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung. ⚠️Vorsicht vor unseriösen Angeboten bspw. bei Haustürgeschäften. Sie sind Wohnungseigentümerin oder Wohnungseigentümer? Es gilt der Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Bis zum 30. Juni 2024 gibt es ein Sonderkündigungsrecht für laufende Mehrnutzerverträge. Wenn Sie nichts unternehmen oder sich gegen eine Kündigung entscheiden, müssen Sie weiterhin die Kosten für den TV-Empfang über das Hausgeld zahlen. Eine Umlage auf die Mieterinnen & Mieter über die Nebenkosten ist jedoch nicht mehr erlaubt❗️ #Glasfaser #Internet #Digitalisierung #Breitbandausbau #GigabitbürodesBundes #Nebenkostenprivileg
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Kundenverluste und Rechtsverstöße in alten Kabelnetzen Nach dem Ende des Sammelinkassos steht Vodafone, Deutschlands größter Kabelnetzbetreiber, vor einem Problem: In Kabelnetzen mit veralteter Baumstruktur können einzelne Haushalte nur mit enorm hohem Aufwand abgeklemmt werden. Das scheut Vodafone derzeit aus mehreren Gründen: · Verlust von Internetkunden: Wenn Vodafone Haushalte in HFC-Netzen mit Baumstruktur abklemmt, verlieren sie auch den Internetzugang über den Kabelanschluss. · möglicher Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht: An Haushalte, die Vodafone derzeit kostenlos mit Fernsehen versorgt, können IPTV- und OTT-Anbieter keine Produkte verkaufen. · Rechteinhaber pochen auf Vergütung: Vodafone zahlt an Verwertungsgesellschaften nur für aktivierte Kabelhaushalte, versorgt aber in den Baumstruktur-Netzen auch nicht-aktivierte Haushalte. Verwertungsgesellschaften wie GEMA oder Corint Media verlangen stellvertretend für TV-Sender vertraglich festgelegte Gebühren für Kabelweitersendungs- und Urheberrechte. Gerade kleinere TV-Sender sind von den an die Kabelreichweite gekoppelten Gebühren abhängig. Dieses Problem kommt natürlich auch auf andere Kabelnetzbetreiber zu, aber in kleineren Beständen kann schneller reagiert werden und die Kosten sind nicht so hoch wie bei einem bundesweit agierenden Kabelnetzbetreiber. Oder wie sehen Sie die Problematik der Kabelnetze mit Baumstruktur? Schreiben Sie einen Kommentar! #Vodafone #Sammelinkasso #Kabelnetzbetreiber #Kabelnetze #Baumstruktur #Wettbewerbsrecht #IPTV #OTT #GEMA #Corint #Kabelweitersendung #Urheberrecht
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Fünf Jahre nach dem Start des ersten deutschen 5G-Handynetzes peilen die Mobilfunkunternehmen eine fast vollständige Haushaltsabdeckung an. Fast, denn eine 100-Prozent-Abdeckung wird wohl nie erreicht werden.
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Nach dem 1. Juli: die Arbeit fängt jetzt erst an Sicherlich haben Kabelnetzbetreiber eine Menge investiert, um die Wohnungswirtschaft und Mieter vom Kabelanschluss zu überzeugen. Doch die Schwerstarbeit beginnt erst jetzt, denn die Verunsicherung beim Endverbraucher ist groß. Aufklärung ist erforderlich! · Vielen Mietern ist nicht klar, dass sie ihr Fernsehen von einem TK-Unternehmen der Netzebene 4 erhalten. Aufgrund der omnipräsenten Werbung buchen sie in Vodafone-Shops Produkte, die ihnen der NE4-Betreiber unter Umständen gar nicht zur Verfügung stellen kann. · Wenn ein NE4-Betreiber abschalten muss, sind auch Internetkunden von Vodafone betroffen. Welche Mieter bald nicht mehr online sind, weiß der NE4-Betreiber aber nicht – der Datenschutz untersagt die Weitergabe entsprechender Informationen. Wir gehen deshalb davon aus, dass es unter Mietern und Wohnungsunternehmen, die die Beschwerden der Mieter zu spüren bekommen, erhebliche Unruhe geben wird. Dafür trägt aber weder die Wohnungswirtschaft noch ein Netzbetreiber die Verantwortung – selbst Vodafone nicht. Die Suppe, die wir jetzt auslöffeln müssen, hat uns allein der Gesetzgeber eingebrockt. #Kabelnetz #Kabelnetzbetreiber #Vodafone #Netzebene4 #NE4 #Sammelinkasso #Umlagefähigkeit #Mietnebenkosten #Datenschutz #Wohnungswirtschaft #Mieter #Vermieter #TKG #Gesetzgeber
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Und plötzlich kein Internet mehr! Manchmal hilft es, erst nachzudenken und dann zu handeln. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Wohnungseigentümer nutzt das Sonderkündigungsrecht aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und beendet die Signalzulieferung. Die Vodafone, deren Dienste über das Netz angeboten wurden, kündigt ihren Kunden, da ja keine Signale mehr zugeliefert werden. Dumm nur, dass Vodafone der einzige Diensteanbieter war. Die Mieter stehen nun ohne Internet da, der Eigentümer ohne Netzbetreiber. • Das Sonderkündigungsrecht sieht für die Wohnungswirtschaft verführerisch aus, kann aber zum Boomerang werden. • Viele Mittelständler betreiben ihre Netze zu Konditionen, die andere nicht ohne weiteres bieten können. • Eine Versorgungspflicht der Netzbetreiber existiert im TKG nicht! Das Beispiel aus der Praxis zeigt, dass auch der Gesetzgeber das TKG nicht zu Ende gedacht hat. Das baden nun Immobilieneigentümer und letztendlich deren Mieter aus. Was halten Sie vom TKG und dem Sonderkündigungsrecht? Schreiben Sie einen Kommentar! #TKG #Sonderkündigungsrecht #Immobilieneigentümer #Netzbetreiber #Signalzulieferung #Mittelstand #Diensteanbieter #Gesetzgeber
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Die Bundesnetzagentur plant, bestimmte Nutzungsrechte für Handynetz-Frequenzen zu verlängern, anstatt sie zu versteigern. Dies könnte Rückenwind für die etablierten Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und O2 Telefónica bedeuten, während der Neueinsteiger 1&1 benachteiligt wäre. Die Frequenzbänder sind wichtig für das Handynetz, und die Verlängerung der Nutzungsrechte würde die bestehenden Betreiber begünstigen.
Bundesnetzagentur will auf milliardenschwere Frequenzauktion verzichten
ip-insider.de
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⚠️⚠️⚠️👎👎👎 Glasfasertarif aufgeschwatzt: Haustürgeschäft der Telekom mit Ranger Marketing Die Methoden der Glasfaser-Mafia: So wurde ich ausgetrickst https://lnkd.in/dtem6AX9
So geriet ich in die Falle der Glasfaser-Mafia
computerbild.de
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Das neue TKG – der Heilbringer für den Endkunden… Jetzt ist sie da, die neue Wahlfreiheit für die Endkunden. Endlich keine Zwangsgebühren fürs Fernsehen in den Mietnebenkosten! Jeden Monat 5-10€ SPAREN! ??? Die Realität sieht oftmals anders aus. 1. Den meisten Kunden sind die bisherigen TV Entgelte unbekannt. 2. Auch der Leistungsumfang ist dem Endverbraucher nicht bewusst (Signal, Hotline, Service, Wartung, Netzbetrieb, Urheberrechte, Wohnungsinstallation etc.) 3. Sie unterstellen das gewohnte Rundum-Sorglos-Paket auch bei IP-TV. 4. Abhängigkeiten von Infra und Diensten/Anbietern sind nicht bekannt 5. Die massiv beworbene Wahlfreiheit/ die Produkte a. setzen eine vorhanden Infrastruktur (NE3 Anschluss), b. den Zugang über Zusatzverträge (vorhandener Internetvertrag mit komfortabler Bandbreite), c. Zusatzprodukte (Boxen, Modem, Sticks, Stromversorgung), d. Admin- und Netzwerk-Know How für Heimnetzwerke voraus. Die Wohnungsverwalter wähnen sich ein wenig naiv, als nicht mehr in der Verantwortung. Das Gegenteil ist der Fall. Sie werden der Hauptansprechpartner für ihre Mieter! Endkunden lassen sich aktuell von der Werbung der Lockangebote blenden und werden erst später von den tatsächlichen mtl. Kosten überrascht. 70€ mtl. und mehr für Internet, Festnetz-Telefonie und Fernsehen sind das neue „Normal“. Bei der Nutzung mehrerer Endgeräte in einem Haushalt und/oder Fremdsprachenbedarf kommen auch schnell einmal dreistellige Monatsentgelte zusammen. Diese Zusatzkosten sind bei sozial schwachen Haushalten nicht mehr über staatl. Transferleistungen abgedeckt. Zusätzlich muss der Endkunde jede Serviceanforderung und Installationsdienstleistung (anfahrt, Arbeitsleistung und material) teuer privat bezahlen – von den Investitionskosten in eigene Hausnetze einmal ganz abgesehen. Das wird für viele Kunden eine sehr teure „neue Freiheit“. Wir erleben viele, insbesondere ältere Menschen, die aus Angst vor einem schwarzen Bildschirm, teure Verträge abschließen, ohne überhaupt über eine entsprechende Anforderung zu verfügen. Mit einer (Anbieter- und Internet-) unabhängigen SAT-TV Versorgung kann man seine Mieter schützen, die beste Fremdsprachenversorgung sicher stellen und die Problematik von Koppeltarifen (3-Play) umgehen. Gerne erörtern wir Ihre Möglichkeiten Ihre Mieter zu schützen und private Parabolantennen und Mieterverdruss bei Zahlungsproblemen zu vermeiden.
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Wer das TV-Signal für einen Kostentreiber hält und meint, dass das Breitbandkabel-Signal einfach so aus dem Kabelanschluss kommt, wie Strom aus der Steckdose, dem fehlt es an jeglicher (nicht nur) technischer Kompetenz beim Thema #Breitbandkabel. Ist Fachkompetenz nicht immer die Grundvoraussetzung um effektiv, seriös und zuverlässig schützen zu können, ohne das Geschützte selbst in Gefahr zubringen? Wie sehen Sie das? https://lnkd.in/eQhf3tKF
Kabelfernsehen: Gebäudenetzbetreiber bestehen auf Verträgen mit Haushalten - Golem.de
golem.de
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